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| ![]() Betreuungsgeld: Seehofer kritisiert Bundesverfassungsgericht25. Juli 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Bayerischer Ministerpräsident: Bisher habe man sich beim Thema Familie stets auf das Bundesverfassungsgericht verlassen können, «leider haben die Karlsruher Richter jetzt mit dieser Tradition gebrochen.» Berlin (kath.net/KNA) Nach dem Urteil zum Betreuungsgeld hat CSU-Chef Horst Seehofer dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, seine familienfreundliche Haltung aufzugeben. Bisher habe man sich beim Thema Familie stets auf das Bundesverfassungsgericht verlassen können, sagte der bayerische Ministerpräsident der «Welt am Sonntag». «Leider haben die Karlsruher Richter jetzt mit dieser Tradition gebrochen.» Das Urteil zum Betreuungsgeld markiere «eine Wende». Die Entscheidung könne zur Benachteiligung von Familien führen. «Damit habe ich so meine Probleme.» Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Gesetz zum Betreuungsgeld gekippt, weil der Bund in dieser Frage keine Gesetzgebungskompetenz habe. Seehofer bekräftigte seine Absicht, das Betreuungsgeld in Bayern fortzuführen, und mahnte eine rasche Klärung der Finanzierung an. «Anfang September werden wir in der großen Koalition darüber reden, wie diese Milliarde aus dem Bundeshaushalt künftig verwendet wird», sagte er. Es sei wichtig, «zügig zu entscheiden». Seehofer stellte eine Verbindung zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern her. «Richtig ist, dass wir über mehrere finanzielle Punkte sprechen müssen: den Bund-Länder-Finanzausgleich, die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Asylkosten und jetzt auch über die Familienförderung», sagte er. «Wir können aber keinen Bazar eröffnen und alles miteinander verbinden. Wir müssen auf jedem Feld das tun, was sachlich geboten ist.» (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFamilie
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