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| Rolf Steinhäuser zum Weihbischof ernannt12. Dezember 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Erzbistum Köln Ernennung durch den Papst Weihe im Kölner Dom Köln/Rom (kath.net)
Als Weihbischof wird Rolf Steinhäuser für den Pastoralbezirk Mitte mit der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zuständig sein. Er übernimmt damit die Aufgabe von Weihbischof Manfred Melzer, der am 5. Juni 2015 in den Ruhestand gegangen ist. "Ich hoffe, dass mir die Aufgabe als Weihbischof sehr viel direkten Kontakt zu Menschen ermöglicht und ich ein Begleiter von wichtigen Momenten ihres Lebens sein kann". Zurzeit gehört Monsignore Rolf Steinhäuser als Domkapitular dem Domkapitel an und ist Leiter des Edith-Stein-Exerzitienhauses. Gleichzeitig wirkt er als Beauftragter für Neuevangelisierung im Erzbistum Köln.
Rolf Steinhäuser wurde am 12.5.1952 in Köln geboren und empfing 1977 die Priesterweihe. Von 1984 bis 1989 hatte er das Amt des Bonner Stadtjugendseelsorgers inne. 1990 wurde er Diözesan-Jugendseelsorger und Leiter der Abteilung Jugendseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat sowie Rektor der Jugendbildungsstätte Haus Altenberg. Steinhäuser übernahm im August 1997 das Amt des Stadtdechanten von Düsseldorf, wo er vorher bereits als Pfarrer von Sankt Lambertus und stellvertretender Stadtdechant tätig war. 1998 verlieh ihm Papst Johannes Paul II. den Titel Monsignore. Von 2006 bis 2015 gehörte er als nichtresidierender Domkapitular dem Domkapitel an.
Den kirchlichen Regeln entsprechend werden Weihbischöfe immer auf den Titel eines untergegangenen Bistums geweiht (Titularbistum). Das nicht mehr existierenden Bistums Thuburnica geht auf die gleichnamige antike Stadt in der römischen Provinz Africa proconsularis zurück und lag auf der Fläche des heutigen nördlichen Tunesiens. Foto: (C) EB Köln Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBischöfe
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