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'Amnesty verabschiedet sich von den universellen Menschenrechten'

5. Jänner 2016 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
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Aktuelle Positionen von 'Amnesty International' zu Abtreibung und zur Prostitution teile ich weder inhaltlich noch in der undemokratischen Art der Entscheidungsfindung. Gastkommentar von Dennis Riehle (Humanistische Alternative Bodensee)


Konstanz (kath.net/Humanistische Alternative Bodensee) Nicht nur intern haben in der jüngsten Vergangenheit zwei Positionierungen von „Amnesty International“ für großes Aufsehen gesorgt: Das oberste Sekretariat der Menschenrechtsorganisation hat eigenmächtig ein Dokument veröffentlicht, in welchem deutlich wird, dass Menschenrechte lediglich ab dem Zeitpunkt der Geburt gelten. Schon seit längerem hatte die oberste Führungsebene der Organisation deutlich gemacht, dass Rechte für einen Fötus nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau vereinbar seien. Nun wurde diese Argumentation über die Köpfe der Mitglieder hinweg in Stein gemeißelt: Das Recht auf Abtreibung überwiege das Recht auf Leben für Ungeborene.

Inhaltlich kann ich dieser Darlegung nicht folgen, vor allem ist es aber die fehlende Auseinandersetzung in einem Verband mit weltweit Millionen von Mitgliedern, die mich an demokratischen Strukturen innerhalb von „Amnesty“ erheblich zweifeln lässt. Unter anderem war ich „Amnesty“ beigetreten, weil man dort den Einsatz für das Leben als unverrückbare Prämisse über alle Entscheidungen stellen wollte. Nicht nur gegen die Todesstrafe bei „Geborenen“ wandte man sich ursprünglich, sondern auch gegen das Einwirken auf entstehendes Leben. Ich weiß, dass auch in der Organisation vielfach kritisiert wurde, dass solch ein Standpunkt von religiösen Überzeugungen geprägt sei und mit dem Gedanken der Emanzipation und der Aufklärung, wonach die Frau eigenständig berechtigt sei, über ihren Körper – und damit über ein heranwachsendes Kind im Mutterleib – zu richten, nicht vereinbar sei. Doch gerade nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Definition vom Beginn des menschlichen Lebens hatte man eigentlich damit gerechnet, dass sich „Amnesty“ der von den Richtern festgestellten Übereinkunft anschließt.


Nun kam es aber ganz anders. Und für mich ist es als „Amnesty“-Mitglied nicht nur die sachliche Feststellung des Internationalen Sekretariats, die mich irritiert. Insbesondere ärgere ich mich darüber, dass in solch einer fundamentalen Fragestellung die Anhänger der Organisation nicht einbezogen wurden. Es fand kein Ringen statt, das ich mir von einem demokratisch strukturierten Verein erwarte. Keine Abwägung, bei der möglicherweise hätte klargestellt werden müssen, dass die ursprüngliche Eigenverpflichtung von „Amnesty“, sich für das Leben einzusetzen, dem Recht auf Abtreibung doch überwiegen könnte. Zahlreiche Gruppen, die öffentlich gegen die Alleingänge des Sekretariats protestierten, wurden entweder überhört oder mit pauschalen Erklärungen abgespeist. Man zeigte zwar Verständnis für anderslautende Meinungen. Das reichte aber offenbar nicht, um diese auch in die Leitlinienarbeit der Organisation zu integrieren.

Auch die eingenommene Haltung in der Bewertung der Prostitution musste empören. So machte „Amnesty“ deutlich, dass Sexarbeit nicht grundsätzlich als Menschenrechtsverletzung anzusehen sei. Viel eher sehe man die freie berufliche Entwicklung von Männern und Frauen in der Prostitution als eine nur in Ausnahmen moralisch anstößige Arbeit an, wie aus den Aussagen der Führungsriegen der Organisation zu interpretieren ist. Dass aber überwiegend Unterdrückung, Zwang und Freiheitsberaubung als selbstverständliche Begleiterscheinung der Prostitution eine gravierende Menschenrechtsverletzung an den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern definitiv und unmissverständlich darstellt, wird aus den Erklärungen vom Internationalen Sekretariat von „Amnesty“ kaum deutlich. Nicht nur Frauenrechtsgruppierungen waren deshalb auf die Barrikaden gegangen, als die Haltung des Vereins in den Medien publik wurde. Und sogar die weltweiten Presseagenturen sahen sich genötigt, zu dieser Haltung der Organisation mit eindeutiger Kritik zu reagieren. Das Image von „Amnesty“ litt unzweifelhaft unter der narzisstischen „Basta“-Politik des Generalsekretariats. Da half auch nicht, dass man in der Zentrale versuchte, mit dem Engagement für Flüchtlinge von den internen Querelen abzulenken…

Mit seinen eigenmächtigen Verdikten innerhalb des Internationalen Sekretariats, die auch immer öfter die nationalen Sektionen von „Amnesty“ überraschen, zementiert sich ein Eindruck, wonach die Organisation zunehmend von elitären Kreisen statt von seiner Mitgliedschaft gelenkt wird. Regelungen, wonach sich Neumitglieder zunächst über Jahre bewähren müssen, ehe sie in den thematischen Arbeitsgruppen mitwirken dürfen, untermauern diese Vermutung. Ich hätte wohl kaum ein Problem damit, einen Entschluss (wie die oben genannten Beispiele) mitzutragen, der von der Mehrheit der „Amnesty“-Mitglieder gefasst wurde – auch wenn ich inhaltlich damit nicht übereinstimmen könnte. Immerhin wüsste ich dann aber, dass die Partizipation innerhalb des Vereins funktioniert. Durch zirkulär getroffene Verlautbarungen, die nicht mehr die Menschenrechte aller schützen, verliert „Amnesty“ den Anspruch, sich als Instanz zu erheben. Wenn Menschenrechte danach ausgerichtet werden, nur noch als sich speziellem Klientel anbiedernde Freifahrtscheine daherzukommen und partikulär ausgewählten Personengruppen die Vorfahrt zu lassen, hat die wohl bekannteste Menschenrechtsorganisation ihre Grundwerte verlassen. Dann ist „Amnesty“ nicht mehr der Anwalt von Menschen, sondern Lobbyist von Einzelinteressen – und hat die Fähigkeit, als unabhängiges und mahnendes Gewissen zu erscheinen, verwirkt.

Dennis Riehle,
Sprecher der
Humanistischen Alternative Bodensee (HABO)


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