Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  5. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  6. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  7. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  8. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  9. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  10. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  11. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  12. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  13. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  14. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  15. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'

Als die Medien Kap. 84 in 'Familiaris Consortio' unterschlagen haben

19. Oktober 2015 in Familie, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Medien hatten am Wochenende im Zusammenhang mit Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene eine Meldung über Kardinal Müller verbreitet. Dabei wurde unter anderem auch von der KNA eine entscheidende Stelle verschwiegen.


Rom (kath.net)
Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller schließt nach einem Bericht des FOCUS die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene „in extremen Einzelfällen“ nicht aus,wie "Radio Vatikan" berichtet. Zwar könne keine allgemeine Zulassung zur Kommunion für solche Gläubige gewährt werden, sagte der Leiter der vatikanischen Glaubenskongregation. Laut Müller könne es jedoch in gewissen Fällen „eine Zulassung im Gewissensbereich geben“, wie es auch das Dokument „Familiaris consortio“ (Absatz 84) von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981 vorsehe. Dort werden als Bedingungen Reue und Verzicht auf gelebte Sexualität mit dem neuen Ehepartner genannt. „In dieser Richtung kann man weiterdenken“, sagte der Kardinal. Besonders bemerkenswert ist in dem Zusammenhang auch, dass die KNA, die Agentur der Deutschen Bischofskonferenz, diese Meldung über Müller am Wochenende verbreitet hat, "Familiaris Consortio" allerdings nicht einmal namentlich erwähnt und die entscheidene Stelle nicht zitiert hat.


Im betreffenden Absatz aus „Familiaris consortio“ heißt es dazu im Kapitel 84 wörtlich:

84. .... Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind" (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode (25.10.1980), 7: AAS 72 (1980) 1082).

Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen.

Durch diese Haltung bekennt die Kirche ihre eigene Treue zu Christus und seiner Wahrheit; zugleich wendet sie sich mit mütterlichem Herzen diesen ihren Söhnen und Töchtern zu, vor allem denen, die ohne ihre Schuld von ihrem rechtmäßigen Gatten verlassen wurden.

Die Kirche vertraut fest darauf; daß auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe.

Familiaris consortio

KNA-WATCH - Link zum KNA-Bericht: 'Kommunion für Geschiedene in Einzelfällen nicht ausgeschlossen'

Foto Kardinal Müller (c) Bistum Regensburg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Ehe

  1. Spanischer Priester hilft mehr als 1.200 Personen, einen Ehepartner zu finden
  2. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe
  3. US-Studie zeigt: Verheiratete junge Erwachsene sind glücklicher als unverheiratete
  4. Afrikas Bischöfe erklären Umgang mit Polygamie
  5. Neuer Hit: „Für dich gehe ich das volle Risiko ein“
  6. „Georgia Märtyrer“-Seligsprechung am 1. Oktober – Sie verteidigten die Ehe gegen die Polygamie
  7. „Warum erlaubt die katholische Kirche keine Hochzeiten im Garten?“
  8. Wegweisend! - COMECE unterstützt Polen gegen EU-Druck zur Anerkennung sogenannter „Homo-Ehen“!
  9. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  10. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Rom: "Krippe von Bethlehem" zu sehen
  3. Der Heilige und das Tier
  4. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  5. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  6. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert
  7. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  8. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  9. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  10. Warum der Todestag des Franz von Assisi nicht sein Gedenktag ist
  11. Wo der Mensch nicht berechenbar ist
  12. Wenn das Nein nicht mehr zählt
  13. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  14. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  15. Marco Rubio in Athen: Ein Aufruf zur Rückbesinnung auf die christlich-abendländischen Wurzeln

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz