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Sterbehilfe? Die Bundestagsabstimmung geht um Leben und Tod!

5. November 2015 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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„Ich appelliere als Geschäftsführerin des katholischen Hilfswerkes und päpstlichen Stiftung KIRCHE IN NOT an alle Abgeordneten des Bundestages, den Entwurf der Parlamentarier Sensburg/Dörflinger/Hüppe zu unterstützen“. Statement von Karin M. Fenbert


München-Berlin (kath.net/KIN) Am Donnerstag und Freitag werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über ein neues Sterbe-Beihilfe-Gesetz beraten und abstimmen. Diese Abstimmung, bei der es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod geht, wurde bislang eher wenig in der Öffentlichkeit beachtet.

Daher appelliere ich als Geschäftsführerin des katholischen Hilfswerkes und päpstlichen Stiftung KIRCHE IN NOT an alle Abgeordneten des Bundestages, den Entwurf der Parlamentarier Sensburg/Dörflinger/Hüppe zu unterstützen. Nur bei einem Votum für den Entwurf von Sensburg/Dörflinger/Hüppe bleibe das Leben auch am Ende geschützt.

Ausdrücklich rufe ich die Bevölkerung dazu auf, die wenigen Stunden vor der Abstimmung noch zu nutzen, um den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises ein E-Mail zu senden. Die Adressen fänden sich unter: www.bundestag.de/abgeordnete. Auch verweise ich auf die Möglichkeit eine Petition zu unterschreiben mit dem Titel „Voller Schutz am Lebensende“: www.citizengo.org/de/29924-voller-schutz-am-lebensende-keine-beihilfe-zur-selbsttoetung-erlauben

Schon der Gründer von KIRCHE IN NOT, Pater Werenfried van Straaten OPraem, habe sich zeitlebens sehr deutlich zum Lebensschutz ausgesprochen. Papst Franziskus und seine Vorgänger hätten sich ebenfalls ohne Wenn und Aber für das Leben ausgesprochen.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz habe zu dem Thema eine Schrift herausgegeben: „Sterben in Würde“. Darin heißt es: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus.“ Dieser Forderung der Bischöfe schließen wir uns auch als katholisches Hilfswerk an.

Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, habe in seinem Grußwort für den „Marsch für das Leben“ 2015 unterstrichen, dass die Teilnehmer „durch diesen Marsch ein augenfälliges Zeichen von unserer Überzeugung geben, dass menschliches Leben immer und überall unter einem besonderen Schutz“ steht.


Die Bischöfe Dr. Rudolf Voderholzer (Regensburg), Dr. Stefan Oster SDB (Passau) und Dr. Gregor Maria Hanke OSB befürworteten bereits im Juli eindeutig den Gesetzentwurf von Prof. Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger.

Der Passauer Bischof Stefan Oster kommentierte unter Bezug auf die Broschüre der Bischofskonferenz: „Aus meiner Sicht kommt der von den Bischöfen im erwähnten Flyer dargestellten Position der Gesetzesentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und anderen am nächsten.“ Der Entwurf des Bundestagsabgeordneten Brand scheine zwar „offenbar mehrheitsfähig zu sein, kommt auch dem von den Bischöfen vorgestellten Anliegen nahe, will aber letztlich nur die organisierte aktive Sterbehilfe verboten wissen und unter Strafe stellen, aber nicht die Beihilfe zum Suizid im Einzelfall. Der Entwurf gibt dazu bedenkenswerte Gründe an, bleibt aus meiner Sicht aber dennoch hinter der Forderung nach konsequentem Lebensschutz noch zurück.“

Die Gesetzentwürfe von Hintze/Lauterbach und Künast/Sitte/Gehring bezeichnete Oster als „aus Sicht des katholischen Glaubens unannehmbar“.

Bischof Dr. Rudolf Voderholzer sieht unter den vier vorliegenden Gesetzentwürfen nur einen, der sich „eindeutig für das Leben ausspricht“: der Sensburg-Dörflinger-Entwurf.

Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt) sprach sich ebenfalls explizit für den Gesetzesentwurf von Prof. Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger aus. In einem persönlichen Brief dankt der Bischof von Eichstätt den Abgeordneten für ihren „wichtigen Einsatz für das Leben und die Menschenwürde“. Ein konsequentes gesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid ist nach seiner Auffassung notwendig, um die Menschenwürde auch am Ende des Lebens zu schützen. Das strafrechtliche Verbot sollte jedoch unbedingt durch einen umfassenden Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit ergänzt werden.

Er bedauert jedoch, dass die gesellschaftliche und politische Bereitschaft zwar groß sei, verschiedene andere Felder der medizinischen Forschung und des Gesundheitsbereichs finanziell mit hohen Beträgen zu fördern. Aber die bisherigen Investitionen im Palliativbereich sähen eher bescheiden aus. Die Entwicklung in Benelux-Ländern zeige seiner Ansicht nach auch, dass ein vermeintlich geordnetes System der Sterbehilfe nicht zu mehr Selbstbestimmung, sondern ganz im Gegenteil zu Verzweiflung, seelischem Leiden und entmündigender Fremdbestimmung am Ende des Lebens führe. Er fordert daher einen entscheidenen Ausbau der Hospizbegleitung und der Palliativmedizin.

Der Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, schrieb in seinem Grußwort zum „Marsch für das Leben“ im September 2015 in Berlin: „Lebensrecht in einem umfassenden Sinne bedeutet auch, dass die Würde des kranken und sterbenden Menschen geachtet wird. Hier gilt es, gegen eine um sich greifende Kultur des Todes zu kämpfen. Es kränkt die Menschenwürde massiv, wenn ein kranker Mensch getötet wird anstatt ihm Pflege und Zuwendung, medizinische und seelsorgliche Begleitung zu schenken.“

Weihbischof Thomas Maria Renz (Rottenburg-Stuttgart) hatte beim „Marsch für das Leben“ im September 2015 in Berlin in seiner Predigt ausgeführt:

„Deshalb sind wir noch immer unserem früheren Bundespräsidenten Horst Köhler sehr dankbar, der die ganze Debatte um die sogenannte Sterbehilfe auf den Punkt gebracht hat mit der treffenden Bemerkung: ,Menschen wollen nicht durch die Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand eines anderen.‘ Das ist wahre Menschlichkeit und das Niveau einer humanen und fürsorgenden Gesellschaft, unter das wir in unserem Land hoffentlich nie mehr fallen werden!“

Weihbischof Dr. Matthias Heinrich (Berlin) warnte angesichts der anstehenden Neuregelung der Sterbehilfe durch den Deutschen Bundestag in einer Kolumne in der „B.Z.“ im September dieses Jahres:

Seiner Ansicht nach werfe eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids die Frage auf, ob sich „durch eine Akzeptanz der aktiven Sterbehilfe der Druck auf schwerkranke und alte Menschen“ erhöhe, „doch bitte ‚sozialverträglich‘ aus dem Leben zu scheiden? Heißt es künftig: ‚Ich kann Dir Deinen Todescocktail bringen, Oma, dann bist Du erlöst‘? Heute gruselt's einen noch bei solch einem Satz. Aber wie wird die Gesellschaft in zehn Jahren reagieren?“ Der Berliner Weihbischof erläuterte weiter: „Aufgabe des Staates ist es, das Leben seiner Bürger zu schützen, auch das seiner lebensmüden Bürger. Ihnen Angebote zu machen, die den Lebenswillen stärken, Ängste und Schmerzen so weit wie irgend möglich zu lindern. Und auch, sie vor jeder Form eines sozialen Sterbedrucks zu bewahren.“

Dem Bundestag liegen also vier Gesetzentwürfe von Abgeordneten in der Frage der Beihilfe zur Selbsttötung vor. Doch nur der von den Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe vorgelegte Entwurf schlägt ein Verbot der Suizidbeihilfe vor.

Daher appelliere ich noch einmal ausdrücklich an alle Abgeordneten des Bundestages, diesem Gesetzesentwurf im Parlament zuzustimmen.

Die Bevölkerung kann noch den Abgeordneten vor der Abstimmung eine E-Mail senden. Die Adressen finden sich unter: www.bundestag.de/abgeordnete. Auch gibt es die Möglichkeit eine Petition zu unterschreiben: www.citizengo.org/de/29924-voller-schutz-am-lebensende-keine-beihilfe-zur-selbsttoetung-erlauben.



Infos über Kirche in Not und Spendenmöglichkeiten:

Kirche in Not Deutschland

Kirche in Not Österreich

Kirche in Not Schweiz

Foto Karin M. Fenbert (c) KIRCHE IN NOT


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Lesermeinungen

 christorey 6. November 2015 
 

Bibel

Hebr 12,11 Jede Züchtigung scheint zwar für den Augenblick nicht Freude zu bringen, sondern Schmerz; später aber schenkt sie denen, die durch diese Schule gegangen sind, als Frucht den Frieden und die Gerechtigkeit.


2
 
 christorey 6. November 2015 
 

@valtental

Wer für Sterbehilfe ist , kann kein Christ sein.

Ein Christ glaubt, das Gott allein über Leben und Tod bestimmt und Selbstmord ist Ungehorsam gegenüber Gott.

Es ist besser bis zum Schluß auszuhalten und zu ertragen als Ungehorsam zu sein und verloren zu gehen.


2
 
 Ehrmann 6. November 2015 

@valtenthal

Leider sind es Viele, zu viele, die meinen, daß sich die Entwicklung wie bei der Freigabe der Abtreibung nicht wiederholt . Aber schon heute sind reichliche "Beihilfen" als getarnte Morde bereits geschehen.


2
 
 Diasporakatholik 6. November 2015 
 

@mirjamvonabelin Korrektur

Sorry; der Buchautor heißt "Dominique Lapierre".
Die Rechtschreibfunktion in meinem Smart-Phone spielte mir mal wieder einen Streich, den ich zu spät bemerkte.


3
 
 Diasporakatholik 6. November 2015 
 

@mirjamvonabelin

In dem lesenswerten Buch von Dominique Lanier "Ihr seid die Hoffnung" wird von einem noch jungen Priester berichtet, der nach einem Unfall nahezu vollständig Querschnittslähmung ist und ähnliche Gedanken wie Sie hat.
Bis ihm aufgezeigt wird, dass er noch als BETEN für das Werk der Mutter Teresa höchst wertvolle Hilfe sein kann.
Mutter Teresa hatte weltweit eine große Beterschar hinter ihrem Werk, denen sie selbst mindestens ebenso großen Erfolg und Wichtigkeit für das Gelingen ihrer segensreiche Tätigkeit zuschrieb, wie den sog. "aktiven" Helferinnen und Helfern.
ich selbst habe nicht zuletzt durch diese Lektüre auch für mich selbst den Wert des Beten wiederentdeckt, nachdem ich lange Jahre recht verärgert darüber war, wenn unser damaliger Gemeindepfarrer die sog. "aktiven" Helfer einzeln u. namentlich in der Gemeinde öffentlich lobte für mich mit dem unausgesprochenen Vorwurf an die übrigen: "Und was tut ihr?"


4
 
 mirjamvonabelin 6. November 2015 
 

Jede Diskusion

über Sterbehilfe ruft bei mir Gänsehaut hervor.
Ich habe MS, werde immer schwächer, lebe gern möchte aber nicht anderen zu Last fallen wenn ich schon nicht "nützlich" sein kann. Es belastet mich das ich kein "nützliches" Gesellschaftsmitglied bin.

In meinem Hinterkopf ist ständig die Frage "Was wird man mir eines Tages anbieten wenn ich nicht nur Invalidenpension beziehe, sondern auch noch Pflegebedürftig bin?"

Sterbehilfe ist die logische Folge von Abtreibung.
Bevor Abtreibung nicht aufhört, wird solange über Srerbehilfe geredet bis sie gang und gebe ist.


4
 
 valtental 6. November 2015 
 

Euthanasie der Nazis war Mord und keine Suizidhilfe

@christorey: "Es gibt von Kardinal Galen zur Euthanasie Behinderter eine phänomenale Rede. Diese ist so aktuell!" Man sollte beim Lesen der Rede aber nicht übersehen, dass es sich bei der Euthanasie der Nazis und der heute diskutierten Suizidhilfe um zwei völlig verschiedene Kategorien handelt, die nicht auf eine Stufe gestellt werden können: Die Euthanasiepraxis der Nazis war halbstaatlich organisierter Mord gegen den Willen der Betroffenen, während die Suizidhilfe auf der freiwillentlichen Entscheidung des Betroffenen beruht. (Alles andere, wie ein Drängen zum Suizid, ist schon heute strafbar. Dafür ist kein neuer Straftatbestand nötig!)

Das Verhältnis von Suizidhilfe und Mordpraxis der Nazis entspricht dem Verhältnis einer vom Patienten eingewilligten mediz. indizierten Amputation und einer Zwangsamputation z.B. nach Schariarecht. Keiner käme auf die Idee, freibewilligte Amputationen mit dem Verweis auf die Praxis von Zwangsamputationen zu kriminalisieren.


0
 
 valtental 5. November 2015 
 

Widerspruch zu Falschdarstellungen

Bischof Algermissen: „Lebensrecht in einem umfassenden Sinne bedeutet auch, dass die Würde des kranken und sterbenden Menschen geachtet wird." Zählt zur Würde eines Menschen auch sein Wille?
"Es kränkt die Menschenwürde massiv, wenn ein kranker Mensch getötet wird..." Er wird nicht getötet, sondern handelt selbst. Die Formulierung suggeriert eine aktive Sterbehilfe, die aber gar nicht zur Debatte steht. Selbige Falschdarstellung betrifft auch Herrn Köhlers Worte: "Menschen wollen nicht durch die Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand eines anderen." Der erste Teilsatz unterstellt ebenfalls, aktive Sterbehilfe würde zur Debatte stehen. Und zum zweiten Teilsatz sei angemerkt, dass auch jemand, der sich selbst tötet an der Hand eines anderen sterben kann...

Statt solcher Falschaussagen, sollten für die genannten Horrorszenarien empirische Daten vorgelegt werden, die diese bloßen Vermutungen untermauern könnten. Solche Daten sind aber international nirgends zu finden!!


1
 
 christorey 5. November 2015 
 

Gebet und Aktion

Wir dürfen nicht die Hände in den Schoß legen. Wir sollten protestieren.

Nicht wie im Dritten Reich die meisten Deutschen schweigen.

Es gibt von Kardinal Galen zur Euthanasie Behinderter eine phänomenale Rede.

Diese ist so aktuell!


6
 
 bbbgo 5. November 2015 
 

Keine Chance

Der Deutsche Bundestag folgt seit langem mehrheitlich dem Teufel. Da helfen keine E-Mails.

Ich möchte hier gerne alle zur Teilnahme am Rosenkranzgebet in Ihrer jeweiligen Pfarrei aufrufen.


13
 
 Lilli-Lou 5. November 2015 
 

Danke, Frau Fenbert!


10
 

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