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Urteil rechtskräftig: 6 Jahre Haft für Ex-Priester wegen Missbrauch

29. Oktober 2015 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Die Verurteilung des früheren Pfarrers Georg K. wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen zu sechs Jahren Haft ist rechtskräftig. - UPDATE: Reaktion des Bistums Aachen auf kath.net-Anfrage


Karlsruhe (kath.net/KNA) Die Verurteilung des früheren Pfarrers Georg K. wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen zu sechs Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Krefeld als unbegründet zurück. Die Nachprüfung dieses Urteils habe keine durchgreifenden Rechtsfehler ergeben, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. K. trägt alle Kosten des Revisionsverfahrens.

Das Landgericht hatte im Februar geurteilt, K. habe sich junge Menschen «aus eigensüchtigen Motiven» als sexuelle Partner heranziehen wollen und die Folgen für sie völlig ausgeblendet. Die Verurteilung erfolgte wegen 25 Missbrauchstaten, darunter vier schwere. Der Fall hatte bundesweite Aufmerksamkeit erregt.


Dem aus dem Bistum Aachen stammenden Priester wurden Fälle aus den Jahren 2001 bis 2007 gegen damals 11- bis 15-jährige Brüder zur Last gelegt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte K. 2010 Selbstanzeige gestellt und die Taten pauschal eingeräumt. Darauf wurde er vom Bistum Aachen suspendiert. Ein 2010 begonnenes Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe in Südafrika, wo er ab 2007 Auslandsseelsorger war, wurde im Sommer 2014 eingestellt. (3 StR 291/15)

Georg K. ist bisher nocht nicht laisiert.

UPDATE
Pressesprecher Stefan Wieland erläuterte am 29.10.2015 gegenüber kath.net auf Anfrage:
„Das Bistum Aachen begrüßt es, dass mit der Bestätigung des Urteils das strafrechtliche Verfahren nunmehr abgeschlossen ist. Sobald dem Bistum das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, wird dieses an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet, wo kirchenrechtlich über die Entlassung aus dem Klerikerstand entschieden wird.“


Weiterführender Link: Hintergrundinformationen über diesen Missbrauchsfall einschließlich Aussagen der Mutter eines Opfers.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 KVGF 30. Oktober 2015 
 

Ein solches Urteil

kann man nur begrüssen!


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