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Nachdenkliches zur kommenden Bischofssynode 2015

14. September 2015 in Kommentar, 7 Lesermeinungen
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Was kommt am 4.-25. Oktober 2015 auf die Synodenteilnehmer und Papst Franziskus zu? Wie wird das alles nach außen kommuniziert und in alle Welt weitergegeben und aufgenommen? Gastbeitrag von Domherr Dr. Roland Graf


Vatikan (kath.net) Die Familiensynode 2014 hat nicht nur im Vorfeld mit der Umfrage des Vatikans zu hitzigen Diskussionen geführt, sondern ist selber kontrovers verlaufen. Dabei muss man zwischen der Diskussion im Plenum der Bischofssynode und der Diskussion in den Medien unterscheiden. Obwohl das Thema Familienpastoral unter vielen verschiedenen Aspekten betrachtet werden muss, drehte sich die Diskussion in der Öffentlichkeit hauptsächlich um zwei Themenbereiche: Geschiedene, die wiederverheiratet sind und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Gerade bei letzterem Thema gerät man fast unweigerlich ins Kreuzfeuer der Kritik, wenn man nur schon auf die einschlägigen Stellen im Katechismus der Katholischen Kirche zur Homosexualität verweist (Nr. 2357-2359). Die Kommunikation und Diskussion zwischen den Pro- und Kontraparteien scheint derzeit auf einem Tiefpunkt angelangt zu sein: pro/kontra Anerkennung der Verbindung wiederverheirateter Geschiedener und deren Zulassung zur hl. Kommunion, pro/kontra Anerkennung und Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Kann das gut gehen? Was kommt am 4.-25. Oktober 2015 auf die Synodenteilnehmer und Papst Franziskus zu? Wie werden die Diskussion und die Kommunikation zwischen diesen Pro- und Kontrapolen in der Synodenaula verlaufen? Wie wird das alles nach außen kommuniziert und in alle Welt weitergegeben – und aufgenommen?

Die Heilige Schrift muss sorgfältig ausgelegt werden

Ich gehe davon aus, dass – pro und kontra hin oder her – wir alle nach wie vor eine gemeinsame Grundlage haben, an der wir uns orientieren. Über die Ehe gibt es nun einmal Worte des Herrn, die wir nicht links liegen lassen dürfen: „Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,6-9). Wie sind diese Worte auszulegen und wie bindend sind sie? Das ist die entscheidende Frage und diese gilt ebenso für eine Stelle im Römerbrief über die ausgelebte Homosexualität, nicht die Neigung dazu (Röm 1,24-27).1

Wie im Allgemeinen die Auslegung von Schriftstellen erfolgen soll, hat das II. Vatikanum im Dokument Dei Verbum erklärt: „Da die Heilige Schrift in dem Geist gelesen und ausgelegt werden muß, in dem sie geschrieben wurde, erfordert die rechte Ermittlung des Sinnes der heiligen Texte, daß man mit nicht geringerer Sorgfalt auf den Inhalt und die Einheit der ganzen Schrift achtet, unter Berücksichtigung der lebendigen Überlieferung der Gesamtkirche und der Analogie des Glaubens“ (DV Nr. 12). Damit stellen die Konzilsväter fest, dass die Heilige Schrift, d.h. dass die Bücher des Alten und des Neuen Testamentes unter dem Beistand des Heiligen Geistes verfasst wurden und auch mit seiner Hilfe gelesen und ausgelegt werden müssen. Das ist ein sehr hoher Anspruch. Mit der Forderung, auf den Inhalt und die Einheit der ganzen Schrift zu achten, ist gemeint, dass man gerade die alttestamentlichen Texte immer unter dem Blick des Neuen Testamentes lesen und auslegen muss. Damit bleibt man vor falschen Interpretationen bewahrt. Die Überlieferung der Gesamtkirche berücksichtigen, heißt, auch zu beachten, was die Kirchenväter in den ersten Jahrhunderten und die lehramtlichen Dokumente im Lauf der Kirchengeschichte über die auszulegenden Schriftstellen gelehrt haben. Ich hoffe, dass die Bischofssynode genau das leisten wird und zwar in beiden zur Diskussion stehenden Themenbereichen.

Unauflöslichkeit der Ehe: Ist die Kirche an die Worte des Herrn gebunden?

Der Münchner Pastoraltheologe Andreas Wollbold hat in diesem Jahr ein äußerst lesenswertes Buch herausgegeben, das dieser Frage nachgeht.2 Es trägt den Titel: „Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen – gordischer Knoten oder ungeahnte Möglichkeiten.“ Mit größter Sorgfalt versucht er, dem Anspruch des II. Vatikanums gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung der relevanten Schriftstellen kommt Andreas Wollbold zum Schluss, „dass Jesus eine im Streit der Rabbinerschulen ebenso wie im römischen Kontext einzigartige, selbst für seine Anhänger provokative und sich damit für seine Gegner als „Falle“ scheinbar gut eignende Lehre zu Scheidung und Wiederheirat vorgetragen hat. ... Die Evangelien und Paulus haben diese Lehre Jesu nicht verschwiegen, sondern ihr einen bedeutenden Platz eingeräumt. Sie wollten sie tradieren und nicht relativieren“ (S. 60). Die Aussagen der Kirchenväter analysiert er akribisch. Die damalige Umwelt pflegte aufgrund des familiären Gewohnheitsrechtes und der zivilen Gesetzgebung (römisches Scheidungsrecht) eine andere Praxis. Gemäß Wollbold ist die aktuelle Lage durchaus mit der damaligen vergleichbar. Trotzdem ist im Fall von Wiederheirat nach Scheidung sein Befund nach Konsultation der Kirchenväter eindeutig: Von Anfang an lehnte die Kirche die Wiederheirat nach Scheidung ab und trat für den Bestand der Ehe von Getauften ein. Wollbold fügt dem noch einen weiteren Befund hinzu: Die Synode von Illiberis (∼300-302) sowie die Konzilien von Arles (314) und Nizäa (325) lehnen trotz unterschiedlicher geografischer und kirchenpolitischer Lage die zweite Ehe nach Scheidung einhellig ab. Die sorgfältige Analyse der einschlägigen Kanones des Konzils von Trient (1545-1563) ergibt schließlich folgendes Ergebnis: „Die Ablehnung der Wiederheirat ist auch im Fall des Ehebruchs klar, ganz zu schweigen von anderen Fällen. Vor allem in der verbindlichen Bekräftigung der Lehre vom Eheband und ihren Konsequenzen stellt das Konzil eine Wasserscheide dar, hinter welche die katholische Kirche nicht mehr zurückgehen kann, etwa unter Berufung auf einzelne patristische Belege wie die des Basilius“ (S. 118). Wollbolds Untersuchungen können nicht einfach mit dem Hinweis aus der Debatte gefegt werden, das II. Vatikanum habe mit „Gaudium et spes“ die klassische Ehetheologie durch ihren personalistischen Ansatz überholt. Ihre Intention haben die Kirchenväter in „Gaudium et spes“ Nr. 47 formuliert, nämlich „die ursprüngliche Würde der Ehe und ihren hohen und heiligen Wert zu schützen und zu fördern“. Wollbold lokalisiert in den Konzilstexten zwar in Details gewisse Unschärfen. Doch darauf dürfen „niemals Unschärfen der Argumentation zu Ehescheidung und Wiederheirat aufgebaut werden, die schließlich in ausdrücklichem Widerspruch zur Lehre des Konzils stehen“ (S. 127).


Die Vorschläge für die Anpassung der Familienpastoral für die wiederverheirateten Geschiedenen müssen das berücksichtigen.

Könnte die Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen und segnen?

Die Frage ist bewusst vorsichtig formuliert. In den Fragen des offiziellen Vorbereitungsdokumentes 3 tritt sie in dieser Form nicht auf:

Zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
a) Gibt es in Ihrem Land eine zivile Gesetzgebung, die Verbindungen von Personen desselben Geschlechts anerkennt und damit in etwa der Ehe gleichstellt?
b) Was ist die Haltung der Teilkirchen und Ortskirchen sowohl gegenüber dem Staat, der die zivilen Verbindungen zwischen Personen desselben Geschlechts fördert, als auch gegenüber den von dieser Art von Verbindungen betroffenen Personen?
c) Welche pastorale Aufmerksamkeit ist möglich gegenüber Menschen, die sich für derartige Lebensgemeinschaften entschieden haben?
d) Wie soll man sich auf pastoraler Ebene mit Blick auf die Glaubensweitergabe in jenen Fällen verhalten, in denen gleichgeschlechtliche Partner Kinder adoptiert haben?

Hier geht es tatsächlich um die Pastoral und nicht etwa um eine Änderung der bisherigen Lehre der Kirche. In der Umfrage, welche das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI) veröffentlichte und online stellte, tönt es kurz und knapp, aber völlig anders: „Wünschen Sie sich, dass die Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennt und segnet?“4 Diese komplett andere Fragestellung gegenüber dem offiziellen Vorbereitungsdokument, kann beim besten Willen nicht als Vereinfachung abgetan oder sogar als „gute Zuspitzung der Frageintention des römischen Fragebogens“ gelobt werden.5 Es ist unklar, wer für diese Verfälschung verantwortlich ist. In einer Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz zu einem Weltwocheartikel heisst es, die Kommunikationsstelle der SBK habe den Synodefragebogen formuliert. Das SPI unter der Leitung von Dr. Arnd Bünker habe die Umfrage lediglich ausgeführt und deren Ergebnisse präsentiert. Anfangs Juni berichtete kath.ch, Arnd Bünker habe mit der Umfrage zu «Ehe, Familie und Partnerschaft» den von der katholischen Kirche in der Deutschschweiz gestifteten »Good-News-Preis» erhalten.6 Kath.ch informierte am 12. Juni 2015 über die Preisverleihung wie folgt: „Bünker lancierte 2013 eine in der Schweiz viel beachtete kirchliche Umfrage zu «Ehe, Familie und Partnerschaft» und sorgte dafür, dass die vom Vatikan theologisch anspruchsvoll ausformulierten Fragen in einer Alltagssprache an die breite Öffentlichkeit weiter getragen werden konnten, wie der Direktor des Medienzentrums, Charles Martig, bei der Preisverleihung in Zürich ausführte.“7 Darf man schüchtern die Frage stellen, ob nicht die Kommunikationsstelle der SBK den Preis hätte beanspruchen können? Die Schlüsselfrage ist allerdings viel wichtiger: Könnte die Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen und segnen? Die unmissverständlichen Aussagen im Römerbrief lassen ein klares Nein von der Bischofssynode erwarten. Bischof Markus Büchel erklärte seinen Seelsorgern in einem Brief: „Unser heutiges Wissen um die Homosexualität als Anlage und nicht frei gewählte sexuelle Orientierung war zur Zeit der Bibel gar nicht bekannt.“8 Wieviel gesichertes Wissen gibt es denn über diese Anlage? Es gibt die Hypothese, wonach während der Entwicklung epigenetische Vorgänge für die sexuelle Orientierung eine gewisse Rolle spielen. Demnach würden während der Entwicklung in bestimmten Abschnitten der Erbsubstanz Gene fälschlicherweise oder zum falschen Zeitpunkt aktiviert oder deaktiviert.9 Es gibt auch immer wieder Studien, die sich der Frage widmen, ob es ein Gen oder eine Kombination von Genen gibt, die als Hauptfaktor für männliche Homosexualität verantwortlich gemacht werden könnten.10 Eine solche Publikation wurde auf der Webseite des Fachmagazins Science recht kritisch besprochen.11 Über die Ursache weiblicher Homosexualität gibt es noch weniger Anhaltspunkte über genetisch bedingte Faktoren in der Fachliteratur. Ich würde wirklich gern erfahren, ob es wissenschaftlich unabhängige Publikationen gibt, die zum Schluss kommen, dass ein bestimmtes Gen oder eine Kombination davon für die Anlage zur männlichen bzw. weiblichen Homosexualität hauptverantwortlich gemacht werden kann. Das ist keineswegs als Polemik zu verstehen, sondern wissenschaftliches Interesse. Es fällt auf, dass in der Dokumentation über die gemeinsame Tagung, welche auf Einladung der Präsidenten der Französischen, Deutschen und Schweizer Bischofskonferenz zu Fragen der Ehe- und Familienpastoral am 25. Mai 2015 an der Universität Gregoriana in Rom stattfand, kein Referent eine aussagekräftige wissenschaftliche Studie über die Anlage für die sexuelle Orientierung erwähnte oder in einer Fußnote darauf hinwies.12 Das wird einfach als gegeben dargestellt.13 Um über die Pastoral mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vernünftig sprechen zu können, müssten die wissenschaftlich gesicherten Fakten über die Entstehung der Homosexualität berücksichtigt werden. Die Teilnehmer der Bischofssynode müssten die entscheidenden Faktoren kennen, bevor überhaupt die Synode beginnt.

Überzogene Forderungen könnten zu Kirchenaustritten führen

Manche Theologen verlangen von der nächsten Bischofssynode, dass die Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen und segnen soll. Das ist unter der Berücksichtigung der vorhergehenden Überlegungen eine völlig überzogene Forderung, die im Anschluss zur Bischofssynode aufgrund der absehbaren Enttäuschung bei vielen Gläubigen zu zahlreichen Kirchenaustritten führen könnte. Auch eine Bischofssynode kann sich von der genannten Anforderung des II. Vatikanischen Konzils nicht entbinden. Sie kann sich nicht einfach der Macht des Faktischen beugen, sondern muss die Problematik wissenschaftlich sorgfältig reflektieren und darauf basierend ihre Ratschläge präsentieren. Dabei ist zu beachten, dass es in erster Linie bei dieser Familiensynode um die Pastoral geht, den Umgang der Hirten mit jenen, die eine entsprechende Neigung haben oder in einer Partnerschaft leben. Bei der Pastoral geht es immer darum, den Weg ins Himmelreich aufzuzeigen. Unter Umständen, das tut Jesus in den Evangelien oft, ist damit der Aufruf zur Umkehr verbunden. Ist es denkbar, dass die Kirche – egal um welches Thema es sich handelt – einen Weg gutheißt, der nach sorgfältiger Analyse der Heiligen Schrift mutmaßlich nicht zum Himmelreich führen könnte?

Wir sind in einer schwierigen Situation und die Bischöfe sind um ihre Aufgabe nicht zu beneiden. Daher wollen wir die Muttergottes, die unsere Fürsprecherin im Himmel ist, darum bitten, dass alle, die sich mit den Fragen betreffend der Familienpastoral beschäftigen, mit dem Heiligen Geist gestärkt werden. Bitten wir darum, dass die Bischofssynode zusammen mit Papst Franziskus in Treue zur Heiligen Schrift und mit Hilfe des Heiligen Geistes die pastoralen Wegweisungen für unsere Zeit diskutieren und festlegen, so dass möglichst viele Gläubige das Ziel der Gemeinschaft mit Gott erreichen.

Dieser Artikel erscheint Ende September im HLI-Report Nr. 91, dem Publikationsorgan von HLI-Schweiz (www.human-life.ch).

Der Verfasser Dr. Roland Graf ist Domherr im Bistum Chur und Präsident a.i. von HLI-Schweiz

Fußnoten
1 „Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, sodass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten. Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für die Verirrung.“
2 Wollbold Andreas, Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen – gordischer Knoten oder ungeahnte Möglichkeiten? Regensburg 2015.
3 Bischofssynode, Die Pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung. Vorbereitungsdokument. Vatikanstadt 2013.
4 Schweizerisches Pastoralsoziologisches Institut, SPI, Bünker Arnd, Umfrage zu Partnerschafts-, Ehe- und Familienpastoral der katholischen Kirche. 4. Feb. 2014: www.spi-stgallen.ch/documents/forschung/pef/pef_umfrage-ergebnisse_2014-02-04.pdf
5 Ergänzende Informationen zur Aussagen des „Weltwoche“-Berichts (10/2014) von Dr. Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche.
http://www.spi-stgallen.ch/cimages/fileicons/informationen%20und%20dokumentationen_dr%20%20philipp%20gut%20_die%20weltwoche%20.pdf
6 kath.ch, Umfrage zu «Ehe, Familie und Partnerschaft» gewinnt «Good-News-Preis» 2015. 1.6.2015.
7 kath.ch, GV-kath.ch: Ist Religion politikfähig? – Arnd Bünker über ein Spannungsfeld der kirchlichen Medienarbeit. 12.6.2015.
8 Bischof Markus Büchel, Brief an die Seelsorger vom 7. August 2015.
9 Rice W.R. et al., Homosexuality via canalized sexual development: a testing protocol for a new epigenetic model. Bioessays 35 (2013) 764-770. Kommentiert in: Bahnsen Ulrich, Muttis Tunte, Papas Lesbe: Wie werden Menschen homosexuell? Eine neue Theorie soll das Rätsel der gleichgeschlechtlichen Liebe erklären. Die Zeit 7. März 2013, S. 37 ff., online: www.zeit.de/2013/11/Homosexualitaet
10 Sanders A.R., et al., Genome-wide scan demonstrates significant linkage for male sexual orientation. Psychological Medicine 45 (2015) 1379-1388.
11 Servick Kelly, Study of gay brothers may confirm X chromosome link to homosexuality. Science Online 14. Nov. (2014): http://news.sciencemag.org/biology/2014/11/study-gay-brothers-may-confirm-x-chromosome-link-homosexuality.
12 Conférence des évéques de France, Deutsche Bischofskonferenz, Schweizer Bischofskonferenz, Gemeinsame Tagung auf Einladung der Präsidenten der Französischen und Schweizer Bischofskonferenz zur Fragen der Ehe- und Familienpastoral im Vorfeld der Bischofssynode. Rom, Universität Gregoriana, 25. Mai 2015. www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2015/2015-05-25_Dokumentation_Studientag_zur_Bischofssynode_FR_DE_IT.pdf
13 Goertz Stephan, Bucher Rainer, Eva-Maria Faber, Wenn das Gatter einmal offen war, weiss jedes Schaf, was Freiheit bedeutet. In: Bünker A., Schmitt H. (Hg), Familienvielfalt in der Katholischen Kirche: Geschichten und Reflexionen. Zürich 2015, S. 71-85, hier 80.


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Lesermeinungen

 Bentheim 16. September 2015 
 

KANT

"... und sind ansonsten einverstanden!?"
Davon habe ich nichts gesagt, weil
1) der völlig offene Begriff "nicht in Ordnung" bis jetzt ohne Definition ist und
2) es eine für mich offene Frage war und ist, ob ein solches scholastisches Schema den anstehenden Sachverhalt erfassen kann.


1
 
 e.g.o.38 15. September 2015 
 

Der Ausdruck "nicht in Ordnung" ist nicht in Ordnung!

@ Kant
Ihr Ausdruck „nicht in Ordnung“ für die Todsünde des Ehebruchs bei Wiederverheiratung mit Sexualverkehr ist nicht in Ordnung. Da muss spätestens seit Jesus Christus und einer fast 2000jährigen Tradition der römisch-katholischen Kirche nichts mehr geklärt werden. Es sei denn, man hängt den kasperianischen Relativisten an, die ihre relativen Wahrheiten immer wieder zeitgemäß neu aus der momentanen "Offenbarung" der Lebenswirklichkeit definieren möchten. Diese Sichtweise aber ist nur möglich, wenn man das Wort Gottes nicht mehr ernst nimmt, sondern als hellenistisches Gemeindewort versteht, das dann nach Kardinal Kasper jederzeit in einer der jeweiligen Lebenswirklichkeit angemessenen Weise anpassbar wäre. Das aber bedeutete Verrat an der in Jesus Christus geoffenbarten Wahrheit Gottes - und damit in der Konsequenz die Spaltung der römisch-katholischen Kirche. Zu einer solchen Erörterung aber hat eine "handverlesene" Versammlung von Bischöfen kein allgemeines Mandat.


1
 
 Kant 15. September 2015 

@Bentheim /@e.g.o.38: Kurz und knapp!

@Bentheim: Danke für den Hinweis! Es geht natürlich um die Frage 1 und 3. Aber Sie haben offensichtlich mitgedacht ... und sind ansonsten einverstanden!? Das freut mich!
@e.g.o.38: Ich habe mit Absicht mit „nicht in Ordnung“ ein sehr umfassenden Ausdruck verwendet. Was er bedeutet, muß ja in der Diskussion gerade geklärt werden, um das Problem der Zulassung der wvGs zu lösen.


0
 
 e.g.o.38 14. September 2015 
 

" Etwas nicht in Ordnung"

@ Kant
Sie verlangen etwas mehr Scholastik! Das ist gerechtfertigt. Doch mit dem euphemistischen Ausdruck "etwas nicht in Ordnung", der sich in seiner Schwammigkeit jeder scholastischen Denkweise entzieht, kommen Sie zu keinem scholastisch begründeten Ergebnis. Ist das gewollt?


2
 
 Stefan Fleischer 14. September 2015 

Entweder - oder

Entweder orientiert sich die Synode an Gott und seinem Willen, oder am Menschen und seinen "Bedürfnissen". Im Klartext: Entweder bleibt die Kirche die Kirche Gottes, oder sie verkommt zu einer unter vielen menschlichen, im Grunde genommen orientierungslosen und deshalb bedeutungslosen, religiösen Gemeinschaften.


7
 
 Kant 14. September 2015 

Weniger Redundanz, und ein bißchen mehr Scholastik, bitte! (2)

... Deshalb drei nicht so schwere „quaestiones“ klären ... und das Problem ist gelöst.

1. Gilt immer noch: man darf nicht zur Kommuion gehen, wenn etwas „nicht in Ordnung“ ist?
2. Wenn ja, was bedeutet das „nicht Ordnung“, das Kommunionempfang verhindert?
3. Wenn ja, ist das, was bei wiederverheirat Geschiedenen „nicht in Ordnung“ ist, subsumierbar unter dem „nicht in Ordnung“, das Kommunionempfang verbietet?

Wenn man die Fragen 1 und 2 mit ja beantwortet, ist die Antwortet negativ (man darf nicht zulassen), wenn man eine der Fragen mit nein beantwortet, ist die Antwort positiv (man darf zulassen). Aber solange diesen Fragen nicht beantwortet werden, ist die das Problem unentscheidbar. Punkt!


4
 
 Kant 14. September 2015 

Weniger Redundanz, und ein bißchen mehr Scholastik, bitte! (1)

Z.B. Zulassung von wiederverheiratet Geschiedenen zu Beichte und Kommuion. Entweder darf man sie aus diesen oder jenen Gründen zulassen, oder man darf es aus diesen und jenen Gründen nicht, oder man kann es aus diesen oder jenen Gründen nicht entscheiden. Warum diese endlose Diskussion mit den immer gleichen Argumenten? Der Grundfehler ist: man diskutiert über die Unauflöslichkeit der Ehe, dabei geht es um den Kommunionempfang. Daß bei wiederverheiratet Geschiedenen etwas nicht in Ordnung ist, da sind sich doch so gut wie alle einig. Aber daß man nicht zur Kommunion gehen darf, wenn etwas nicht „in Ordnung“ ist, da sind sich nicht alle einig. Im Gegenteil das verstehen nur noch sehr wenige. Das erste macht die Diskussion endlos und zweite unentscheidbar. ...


5
 

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