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Neues katholisches Arbeitsrecht gilt ab 1. Januar bundesweit

13. Oktober 2015 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Mit einigen Monaten Verzögerung tritt dann auch in den bayerischen katholischen Bistümern Eichstätt, Passau und Regensburg das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft.


Eichstätt/Passau/Regensburg (kath.net/KNA) Mit einigen Monaten Verzögerung tritt auch in den bayerischen katholischen Bistümern Eichstätt, Passau und Regensburg das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. Wie die Pressestellen der drei Diözesen am Dienstag zeitgleich mitteilten, soll dies zum 1. Januar 2016 erfolgen. Die deutschen Bischöfe hatten am 27. April nach jahrelangen Diskussionen per Mehrheitsbeschluss eine Novelle der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verabschiedet und ihre Umsetzung zum 1. August vereinbart. Betroffen sind bundesweit mehr als 700.000 Arbeitsverhältnisse.

Wenn Beschäftigte von Kirche und Caritas nach einer Scheidung erneut zivil heiraten oder wenn sie eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, sollen das nach der neuen Ordnung nur noch in Ausnahmefällen Kündigungsgründe sein. Darüber hinaus wird festgelegt, dass Gewerkschaften am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen zu beteiligen sind. Das entspricht einer Forderung des Bundesarbeitsgerichts.


Die Bischöfe von Passau, Eichstätt und Regensburg hatten gegen die Neuordnung gestimmt und sie zunächst, anders als in den übrigen 24 deutschen Diözesen, auch nicht umgesetzt. Stattdessen kündigten sie an, wegen rechtlicher und praktischer Bedenken Modifikationen zu prüfen.

Den Mitteilungen zufolge haben die Bischöfe auch weiterhin Vorbehalte gegen Teile der Neufassung. Das Anliegen eines einheitlichen kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland sei aber noch höher zu bewerten. Zugleich wollten sie alle Möglichkeiten für einen weiteren grundlegenden Reformprozess zusammen mit der Bischofskonferenz ausloten. Nach ihren Vorstellungen soll sich das kirchliche Arbeitsrecht künftig stärker an einzelnen Institutionen als an Personen orientieren.

«Wir fühlen uns der Einheit verpflichtet», erläuterte der Passauer Bischof Stefan Oster auf der Internetseite seines Bistums die Entscheidung. Diese Sorge überwiege inzwischen «unsere grundsätzlichen Bedenken», die jedoch von Rechtsexperten und Personalabteilungen bestätigt worden seien. Es würde aber zu «paradoxen Situationen» führen, wenn für Mitarbeiter eines kirchlichen Trägers, der in unterschiedlichen Bistümern mit seinen Einrichtungen tätig sei, auch unterschiedliches Recht gelten würde.

Im Falle Bayerns waren gleich für mehrere große Institutionen Rechtsunklarheiten zu befürchten, etwa bei der Stadtkirche Nürnberg, einer Gemeinschaftseinrichtung der Bistümer Bamberg und Eichstätt, oder bei der Katholischen Universität in Eichstätt und Ingolstadt, die von allen sieben bayerischen Diözesen getragen wird. Auch der Orden der Barmherzigen Brüder mit seinen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen in mehreren Bistümern wäre betroffen gewesen.

Passauer Bischof Stefan Oster: Bistum Passau wird neue Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht 2016 umsetzen


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Steve Acker 16. Oktober 2015 
 

Ottaviani

und was wird von der Kirche über die Sozialeinrichtungen wahrgenommen ?
Das die Lehre der Kirche nicht mehr beachtet werden brauch.

Vor ein paar Wochen hier die Meldung:
lesbische leiterin eines Caritas-Kinderhorts darf nun weitermachen.
Was für einen Eindruck macht sowas ?
Das christliche Familienbild wird über Bord geworfen.


1
 
 Antigone 15. Oktober 2015 
 

Bischof Oster

Ich empfehle, das oben verlinkte Kurzvideo einmal anzusehen und sich die Argumente durch den Kopf gehen zu lassen.


1
 
 Perpetua79 14. Oktober 2015 
 

Wie hätte wohl...

der sel. Kard. v. Galen reagiert? Seinem Wahlspruch zufolge, wäre er wohl standhaft geblieben. Doch woher sollen unsere Hirten diese Glaubensstärke nehmen, sind sie doch eingelullt von Pfarrgemeinderat & Co und dem Anspruch es irgendwie allen recht zu machen.


1
 
 christorey 14. Oktober 2015 
 

Traurig!

Was für ein Versagen. Diese Leute bekommen unsere Kirchensteuern und denken nicht katholisch und werden voraussichtlich nicht katholisch handeln.

"Tolle" Vorbilder für Kinder. Wo kann man noch hingehen und katholisches Leben erlernen, wenn nicht in katholischen Einrichtungen.

Dafür braucht man keine Kirchensteuern um gegensätzliche Ansichten zu fördern.

Menschen, die sich von Anderen mit gegensätzlicher Meinung aushalten lassen und ihre eigene Position öffentlich darstellen und verbreiten sind Schmarotzer und Kuckuckskinder.


1
 
  14. Oktober 2015 
 

es gilt hier ganz oder gar nicht

man kann eben nicht den kurs der DBK ein "bissl" mitmachen dieses festhalten an einzelnen Punkten daß dann groß als standhaft gefeiert wird ist im blick auf das Ganze ohne jede Bedeutung
man muß auch bedenken die Sozialeinrichtungen sind das einzige wo die Kirche allgemein noch wahrgenommen wird daraus sich zurück zu ziehen wäre die Generalkapitulation aus sicht der Bischöfe


1
 
 Seramis 14. Oktober 2015 
 

@Aventin: Volle Zustimmung

Die Kirche muss dringend neuevangelisiert werden, und da sind wirtschaftliche Interessen immer eine Verführung zu faulen Kompromissen.


7
 
 la gioia 14. Oktober 2015 
 

Gerade diese drei Bischöfe (darunter leider auch meiner), auf die ich mein Hoffen auf Standhaftigkeit gesetzt hatte, fallen nun auch um. Wurden sie von 'werten Kollegen' so unter Druck gesetzt, dass ihnen nichts anderes mehr übrig blieb, haben sie Angst, von den Medien zerrissen zu werden, wenn sie sich katholisch profilieren? Beim Anschauen des Interviews mit Bischof Oster dachte ich nur: "Ah, nun also auch er 'auf Linie' gebracht...". Die Demontage jeglichen katholischen Profils an allen Fronten ist nur noch traurig und enttäuschend!


12
 
 Ehrmann 14. Oktober 2015 

Woher nur immer dieser Einheitsdruck? Nur das Geld?

Beten wir für uns, unsere Bischöfe, uns alle: um die Hilfe des Heiligen Geistes, seine Kraft und die Gabe des Mutes, gegen den Strom schwimmen zu können!


9
 
 Aventin 14. Oktober 2015 
 

Die Katholische Kirche in Deutschland

hatte eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts mit der Konsequenz, dass zivilrechtliche Wiederverheiratung ohne kirchenrechliche Ehenichtigskeitsfestellung keine Rolle mehr spielt;
2. Weitgehender Rückzug aus den Trägerschaften von Sozialeinrichtungen in Ermangelung von Personal, das sich in seiner Lebensführung am katholischen Glauben ausrichtet.

Ich hätte für Variante 2 plädiert, die deutschen Bischöfe haben in erwartbarer Weise die erste Variante gewählt, mit allen negativen Konsequenzen.


13
 
 Bruder Konrad 14. Oktober 2015 
 

Das falsche Signal

Die drei Bischöfe haben sich Ihre Entscheidung sicher nicht leicht gemacht.
Dennoch: Die jetzt ins Feld geführten Aspekte waren von vornherein absehbar. Und mit dem "Nachziehen" geben sie ihren Kollegen in der Bischofskonferenz das Signal: Erst zieren sie sich,aber letztlich schwenken sie ja doch auf den "Mainstream" ein.
Da wäre es unter psychologischen Aspekten besser gewesen gleich mitzumachen.


3
 
 nemrod 14. Oktober 2015 
 

Das war doch klar...hier geht es um Geld...um viel Geld. Da soll man sich doch nicht mit katholischen Allüren belasten. Wie hatte Papa Emeritus doch Recht mit seiner Forderung nach Entweltlichung - aber das wollen diese Manager mit Mitra nicht hören...


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