Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  3. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  6. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  7. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  8. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  9. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  10. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  11. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  12. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  13. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘
  14. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  15. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Bundestagsentscheidung zur Suizidbeihilfe - Kein Grund zum Jubeln

10. November 2015 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Lektüre der gemeinsamen Erklärung der Kirchen zur Bundestagsentscheidung über die Suizidbeihilfe werden sich viele Christen fragen, ob das beschlossene Gesetz eine solche Lobeshymne verdient. kath.net-Kommentar von Bernward Büchner


Berlin-Freiburg (kath.net/pl) Nach der Lektüre der gemeinsamen Erklärung der Kirchen zur Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Suizidbeihilfe vom 6. November werden sich viele Christen fragen, ob das beschlossene Gesetz eine solche Lobeshymne verdient.

Zugegeben: Das am Vortag beschlossene Gesetz zur verbesserten Versorgung der Hospiz- und Palliativmedizin ist ein deutlicher Fortschritt, der zu begrüßen ist. Und was die Beihilfe zur Selbsttötung betrifft, hat immerhin eine ausdrückliche Legalisierung einer Beihilfe durch Ärzte oder gar durch Sterbehilfeorganisationen keine Mehrheit gefunden, wodurch Schlimmeres abgewendet wurde.

Aber ist das beschlossene Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe wirklich „eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“, die ein derart überschwängliches Lob verdient? Schützt das neue Gesetz „schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden“, allein schon dadurch, dass Suizidbeihilfe nicht mehr geschäftsmäßig geleistet werden darf? Wie stärkt es denn „die Selbstbestimmung der durch Krankheit geschwächten Menschen“ und „garantiert“ es ihnen „die solidarische Zuwendung bis zum letzten Atemzug“? Dazu schweigt sich die Erklärung der Kirchen aus.


Laut Umfrageergebnis meinten noch unlängst 90 Prozent der Befragten, Suizidbeihilfe sei in Deutschland verboten. Dieser Fehlvorstellung setzt der Gesetzgeber nun die Botschaft entgegen, dass Suizidbeihilfe wie bisher möglich sein soll, mit Ausnahme der geschäftsmäßigen. Für das allgemeine Rechtsbewusstsein wird das nicht folgenlos bleiben. Was in Österreich, Italien, England und Wales, Irland, Portugal, Spanien und Polen aus guten Gründen strafbewehrt verboten ist, soll in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben und auch von Ärzten geleistet werden dürfen. Es wird sich zeigen, wie dehnbar die Gewissen von Ärzten sein können und die „seltenen Fälle“ zunehmen werden, in denen eine ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung qua „Gewissensentscheidung“ auch innerhalb der Kirchen teilweise befürwortet wird.

Der geäußerte und häufig missverstandene Wunsch nach Suizidbeihilfe soll Ausdruck von Selbstbestimmung sein. Nicht selten jedoch beruht er in Wahrheit auf Fremdbestimmung durch keineswegs immer uneigennützig handelnde Angehörige. Das gesetzliche Verbot lediglich der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe bietet vor solcher Fremdbestimmung keinerlei Schutz.

Kirchenvertreter, die dem beschlossenen Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung derart unkritisch begegnen und es grundlos über den grünen Klee loben, werden ihrem Auftrag, Anwalt des Lebens und der Schwächsten zu sein, in keiner Weise gerecht.

Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. und war von 1985 bis 2013 Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln). Er wohnt in Freiburg i.Br.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Erst Gerichtssaal, dann Preisverleihung: Weronika Krawczyk erhält Opoka-Preis „Auf Fels gebaut“
  2. Marsch für das Leben/Warschau: rund 40.000 Teilnehmer!
  3. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  4. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  5. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  6. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  7. Dezidiert pro-Life: Papst erhebt Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben zum Bischof
  8. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  9. Linksradikaler Anschlag auf Veranstaltungsort eines Lebensschutz-Treffens
  10. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - MONTAG ANMELDESCHLUSS!!!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  5. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  6. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  7. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  8. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  9. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  10. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  11. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  12. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  13. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an
  14. Nicht spektakuläre Gesten sondern kleine Taten der Treue
  15. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz