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USA: Bäckerei musste wegen angeblicher Diskriminierung schließen

21. Juli 2015 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen
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Keine Hochzeitstorte für lesbische Paar, daraufhin verurteilte Gericht den Familienbetrieb umgerechnet 123.000 Euro Geldstrafe - Jetzt bekommt die christliche Familie viel Unterstützung über das Internet


Gresham (kath.net/idea) In den USA bekommt ein christliches Ehepaar, das seine Bäckerei wegen angeblicher Diskriminierung schließen musste, unerwartet viel Unterstützung. Innerhalb von nur zwei Monaten spendeten mehr als 7.600 Bürger auf einer sogenannten Fundraising-Plattform im Internet umgerechnet 325.000 Euro. Das berichtet die Internetzeitung Christian Post. Aaron und Melissa Klein hatten ihr Bäckerei-Geschäft in Gresham (Bundesstaat Oregon) schließen müssen, weil sie aus Glaubensgründen den Wunsch eines lesbischen Paares abgelehnt hatten, eine Hochzeitstorte zu backen. Daraufhin klagte das homosexuelle Paar und ein Gericht verurteilte den Familienbetrieb wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 123.000 Euro. Das Gericht nahm dabei keine Rücksicht auf die religiösen Gefühle der Angeklagten. Deren Anwältin hatte das scharf kritisiert. Nun werde man gezwungen, zwischen seiner religiösen Überzeugung und einer möglichen Schließung seines Unternehmens zu entscheiden, so die Kritik. Zusätzlich drohe der siebenköpfigen Familie nach dem Urteil der finanzielle Ruin.


Aaron und Melissa Klein suchten daraufhin im Internet nach finanzieller Unterstützung. Eine erste Fundraisingplattform verbannte das Ehepaar, nachdem Homosexuellen-Verbände sich beschwerten. Eine andere Seite – „Continue to give“ – ließ sich davon nicht beeindrucken. Wie Aaron Klein sagte, kam dort nicht nur die genannte Summe zusammen. Sie hätten auch viel Zuspruch bekommen, etwa Kommentare wie „Kämpft weiter!“ und „Gott segne euch!“. Aaron Klein arbeitete nach Schließung des Geschäfts als Müllmann, kann diese Tätigkeit aufgrund einer Verletzung aber gegenwärtig nicht wahrnehmen. Seine Frau Melissa ist arbeitslos. Mit dem nun gesammelten Geld möchte das Ehepaar möglicherweise Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Klein: „Die Zukunft ist noch unklar.“ Alles zusätzlich gesammelte Geld werde aber für einen guten Zweck gespendet, erklärte er.


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Lesermeinungen

 Albertus Magnus 22. Juli 2015 
 

Wolfgang63

So schlimm ist es schon. Aber so ein Gesetz ist nicht für die Ewigkeit, man kann es ändern und man wird es hoffentlich eines Tages überarbeiten. Dieses Gestz ist offenbar für Reiz-Reaktions-Maschinen erlassen worden und nicht für Menschen mit freiem Willen und der daraus folgenden Verantwortung. Es ist von einer widerlichen Fürsorge, die mit vielen bis ins Detail geregelten Vorschrifen das Paradies schaffen möchte aber in Wirklichkeit die Bürger auf dem Weg zur Hölle auf Erden treibt.
Im übrigen würde ich mich auf $20(4) berufen, wenn ich keine Torte machen will, mit der ich meinen Glauben verrate.


1
 
 Wolfgang63 22. Juli 2015 
 

Rechtslage

@Albertus: Nein, die Rechtslage ist anders. Wer ein Geschäft eröffnet und dadurch ein sogenanntes Massengeschaeft betreibt, muss an Alle verkaufen. Juristische Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Informationen dazu finden Sie zum Beispiel hier

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/agg-allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.html


0
 
 Paul.P. 22. Juli 2015 
 

@Ehrmann ich habe KKK2357 gelesen

Da steht: Homosexuelle Handlungen ... sind in keinem Fall zu billigen.
Also, die Handlungen werden abgelehnt, nicht die HS-Aktiven, die Menschen sind abzulehnen. (Wie sollte das praktisch aussehen? Verkehr abbrechen, nicht grüßen, nicht einstellen...)


0
 
 Albertus Magnus 21. Juli 2015 
 

Irrtum

Wer bei uns ein Geschäft eröffnet, ist keineswegs verpflichtet alles an alle zu verkaufen. Jeder entscheidet selbst, was er und an wen er was verkauft oder auch nicht. Schlimm ist, dass es seitens der EU schon Versuche gab, diese Freiheit zu rauben. Und schlimm ist auch, dass einigen nicht mehr klar ist, dass sie im Besitz diese Freiheit sind.

Im übrigen halte ich diese horrend hohe Strafe für einen Versuch die geanannten Geschäftsleute mundtod zu machen, sie zu enteignen und zu versklaven.


4
 
 Ehrmann 21. Juli 2015 

@Wolfgang 63: lesen Sie bitte auch KKK 2357 !!!

Der folgende Papragraph bezieht sich auf HS EMPFINDENDE - "sie sind zur Enthaltsamkeit berufen", HS AKTIVE (was denn sind "verheiratete Paare" oder auch öffentlich bekannt gemachte Partnerschaften? - sind abzulehnen.


5
 
 Wolfgang63 21. Juli 2015 
 

AGG

@wedlerg: Korrekt, in Deutschland regelt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (speziell Artikel 19 und 20) solche Sachverhalte. Zu ihren Beispielen:

1. Individueller Hochzeitstorte: Lehnt man dies Homosexuellen ab, würde es wohl auch in Deutschland Probleme geben. Individuelle Torten sind Massengeschäft bei Bäckerein.

2. Hund oder TBC beim Metzger: Ja, kann abgelehnt werden auf Grundlage von Artikel 20 Absatz 1 des AGG (Gefahrenvermeidung durch Hygiene).

3. Frauenbuchhandlung: Umstritten; mit einer Klage kommen sie dagegen eventuell durch. Es wird aber meist mit Artikel 5 argumentiert (Nachteilsausgleich). Umgekehrt wird sich auch eine Frau nur schwer in eine Schwulenbar einklagen können.

4. Abtreibung Studium: Mediziner müssen legale Maßnahmen alle beherrschen. Stellen Sie sich vor, Sie benötigen eine Bluttransfusion und Ihr Arzt sagt: Kann ich nicht und habe ich nicht gelernt, denn ich bin ein Zeuge Jehovas.


1
 
 wedlerg 21. Juli 2015 
 

Man denke mal an Frauenbuchläden und Ärzte in FRA

Wo linke Gruppen andere diskriminieren, ist das in der Regel kein Problem: Ich bin jüngst in Berlin aus Versehen und aus Not, spät am Nachmittag noch einen Hotelführer zu bekommen, unwissend in einer Frauenbuchhandlung gelandet. Was meinen Sie, wie schnell ich da mit hasserfüllten Augen rausgeworfen wurde? Dabei habe ich weder eine Frau in der Buchhandlung gesehen, noch eine angesprochen. Aber das geht offenbar.

Weit schlimmer ist die Diskriminierung in FRA: Dort muss jeder Medizinstudent - nicht wie bei uns einmal einen Frosch sezieren, sondern - an einer Abtreibung teilnehmen; sonst kann er keinen Abschluss erwerben. Christliche Studenten werden also massiv in ihrer Berufsfreiheit diskriminiert. Aber linke Regime dürfen das, auch in Europa nach der Antidiskriminierungs-Richtlinie!


15
 
 wedlerg 21. Juli 2015 
 

@Wolfgang: völlig falsch

Wer in D ein Geschäft betreibt, ist beileibe nicht verpflichtet, mit jedem Kunden zu kontrahieren. Sie können im Gegenteil als Grundsatz ihre Ware verkaufen, an wen sie wollen. Das AGG in Deutschland verbietet im Prinzip nur bei Massengeschäften und einigen Sonderregelungen eine Diskriminierung. Sie können nicht Schrauben an Maier verkaufen, aber nicht an Huber. Sie können nicht eine schwarze Dame vom Haareschneiden ausschließen, aber eine Chinesin drannehmen. Sie können keinen Homosexuellen aus dem Getränkemarkt bitten, einen polyamanten Hetrosexuellen aber bedienen, etc.

Sie können aber sehr wohl Leute aus der Metzgerei weisen, die nur mit Hund reinkommen oder die an offener TBC leiden.

Eine Hochzeitstorte ist durchaus eine persönliche Spezialanfertigung. Ich denke, dass in D kein Bäcker verpflichtet werden kann, einem unerwünschten Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Diese perfide und höchst diskriminierende Rechtsprechung bleibt einigen linken Gerichten in USA vorbehalten.


14
 
 Callixtus 21. Juli 2015 
 

Angenommen jmd hat eine Druckerei...

und jemand bestelle ein Plakat für eine antichristliche Veranstaltung? Sollte er auch dazu auch gezwungen werden können?

@Wolfgang63: Also war das Urteil gerecht?

Ist das nicht vergleichbar? Eine Hochzeitstorte ist auch Werbung für eine Lebensweise. Ist es nicht meine eigene Entscheidung, nur für das Werbung machen zu wollen, was ich selber unbedenklich finde?


11
 
 Wolfgang63 21. Juli 2015 
 

Gesetze

Wer ein Geschäft eröffnet, verpflichtet sich dazu, allen Kunden die gleichen Dienstleistungen anzubieten. Stellen Sie sich vor, ein Bäcker würde Muslime oder Juden zurückweisen oder ein evangelischer Bäcker Katholiken oder jemand mit einer kritischen Position zur Einwanderungspolitik Ausländer.

Nebenbei: Im katholischen Katechismus steht zu Homosexuellen in 2358 "Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen."


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