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Kirchen erhalten 510 Millionen Euro an Staatsleistungen

2. Februar 2016 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat Berichte bestätigt, nach denen die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland 2015 mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen erhalten haben.


Bonn/München (kath.net/KNA) Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat Berichte bestätigt, nach denen die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland 2015 mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen erhalten haben.

Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» unter Berufung auf Recherchen der «Humanistischen Union» (HU) berichtet, dass diese Staatsleistungen auf gut 510 Millionen Euro und damit einen Rekordwert angewachsen seien. Die evangelische Kirche erhielt davon fast 298 Millionen, die katholische gut 212 Millionen. Baden-Württemberg zahlte laut Bericht mit insgesamt 114 Millionen Euro die größte Summe, gefolgt von Bayern (93 Millionen) und Rheinland-Pfalz (55 Millionen). In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es keine Leistungen an die Kirchen.


Die Leistungen sind Ersatzzahlungen des Staates für Vermögensverluste der Kirchen, vor allem zur Zeit der Reformation und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, bei dem viele Klöster und kirchliche Ländereien verstaatlicht wurden. Seit 1919 gebietet Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung die Ablösung der Staatsleistungen. Das aber ist bis auf Ausnahmen nicht geschehen, auch, weil die Länder hohe Einmalzahlungen an die Kirchen fürchten. Mittlerweile gibt es in mehreren Bundesländern Verhandlungen über eine Rückführung oder Ablösung von Zahlungen. Auch viele Bischöfe haben signalisiert, dass sie zu Verhandlungen bereit sind.

Die HU fordert, die Staatsleistungen zu streichen: «Seit 1919 ist genug gezahlt», sagte Johann-Albrecht Haupt, der für die HU die Zahlen recherchiert hat, der «Süddeutschen Zeitung». Die meisten Staatskirchenrechts-Experten bezweifeln jedoch, dass dies so einfach möglich ist.

Für die Länder wie die Kirchen geht es laut Bericht um vergleichsweise geringe Summen: Die Staatsleistungen entsprechen etwa fünf Prozent der Kirchensteuereinnahmen. Und im Schnitt zahlt ein Bundesland pro Bürger und Jahr 6,28 Euro an Staatsleistungen – in Nordrhein-Westfalen 1,27, in Bayern 7,35, in Sachsen-Anhalt dagegen 14,53 Euro pro Bürger.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Descartes 7. Februar 2016 
 

@Prophylaxe

Ich denke, dass die sich Humanistische Union aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Einsatz ihrer Mitglieder finanziert. Was auch sonst?


0
 
 Prophylaxe 3. Februar 2016 
 

Nun würde ich gerne

auf Heller und Pfennig genau wissen, von wem die HU ihr Dasein finanziert.


2
 
 Suebus 3. Februar 2016 
 

Die Unterstützungen bekommt die Kirche sicherlich nicht "einfach so", sondern für karitative Einrichtungen und sonstige Institutionen von öffentlichem Interesse. Der Staat bezahlt sie sicherlich nicht auf Freundlichkeit, sondern weil die Kirche ihm Arbeit abnimmt.

Ich bin auch dafür, dass die Verflechtung von Staat und Kirche abnimmt (auch wenn das nicht automatisch zu einer "Entweltlichung" führt, aber das ist ein anderes Thema). Nur wird die Kirche dann auf viele Krankenhäuser, Altenheime, Schulen o.ä. verzichten müssen.


0
 
 Theobald 3. Februar 2016 
 

@charlesX

Die Versorgung der Kleriker (und vieler weiterer Beschäftigter...) sollte durch die später eingeführte Kirchensteuer allein mehr als gedeckt sein. Und die caritativen Zwecke bezahlt der Staat NEBEN allen anderen Leistungen durch Persona- und Betriebszuschüsse auch (diese betragen bis zu 100% !!!) der tatsächlichen Kosten, die Kirchehat hier also auch keinen Zusatzbedarf.

Tatsächlich kann man juristisch nichts gegen Staatsleitungen sagen. Moralisch und theologisch hätte ich aber durchaus Einwendungen.


6
 
 Charles X. 3. Februar 2016 
 

@ Fink

Es fehlt Ihnen offenbar an elementaren Einsichten zum Thema Gerechtigkeit und Eigentumsrechte. Die Staatsleistungen sind Interimszahlungen, die ausgehandelt wurden als ERSATZzahlungen für legales und legitimes Eigentum, dass der heiligen Kirche zusteht, damit sie ihre liturgischen Bedürfnisse, ihre caritative Tätigkeit und auch ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Klerikern bestreiten kann.
Die Kirche stand der Dotierung und Ablösung immer offen gegenüber. Der Staat ist in der Bringschuld. Er leistet die Ablösung nicht. Solange er dies nicht tut, ist gegen die Staatsleistungen weder moralisch noch theologisch noch juristisch irgendetwas einzuwenden.


4
 
 Chris2 2. Februar 2016 
 

Wes Brot ich ess

des Lied ich sing. Und in D ist es nicht das himmlische Manna...


6
 
 resistance 2. Februar 2016 
 

Das ist viel Geld für viele Verpflichtungen. Da darf man sich nicht undankbar zeigen. Man muss dazu gehören wollen.


6
 
 goldmund 2. Februar 2016 
 

Kirchen erhalten 510 Mio an Staatsleistungen

Nur eine Frage: Sind kath. und ev. Christen nicht auch Staatsbürger, die ihre Steuern zahlen. Wozu die Aufregung!
Der Staat sollte erst selbst ordentlich mit dem Geld der Bürger umgehen.


6
 
 Philosophus 2. Februar 2016 
 

Man darf nicht vergessen,

dass die Kirchen auch vieles in das Gemeinwesen einbringen. Der Staat beschenkt sie nicht, er bekommt schon seine Gegenleistungen dafür!


13
 
 Fink 2. Februar 2016 
 

"Staatsleistungen" ersatzlos streichen !

Seit der Säkularisation sind über 210 Jahre vergangen. Entschädigung hin oder her. Deutsche Kirche, befreie dich aus der Abhängigkeit des Staates und verzichte freiwillig! Auch wenn die Forderung von der kirchenfeindlichen "Humanistischen Union" kommt: mach es im eigenen Interesse !
P.S. "Staatsleistungen" haben nichts mit der Kirchensteuer zu tun, das sind zwei verschiedene Dinge! Nicht verwechseln!


12
 
 Cremarius 2. Februar 2016 

Unbedingter Schutz des Eigentums

Ein heikles Thema.

Das Eigentumsrecht ist nicht nur einer der Grundpfeiler der menschlichen Freiheit, sondern auch unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.

In dieses einzugreifen, zu enteignen, ist daher ein schwerwiegender Vorgang.

Das Genommene wurde nicht zurückerstattet, es wurde ein finanzieller Ausgleich vereinbart.

Das kompensiert, macht den Eingriff aber nicht ungeschehen.

Fiele dieser ebenso (entschädigungslos) fort, wäre es eine zweite Enteignung.

Ein Rechtsstaat kann sich derartiges nicht leisten. Sollte es nicht.

Gewiss, die Kirchen haben bisher beachtliche Summen erhalten, aber wie schaut es mit dem Staat aus?

Das Ackerland, die Forsten, die Gebäude,- kurz alles, was er an sich nahm, zieht er daraus keinen Gewinn?

Wenn dem nicht so wäre, so könnte er das "Geraubte" schlicht zurückgeben,- Naturalrestitution.

Im Kern geht es mithin um mehr, um die Unverbrüchlichkeit des Eigentumsrechtes.


11
 

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