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Rolf Steinhäuser zum Weihbischof ernannt

12. Dezember 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Erzbistum Köln – Ernennung durch den Papst – Weihe im Kölner Dom


Köln/Rom (kath.net)
Papst Franziskus hat Monsignore Rolf Steinhäuser (63) zum Weihbischof in Köln und Titularbischof von Thuburnica/Tunesien ernannt. Das wurde am Freitag um 12 Uhr in Rom und in Köln bekannt gegeben. Die Bischofsweihe findet am Sonntag, 10. Januar, um 15 Uhr im Kölner Dom statt. "Ich war sehr überrascht, weil ich fest damit gerechnet hatte, dass meine derzeitige Aufgabe die letzte Stelle meines Lebens sein wird. Als Weihbischof möchte ich in der Linie von Papst Franziskus zur Veränderung und Gestaltung der Kirche beitragen", erklärte Steinhäuser.


Als Weihbischof wird Rolf Steinhäuser für den Pastoralbezirk Mitte mit der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zuständig sein. Er übernimmt damit die Aufgabe von Weihbischof Manfred Melzer, der am 5. Juni 2015 in den Ruhestand gegangen ist. "Ich hoffe, dass mir die Aufgabe als Weihbischof sehr viel direkten Kontakt zu Menschen ermöglicht und ich ein Begleiter von wichtigen Momenten ihres Lebens sein kann". Zurzeit gehört Monsignore Rolf Steinhäuser als Domkapitular dem Domkapitel an und ist Leiter des Edith-Stein-Exerzitienhauses. Gleichzeitig wirkt er als Beauftragter für Neuevangelisierung im Erzbistum Köln.

Rolf Steinhäuser wurde am 12.5.1952 in Köln geboren und empfing 1977 die Priesterweihe. Von 1984 bis 1989 hatte er das Amt des Bonner Stadtjugendseelsorgers inne. 1990 wurde er Diözesan-Jugendseelsorger und Leiter der Abteilung Jugendseelsorge im Erzbischöflichen Generalvikariat sowie Rektor der Jugendbildungsstätte Haus Altenberg. Steinhäuser übernahm im August 1997 das Amt des Stadtdechanten von Düsseldorf, wo er vorher bereits als Pfarrer von Sankt Lambertus und stellvertretender Stadtdechant tätig war. 1998 verlieh ihm Papst Johannes Paul II. den Titel Monsignore. Von 2006 bis 2015 gehörte er als nichtresidierender Domkapitular dem Domkapitel an.

Den kirchlichen Regeln entsprechend werden Weihbischöfe immer auf den Titel eines untergegangenen Bistums geweiht (Titularbistum). Das nicht mehr existierenden Bistums Thuburnica geht auf die gleichnamige antike Stadt in der römischen Provinz Africa proconsularis zurück und lag auf der Fläche des heutigen nördlichen Tunesiens.

Foto: (C) EB Köln


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