
Atlantas Ex-Feuerwehrchef klagt gegen religiöse Diskriminierung21. Dezember 2015 in Chronik, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat die Klage des Ex-Feuerwehrchefs von Atlanta angenommen, der wegen Kritik an Homosexuellen seinen Job verloren hatte.
Atlanta (kath.net/KNA) Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat die Klage des Ex-Feuerwehrchefs von Atlanta angenommen, der wegen Kritik an Homosexuellen seinen Job verloren hatte. Kelvin Cochrans Behauptung, die Entlassung durch die Südstaaten-Metropole sei ein Akt religiöser Diskriminierung gewesen, müsse untersucht werden, entschied das Gericht am Donnerstag (Ortszeit). 
Der afroamerikanische Leiter der Feuerwehr war im Januar von Bürgermeister Kasim Reed von seiner Aufgabe entbunden worden. Stein des Anstoßes war die Veröffentlichung eines Buches, in dem Cochran Homosexualität als «vulgär» und als «das Gegenteil von Reinheit» bezeichnete. Während seiner Arbeitszeit hatte er 20 seiner Bücher unter Kollegen verteilt. Bürgermeister Reed sah darin Anlass zur Sorge über Cochrans «Urteilsvermögen» und dessen «Fähigkeit, die Behörde zu managen». Der Feuerwehrchef argumentierte, seine Äußerungen seien aus dem Zusammenhang gerissen worden. Der Fall erhält in den USA auch deshalb überregionale Aufmerksamkeit, weil Präsident Barack Obama Cochran 2009 zum obersten Feuerwehrmann der USA ernannt hatte. Nach zehn Monaten im Amt als «US Fire Administrator» kehrte er nach Atlanta zurück. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |