Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Zuppi: ‚Wir vermissen Franziskus‘
  2. Salzburger Moraltheologin für legale Abtreibung und Frauenordination - Und die Kirche schweigt dazu!
  3. Eine 'Ordensfrau' ohne Schleier soll Heiligenkreuz visitieren!
  4. 'Mörderische Bastarde'
  5. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  6. Fortschritt gibt es nur mit Tradition
  7. Heilung. Die Musik kehrt in den Vatikan zurück
  8. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  9. Brian A. Graebe zum Pontifikat von Leo XIV.: „Eine Zeit der Heilung“
  10. Sommerpause in Castel Gandolfo - Papst Leo XIV. kehrt zurück
  11. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  12. USA: 20.000 Ständige Diakone - Aber zu wenige kommen nach, trotz der Zulassung von Verheiraten!
  13. Gänswein warnt vor Fake-Auktion mit angeblicher Papst-Kleidung
  14. Große Baltikum-Reise mit kath.net!
  15. Leo XIV. lobt "außergewöhnliches Potenzial" von KI als "Werkzeug"

Bundestagsentscheidung zur Suizidbeihilfe - Kein Grund zum Jubeln

10. November 2015 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Lektüre der gemeinsamen Erklärung der Kirchen zur Bundestagsentscheidung über die Suizidbeihilfe werden sich viele Christen fragen, ob das beschlossene Gesetz eine solche Lobeshymne verdient. kath.net-Kommentar von Bernward Büchner


Berlin-Freiburg (kath.net/pl) Nach der Lektüre der gemeinsamen Erklärung der Kirchen zur Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Suizidbeihilfe vom 6. November werden sich viele Christen fragen, ob das beschlossene Gesetz eine solche Lobeshymne verdient.

Zugegeben: Das am Vortag beschlossene Gesetz zur verbesserten Versorgung der Hospiz- und Palliativmedizin ist ein deutlicher Fortschritt, der zu begrüßen ist. Und was die Beihilfe zur Selbsttötung betrifft, hat immerhin eine ausdrückliche Legalisierung einer Beihilfe durch Ärzte oder gar durch Sterbehilfeorganisationen keine Mehrheit gefunden, wodurch Schlimmeres abgewendet wurde.

Aber ist das beschlossene Verbot nur der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe wirklich „eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“, die ein derart überschwängliches Lob verdient? Schützt das neue Gesetz „schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden“, allein schon dadurch, dass Suizidbeihilfe nicht mehr geschäftsmäßig geleistet werden darf? Wie stärkt es denn „die Selbstbestimmung der durch Krankheit geschwächten Menschen“ und „garantiert“ es ihnen „die solidarische Zuwendung bis zum letzten Atemzug“? Dazu schweigt sich die Erklärung der Kirchen aus.


Laut Umfrageergebnis meinten noch unlängst 90 Prozent der Befragten, Suizidbeihilfe sei in Deutschland verboten. Dieser Fehlvorstellung setzt der Gesetzgeber nun die Botschaft entgegen, dass Suizidbeihilfe wie bisher möglich sein soll, mit Ausnahme der geschäftsmäßigen. Für das allgemeine Rechtsbewusstsein wird das nicht folgenlos bleiben. Was in Österreich, Italien, England und Wales, Irland, Portugal, Spanien und Polen aus guten Gründen strafbewehrt verboten ist, soll in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben und auch von Ärzten geleistet werden dürfen. Es wird sich zeigen, wie dehnbar die Gewissen von Ärzten sein können und die „seltenen Fälle“ zunehmen werden, in denen eine ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung qua „Gewissensentscheidung“ auch innerhalb der Kirchen teilweise befürwortet wird.

Der geäußerte und häufig missverstandene Wunsch nach Suizidbeihilfe soll Ausdruck von Selbstbestimmung sein. Nicht selten jedoch beruht er in Wahrheit auf Fremdbestimmung durch keineswegs immer uneigennützig handelnde Angehörige. Das gesetzliche Verbot lediglich der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe bietet vor solcher Fremdbestimmung keinerlei Schutz.

Kirchenvertreter, die dem beschlossenen Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Selbsttötung derart unkritisch begegnen und es grundlos über den grünen Klee loben, werden ihrem Auftrag, Anwalt des Lebens und der Schwächsten zu sein, in keiner Weise gerecht.

Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. und war von 1985 bis 2013 Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln). Er wohnt in Freiburg i.Br.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
  7. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  8. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
  9. USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
  10. Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien






Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net!
  2. Eine 'Ordensfrau' ohne Schleier soll Heiligenkreuz visitieren!
  3. Salzburger Moraltheologin für legale Abtreibung und Frauenordination - Und die Kirche schweigt dazu!
  4. Kardinal Zuppi: ‚Wir vermissen Franziskus‘
  5. Heilung. Die Musik kehrt in den Vatikan zurück
  6. 'Mörderische Bastarde'
  7. Brian A. Graebe zum Pontifikat von Leo XIV.: „Eine Zeit der Heilung“
  8. Fortschritt gibt es nur mit Tradition
  9. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  10. Bistum Eichstätt beendet Dienstverhältnis mit Priester
  11. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  12. Schlicht und authentisch: Neues Exorzisten-Drama im Kino
  13. Gebrochen, um zu nähren – Die göttliche Logik der Eucharistie
  14. Sommerpause in Castel Gandolfo - Papst Leo XIV. kehrt zurück
  15. Willst du gesund werden? – Die heilende Begegnung mit Christus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz