Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  13. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  14. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  15. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“

Karlsruhe: Beschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht unzulässig

3. September 2015 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht zurückgewiesen. Hintergrund ist weitreichende Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.


Karlsruhe (kath.net/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht zurückgewiesen. Hintergrund ist das damit verbundene weitreichende Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen.

Die beiden großen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie begrüßten die Entscheidung. Sie sind mit mehr als 1,2 Millionen Mitarbeitern der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Verdi bedauerte den Beschluss, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.

Zwar hatte die Dienstleistungsgewerkschaft im November 2013 vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt einen Teilerfolg erstritten, weil die Richter Streiks in kirchlichen Einrichtungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch ging die Gewerkschaft nach Karlsruhe, um das von der Verfassung garantierte Streikrecht auch für Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben vollständig durchzusetzen. Die Erfurter Richter hatten den Kirchen aufgetragen, die Gewerkschaften an den kirchlichen Tarifkommissionen zu beteiligen, die konkrete Ausgestaltung jedoch den Kirchen überlassen.


Der Zweite Senat entschied dazu, eine Verfassungsbeschwerde könne nur derjenige einlegen, der «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in einem Grundrecht betroffen sei. Nach diesen Maßstäben sei Verdi in Karlsruhe derzeit nicht beschwerdebefugt.

Trotz der vom Bundesarbeitsgericht formulierten Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung des «Dritten Wegs» sei nicht klar abzusehen, ob und inwieweit Verdi künftig betroffen sein könnte. Ein möglicher weiterer Ausschluss des Streikrechts könne sich «erst aus kirchenrechtlichen und satzungsmäßigen Regelungen ergeben, setzt also zwingend weitere Maßnahmen der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen voraus». Es sei für Verdi zumutbar, dass sich mit den teilweise bereits an das Erfurter Urteil angepassten Regelungen der Kirchen zunächst die Fachgerichte befassten - und nicht direkt das Bundesverfassungsgericht.

Die katholische Bischofskonferenz und die Caritas begrüßten den Beschluss. Damit sei das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt worden, sagte der Pressesprecher der Bischöfe, Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der «Dritte Weg» des kircheneigenen Arbeitsrechts habe sich über Jahrzehnte bewährt. Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas appellierte an die Gewerkschaft, nun auch Verdi-Vertreter in die Kommissionen zu entsenden. «Für die Tarifarbeit bei der Caritas wären gewerkschaftliche Vertreter als starke Partner in der Kommission höchst willkommen.»

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, die Rechtsprechung der Karlsruher Richter sei «eine tragfähige Grundlage kirchlicher Selbstbestimmung» auch im Arbeitsrecht. Der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke, sagte in Hannover, die «mehr als 40-jährige Erfahrung mit dem Dritten Weg und dem Modell kirchlicher Tarifverträge hat gezeigt, dass auch ohne Arbeitskampf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie gemeinsam mit den Sozialpartnern gut gelingt».

Die Gewerkschaft Verdi erklärte, es sei «weiterhin möglich, bei Tarifauseinandersetzungen in kirchlichen Einrichtungen als letztes Mittel zum Streik aufzurufen»

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 confrater-stefan 4. September 2015 
 

Bei aller Zustimmung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirche: wenn wir Katholiken als Arbeitgeber auftreten (und nichts anderes tun wir durch Caritas usw.), dann nehmen wir ganz normal am Wirtschaftsleben teil. Das ist eine normale berufliche Tätigkeit, die nicht mit Seelsorge, Messfeiern usw. verglichen werden kann. Wie können wir gleichzeitig glaubwürdig in anderen Ländern für die Rechte ausgebeuteter Arbeitnehmer kömpfen, wenn hier grundlegende Rechte beschnitten werden? Ist die Kirche in Deutschland noch Kirche oder schon Wirtschaftsbetrieb? Oder einfach nur ein Verein unter vielen? War da nicht was mit "Entweltlichung"...?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirche

  1. Erzbischof Aguer: Nächster Papst muss die katholische Lehre gegen ‚progressive Mythen’ verteidigen
  2. ‚Ideologie’, ‚Schisma’ – Kardinal Burke befürchtet radikale Veränderung der Kirche
  3. ‚Lieber in der Kirche Gottes mit Unkraut als in einer Kirche die ich baue’
  4. Alexander Kissler: ‚Als Klimasekte haben die Kirchen keine Zukunft’
  5. Südtiroler Bischof: Kirche muss auch gegen den Strom schwimmen
  6. Erster Kirchen-Neubau in Türkei seit 100 Jahren vor Eröffnung
  7. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  8. Für eine Kirche ohne Privilegien
  9. ‚Fest im Glauben bleiben’ – Kardinal Müller warnt vor ‚LGBT-Wahnsinn’ in der Kirche
  10. Tag der Solidarität mit verfolgten Christen in Augsburg







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  6. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  7. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  8. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  9. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  10. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  11. Der Teufel sitzt im Detail
  12. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  13. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  14. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie ,The Baxters‘ sehen‘
  15. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz