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Französischer Koma-Patient Lambert bleibt am Leben

11. Oktober 2015 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Behandelnde Ärztin weigerte sich erfolgreich gegen passive Sterbehilfe.


Paris (kath.net/ KNA)
Der französische Wachkoma-Patient Vincent Lambert darf weiter künstlich ernährt werden. Das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne wies am Freitag den Antrag eines Familienangehörigen auf Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen zurück, wie französische Medien berichten. Die behandelnde Ärztin sei im Recht mit ihrer «professionellen Entscheidung», die Behandlung fortzusetzen.

Seit über zwei Jahren ringt die Familie von Vincent Lambert öffentlich um das Leben des Koma-Patienten. Der Franzose liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma und wird in einer Klinik in Reims künstlich ernährt. Während sich seine Ehefrau für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen ausspricht, klagten die Eltern, eine Schwester und ein Halbbruder wiederholt auf die Fortsetzung der Behandlung.


Im Juni entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zugunsten passiver Sterbehilfe für Lambert - und bestätigte damit bereits geltendes französisches Recht. Gemäß dem sogenannten Leonetti-Gesetz von 2005 ist es Ärzten überlassen, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Im Juli sprach sich die behandelnde Ärztin in Reims gegen ein Ende der künstlichen Ernährung aus. Daraufhin verklagte ein Neffe Lamberts das Krankenhaus. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht von Chalons-en-Champagne nun ab.

Vor wenigen Tagen verabschiedete die Nationalversammlung in zweiter Lesung Neuerungen des französischen Sterbehilfegesetzes. Der aktuelle Entwurf billigt eine «tiefe und kontinuierliche Sedierung» sowie die Einstellung jeder Behandlung für unheilbar kranke Patienten in bestimmten Situationen. Zudem sieht er die Einführung einer verbindlichen Patientenverfügung vor. Aktive Sterbehilfe bliebe auch in dieser Neufassung verboten. Der Senat muss dem Entwurf noch zustimmen.

Der Verfügung, mit der Patienten lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen können, liegt eine stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens durch die behandelnden Ärzte zugrunde. Mediziner können diese Willensäußerung künftig nur dann missachten, wenn sie sie für «entschieden unangemessen» halten. Befürworter aktiver Sterbehilfe befürchten, dass diese Formulierung neuen Rechtsstreit bringen wird.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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