Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst Leo XIV. – Sein erstes großes Interview
  2. "Lieber Herr Bischof Oster, nur ein bisschen mehr Wohlwollen!"
  3. Kann man die Bischofsvollversammlung noch ernst nehmen?
  4. 'Der Rosenkranz ist die Waffe gegen das Böse der heutigen Welt'
  5. Nach massiven Druck: Ehrung eines Pro-Abtreibungs-Politikers durch Kardinal Cupich wurde abgesagt!
  6. US-Präsident Donald Trump veröffentlicht Botschaft zum Fest des Hl. Erzengel Michael
  7. Schluss mit Honeymoon!
  8. 'Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv!'
  9. Mindestens 64 Todesopfer nach Islamisten-Terror gegen Katholiken!
  10. Papst: Die einfachen Leute sind die Hoffnung der Kirche
  11. Erntedank: „Der Kosmos besteht um des Menschen willen“
  12. Botschaft Israel: „Ein Gotteshaus in Deutschland darf nicht für Blutlügen missbraucht werden“
  13. Papst Leo XIV. ernennt Nachfolger für wichtige Vatikanbehörde
  14. Großes Lob für Trump-Plan zur Beendigung der Gaza-Krise
  15. Meldestelle Christenschutz: Serie von Schändungen erreicht alarmierendes Ausmaß in Wien

Bundestagsentscheidung zur Suizidbeihilfe - Kein Grund zum Jubeln

10. November 2015 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Lektüre der gemeinsamen Erklärung der Kirchen zur Bundestagsentscheidung über die Suizidbeihilfe werden sich viele Christen fragen, ob das beschlossene Gesetz eine solche Lobeshymne verdient. kath.net-Kommentar von Bernward Büchner


Berlin-Freiburg (kath.net/pl) Nach der Lektüre der gemeinsamen Erklärung der Kirchen zur Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Suizidbeihilfe vom 6. November werden sich viele Christen fragen, ob das beschlossene Gesetz eine solche Lobeshymne verdient.

Zugegeben: Das am Vortag beschlossene Gesetz zur verbesserten Versorgung der Hospiz- und Palliativmedizin ist ein deutlicher Fortschritt, der zu begrüßen ist. Und was die Beihilfe zur Selbsttötung betrifft, hat immerhin eine ausdrückliche Legalisierung einer Beihilfe durch Ärzte oder gar durch Sterbehilfeorganisationen keine Mehrheit gefunden, wodurch Schlimmeres abgewendet wurde.

Aber ist das beschlossene Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe wirklich „eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“, die ein derart überschwängliches Lob verdient? Schützt das neue Gesetz „schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden“, allein schon dadurch, dass Suizidbeihilfe nicht mehr geschäftsmäßig geleistet werden darf? Wie stärkt es denn „die Selbstbestimmung der durch Krankheit geschwächten Menschen“ und „garantiert“ es ihnen „die solidarische Zuwendung bis zum letzten Atemzug“? Dazu schweigt sich die Erklärung der Kirchen aus.


Laut Umfrageergebnis meinten noch unlängst 90 Prozent der Befragten, Suizidbeihilfe sei in Deutschland verboten. Dieser Fehlvorstellung setzt der Gesetzgeber nun die Botschaft entgegen, dass Suizidbeihilfe wie bisher möglich sein soll, mit Ausnahme der geschäftsmäßigen. Für das allgemeine Rechtsbewusstsein wird das nicht folgenlos bleiben. Was in Österreich, Italien, England und Wales, Irland, Portugal, Spanien und Polen aus guten Gründen strafbewehrt verboten ist, soll in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben und auch von Ärzten geleistet werden dürfen. Es wird sich zeigen, wie dehnbar die Gewissen von Ärzten sein können und die „seltenen Fälle“ zunehmen werden, in denen eine ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung qua „Gewissensentscheidung“ auch innerhalb der Kirchen teilweise befürwortet wird.

Der geäußerte und häufig missverstandene Wunsch nach Suizidbeihilfe soll Ausdruck von Selbstbestimmung sein. Nicht selten jedoch beruht er in Wahrheit auf Fremdbestimmung durch keineswegs immer uneigennützig handelnde Angehörige. Das gesetzliche Verbot lediglich der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe bietet vor solcher Fremdbestimmung keinerlei Schutz.

Kirchenvertreter, die dem beschlossenen Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung derart unkritisch begegnen und es grundlos über den grünen Klee loben, werden ihrem Auftrag, Anwalt des Lebens und der Schwächsten zu sein, in keiner Weise gerecht.

Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. und war von 1985 bis 2013 Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln). Er wohnt in Freiburg i.Br.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Scotus 10. November 2015 

Paradigmenwechsel?!

Bisher bedurfte es einer Rechtfertigung, wenn man sterben wollte. Künftig werden wir uns rechtfertigen müssen, um leben zu dürfen.


6
 
 girsberg74 10. November 2015 
 

Bezahlte Leute treten einander auf die Füße

"Kirchenvertreter, die dem beschlossenen Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung derart unkritisch begegnen und es grundlos über den grünen Klee loben, werden ihrem Auftrag, Anwalt des Lebens und der Schwächsten zu sein, in keiner Weise gerecht."

Die Hauptfrage an die Abgeber von Stellungnahmen für die Kirche(n) ist doch, ob sie für ein Reden oder
für ein Nachdenken bezahlt werden.


3
 
 michaelmaria 10. November 2015 

Bitte mehr Licht!

Auch geringes Herunterdimmen einer Lampe lässt sie weniger leuchten. Die Kirchen lassen sich leider zunehmend auf eine lichtschwache Beleuchtung elementarer christlicher Werte ein und bevorzugen die schummrige Atmosphäre unverbindlicher Harmonisierung mit dem sogenannten Zeitgeist. So verdunkelt sich die froh- und freimachende Botschaft des Evangeliums. Wird die Stadt auf dem Berg nach und nach zum Dörfchen im Tal?


6
 
 Lemans 10. November 2015 
 

Klar und eindeutig !

Dieser Kommentar von Bernward Büchner zeigt klar die Problematik der kirchlichen Stellungnahme zum Bundestagsbeschluss. Danke !


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Jugend für das Leben fordert Bekenntnis zum Leben
  2. Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!
  3. Gebet vor Wiener Abtreibungspraxis: Polizei sieht sich nicht zuständig
  4. Erzdiözese Bratislava war die Schirmherrin für Marsch für das Leben in der Slowakei
  5. Menschenrechtler Felix Böllmann beim Marsch für das Leben/Köln: „Lebensschutz ist Staatsauftrag“
  6. Bischof Voderholzer/Regensburg beim Marsch für das Leben: „Leben ist Grundwert unserer Gesellschaft“
  7. „Die Gesellschaft wacht auf: Lebensrecht ist Menschenrecht“
  8. Gianna Jessen überlebte ihre eigene Spätabtreibung - „Ich sollte tot sein, bin es aber nicht“
  9. Schönborn: "Das Leben ist doch ein Geschenk!"
  10. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. "Lieber Herr Bischof Oster, nur ein bisschen mehr Wohlwollen!"
  3. Papst Leo XIV. ernennt Nachfolger für wichtige Vatikanbehörde
  4. Kann man die Bischofsvollversammlung noch ernst nehmen?
  5. Mindestens 64 Todesopfer nach Islamisten-Terror gegen Katholiken!
  6. 'Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv!'
  7. US-Präsident Donald Trump veröffentlicht Botschaft zum Fest des Hl. Erzengel Michael
  8. Erika Kirks Vergebungsbitte erschüttert das Herz eines Hollywood-Stars
  9. Schluss mit Honeymoon!
  10. Praterstraße Wien: Neue Kirche "Zentrum Johannes Paul II." eröffnet
  11. Botschaft Israel: „Ein Gotteshaus in Deutschland darf nicht für Blutlügen missbraucht werden“
  12. Toskanischer Priester wird zweiter Privatsekretär des Papstes
  13. Google gibt Zensur unter Biden zu
  14. 'Der Rosenkranz ist die Waffe gegen das Böse der heutigen Welt'
  15. Papst Leo XIV. – Sein erstes großes Interview

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz