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Betreuungsgeld: Seehofer kritisiert Bundesverfassungsgericht

25. Juli 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Bayerischer Ministerpräsident: Bisher habe man sich beim Thema Familie stets auf das Bundesverfassungsgericht verlassen können, «leider haben die Karlsruher Richter jetzt mit dieser Tradition gebrochen.»


Berlin (kath.net/KNA) Nach dem Urteil zum Betreuungsgeld hat CSU-Chef Horst Seehofer dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, seine familienfreundliche Haltung aufzugeben. Bisher habe man sich beim Thema Familie stets auf das Bundesverfassungsgericht verlassen können, sagte der bayerische Ministerpräsident der «Welt am Sonntag». «Leider haben die Karlsruher Richter jetzt mit dieser Tradition gebrochen.»


Das Urteil zum Betreuungsgeld markiere «eine Wende». Die Entscheidung könne zur Benachteiligung von Familien führen. «Damit habe ich so meine Probleme.» Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Gesetz zum Betreuungsgeld gekippt, weil der Bund in dieser Frage keine Gesetzgebungskompetenz habe.

Seehofer bekräftigte seine Absicht, das Betreuungsgeld in Bayern fortzuführen, und mahnte eine rasche Klärung der Finanzierung an. «Anfang September werden wir in der großen Koalition darüber reden, wie diese Milliarde aus dem Bundeshaushalt künftig verwendet wird», sagte er. Es sei wichtig, «zügig zu entscheiden».

Seehofer stellte eine Verbindung zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern her. «Richtig ist, dass wir über mehrere finanzielle Punkte sprechen müssen: den Bund-Länder-Finanzausgleich, die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Asylkosten und jetzt auch über die Familienförderung», sagte er. «Wir können aber keinen Bazar eröffnen und alles miteinander verbinden. Wir müssen auf jedem Feld das tun, was sachlich geboten ist.»

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 wedlerg 27. Juli 2015 
 

Urteil ist klarer Weg in ein sozialistisches System

@Skepticael : die Passagen zeigen deutlich, dass das BVerfG die Subsidiarität über Bord geworfen hat - einst die Säule des GG. Das GG wird sozialistisch umgedeutet, im Namen des Föderalismus - das nenne ich zynisch. Und das ganze wird noch kaschiert, in dem man sich hinter wirtschaftlichen Maximen verschanzt. Insofern hat Seehofer recht. Und jedem Optimisten sollte klar sein: unser GG ist Geschichte!


1
 
  27. Juli 2015 
 

Logik Klage gg. KiTa-Ausbau?

@topi, @A. Fuchs
Verzeihen Sie, aber die Lektüre des Urteils des BVerfG zeigt, dass eine solche Klage gegen den KiTa-Ausbau/ das Kinderföderungsgesetz aussichtslos wäre.

Abschnitt 57 des Urteils:
"a) Zwar wird mit guten Gründen angenommen, dass die bundesrechtlichen Regelungen des Kinderförderungsgesetzes nach Art. 72 Abs. 2 GG erforderlich sind [...]"

Absatz 52
"(2) Die Erwägungen, die im Gesetzgebungsverfahren zum Kinderförderungsgesetz zu den Erfordernissen der Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit angestellt wurden, sind auf das Betreuungsgeld nicht übertragbar."

Absatz 53
"Während beim Kinderförderungsgesetz [...] maßgeblich auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungsmöglichkeit und Möglichkeiten der Beteiligung von Eltern am Arbeitsleben abgestellt und damit an die Bedeutung der Regelungen als Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsfaktor angeknüpft wurde, fördert das hier zu beurteilende Betreuungsgeld die Erwerbsbeteiligung von Eltern nicht."


1
 
 Theobald 27. Juli 2015 
 

Seehofer

Warum mäkelt er am Gericht herum? Das Gericht hat nicht für oder gegen das Betreuungsgeld entschieden! Es hat nur gesagt, dass das Gesetz schlecht gemacht war und falsche Zuständigkeiten vorausgesetzt hat. Punkt.
Wenn Herrn Seehofer wirklich am Betreuungsgeld liegt, kann er es in Bayern ja umsetzen und bundesweit neu dafür kämpfen. DAS fände ich eigentlich naheliegend für ein "Herzensanliegen".


2
 
 topi 25. Juli 2015 

CSU hat versagt

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Gesetzgebungszuständigkeit entschieden. Da sehe ich noch keine Familienfeindlichkeit. Wenn die CSU wirklich für die Familien eintreten wollte, könnte sie gegen die Finanzierung der Kitas durch den Bund klagen, da hier dann wohl auch die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fehlt. Zumindest würde die CSU durch eine solche Klage klarmachen, dass sie für die Erziehung in der Familie steht. Aber die CSU fällt in allen Bereichen genauso um wie die CDU, nur eben fünf Jahre später.


7
 
 Alois Fuchs 25. Juli 2015 
 

Betreuungsgeld

Logischerweise wäre der Bund auch für die Kitas nicht zuständig. Warum klagt Bayern nicht und zwingt damit nicht die übrigen Bundesländer auch zu einer Auszahlung auf Landesebene mit Bundesunterstützung?


7
 

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