Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  7. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  8. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  9. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  10. Republik der Dünnhäutigen
  11. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  12. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  13. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  14. Die Achillesferse des Teufels
  15. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“

Straßburg lehnt Urteilsprüfung im Sterbehilfe-Fall Lambert ab

8. Juli 2015 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Angaben von Anwälten hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen


Straßburg/Paris (kath.net/KAP) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Überprüfung des Urteils im Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert abgelehnt. Das berichten französische Medien am Dienstag. Die Eltern Lamberts hatten die Straßburger Richter unter Berufung auf neue Entwicklungen aufgefordert, ihre Entscheidung über die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen zu überprüfen. Nach Angaben ihrer Anwälte hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen. Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma.


Die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs sind bindend; binnen sechs Monaten kann jedoch eine Überprüfung aufgrund neuer Tatsachen beantragt werden. Die Straßburger Richter begründeten ihre Ablehnung am Montag laut Medienberichten damit, dass nach ihrer Einschätzung keine Entwicklungen vorlägen, die einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben könnten. Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Anfang Juni hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Abbruch der künstlichen Ernährung für Lambert für rechtens befunden. Er bestätigte damit das in Frankreich geltende Leonetti-Gesetz von 2005. Demnach dürfen Ärzte die Ernährung eines Patienten einstellen, wenn dieser sich nicht mehr selbst mitteilen kann. Die Ehefrau Lamberts, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte hatten sich für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen ausgesprochen.

Europ. Menschenrechtsgerichtshof hat Vincent Lambert zum Tod durch Verdursten freigegeben. ABER: Reagiert er event. auf Außenimpulse? Sehen Sie selbst


Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 8. Juli 2015 

Koma oder locked-in-syndrome ?

Meines Erachtens aud der Ferne - letzteres. Aber wenn er schluckt, ist eine künstliche Ernährung nicht mehr nötig und das (Schand-)Urteil hinfällig. Es ist nur noch jemand nötig, der ihn füttert (soviel ich weiß ist es ein "hoher Querschnitt" und daher bei Lähmung aller 4 Extremitäten kein selbständiges Essen möglich.


1
 
  8. Juli 2015 
 

@Lakari

Der Gesichtsausdruck des Patienten ist mir auch sofort aufgefallen.
Einen Kranken, auch wenn er im Koma liegt, mit dieser sichtbaren Gefühlsregung ins Jenseits zu befördern, ist meiner Empfindung nach unglaublich kaltschnäuzig und entbehrt jeglicher Einfühlsamkeit.


1
 
 Lakari 8. Juli 2015 
 

Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört

und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Der Mann liegt im KOMA???
Wie ist es dann möglich, so konzentriert zu wirken und den Eindruck zu erwecken, sich mitteilen zu wollen?
Helfen wir den Eltern und Anwälten, indem wir uns mit Sturmgebeten an die ALLERHÖCHSTE Institution wenden.
JESUS, Maria und Josef, Ihr Helfer in der Not, steht ihnen bei!


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  2. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  3. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  4. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  5. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  6. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  7. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  8. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  9. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  10. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  3. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  4. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  5. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  6. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  7. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  8. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  9. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  10. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  11. Papst besucht die Blaue Moschee in Istanbul - Gebetet hat er dort aber nicht
  12. Die Achillesferse des Teufels
  13. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  14. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  15. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz