Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. "Das haben leider noch nicht alle begriffen,...
  2. Papst Pi
  3. 19.000 Jugendliche bei berühmter Chartres-Wallfahrt und am Ende gab es einen Heiratsantrag
  4. Apostolische Visitation im Stift Heiligenkreuz
  5. Erzbischof Lackner zur Amoktat in Graz: "Tief betroffen und sprachlos"
  6. Agieren katholische Schulen des Erzbistums Hamburg noch im Einklang mit der Lehre der Kirche?
  7. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  8. Neoschismatiker aller Länder gründet Eure Landeskirche
  9. Der historische Ukraine-Irrtum von rechts
  10. Überwachung traditionalistischer Katholiken durch FBI war umfassender als bisher bekannt
  11. Schnipp-Schnapp – das Geschlechtsteil ab – für die Kirchenzeitung der Erzdiözese Wien kein Problem?
  12. Deutsche Gesundheitsministerin will Grill- und Alkoholverbot bei öffentlichen Sportveranstaltungen
  13. Priesterweihen 2025: Mehr Jungpriester als Spätberufene
  14. „Ich weiß nicht, wann es den letzten Papst gab, der diesen hochnäsigen Papstjuroren gefallen konnte“
  15. Kein LGBT-Logo auf dem Trikot: Serbischer Fußballer für vier Spiele gesperrt

Kündigungsverfahren Martin Lohmann gegen K-TV auf März vertagt

21. Oktober 2015 in Deutschland, 17 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die beiden Gerichtsverfahren des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigung und Diskriminierung sind vertagt worden


Köln (kath.net/KNA/red) Die beiden Gerichtsverfahren des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigung und Diskriminierung sind auf März vertagt worden. Bei der Verhandlung am Dienstag vor dem Kölner Arbeitsgericht sagte die Vorsitzende Richterin Nadja Raus, für eine Entscheidung seien von beiden Parteien entsprechende Beweise erforderlich.

Im Einzelnen geht es um die Rechtmäßigkeit der zu Ende 2014 gegen den damaligen K-TV-Chefredakteur Lohmann ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung. Darüber hinaus klagt der 58-Jährige gegen den spendenfinanzierten Sender wegen Mobbings und Diskriminierung auf 90.000 Euro Schadenersatz. (Az. 14 Ca8810/14, 14 Ca2329/15)


Der Sender mit Sitz in Opfenbach (Allgäu) und der Schweiz hatte bei der Kündigung geltend gemacht, im Zuge einer wirtschaftlich-strategischen Neuausrichtung seine Redaktion aufzulösen und sein Programm nur noch von Fremdanbietern zu kaufen. Damit falle keine redaktionelle Arbeit mehr an. Lohmann und sein Rechtsanwalt Klaus Michael Alenfelder hielten dem entgegen, auch Kauf und Zusammenstellung von Sendungen stellten eine redaktionelle Tätigkeit dar. Zudem würden nach wie vor Eigenproduktionen erstellt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein gut durch Spenden finanzierter Sender keine eigene Redaktion mehr haben solle. Strittig ist ebenfalls, ob K-TV Ende 2014 mehr als zehn Mitarbeiter hatte und damit dem Kündigungsschutzgesetz unterlag.

Zudem sah sich Lohmann, der zuvor unter anderem stellvertretender Chefredakteur des Rheinischen Merkur und Chefredakteur der Koblenzer «Rhein-Zeitung» war, durch den Geistlichen Leiter des Senders, Pfarrer Hans Buschor, wiederholter Diskriminierung ausgesetzt. Rechtsanwältin Silke Willig erklärte als Vertreterin von K-TV, Buschor sei kein Angestellter des Senders, so dass dieser nicht zuständig sei. Weiter beklagte Lohmann, der Sender habe durch Lärmbelästigung völlig ungeeignete Redaktionsräume angemietet und damit seine Arbeit unmöglich gemacht.

Alenfelder und Lohmann zeigten sich offen für einen Vergleich. K-TV-Anwältin Willig lehnte dies jedoch ab und beantragte, die Klage abzuweisen.

Für das Material der KNA: (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  2. „Staatsfeind Nummer zwei’ – Schwere Vorwürfe von Elon Musk gegen das Magazin „Spiegel“
  3. Kalifat-Verteidigerin Hübsch ist im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
  4. 'Nur mehr Elon Musk steht dem Totalitarismus im Weg'
  5. Mitarbeiter von ARD und ZDF wollen mehr Meinungsvielfalt
  6. Open Democracy hackt E-Mails europäischer Lebensschützer und Pro-Familienorganisationen
  7. Die Rolle der Medien für die Kultur der Freiheit
  8. Demokratische Politiker wollen Inhalte von Lebensschützern von sozialen Medien verbannen
  9. New Mexico klagt Meta, Mark Zuckerberg wegen Ermöglichung der sexuellen Ausbeutung von Kindern
  10. Kampf um Meinungsfreiheit - Elon Musks X klagt Linksgruppierung wegen Verleumdung






Top-15

meist-gelesen

  1. „Ich weiß nicht, wann es den letzten Papst gab, der diesen hochnäsigen Papstjuroren gefallen konnte“
  2. "Das haben leider noch nicht alle begriffen,...
  3. Apostolische Visitation im Stift Heiligenkreuz
  4. 19.000 Jugendliche bei berühmter Chartres-Wallfahrt und am Ende gab es einen Heiratsantrag
  5. Kein LGBT-Logo auf dem Trikot: Serbischer Fußballer für vier Spiele gesperrt
  6. Papst Pi
  7. Gymnasiasten in Essen wollten Abifeier mit Geschlechtertrennung
  8. Neoschismatiker aller Länder gründet Eure Landeskirche
  9. Heiligsprechung von "Internetpatron" Carlo Acutis am 7. September
  10. Papst Leo räumt auf! - Mosaike von Pater Rupnik verschwinden von der Website von Vatican News
  11. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  12. Der historische Ukraine-Irrtum von rechts
  13. Kardinal Kasper: Papst Leo „ist ein Mann der Mitte“
  14. "Duftend wie Weihrauch, der einen ganzen Raum erfüllt, obwohl er dabei verbrennt"
  15. Überwachung traditionalistischer Katholiken durch FBI war umfassender als bisher bekannt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz