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| ![]() Erneut Programmbeschwerde-Verfahren gegen Wawatschek-Beitrag1. Juli 2015 in Deutschland, 7 Lesermeinungen Thomas Schührer von FaireMedien: Fehler können passieren, aber hier wurden wiederholt und anscheinend bewusst Recht und Gesetz missachtet Mittlerweile steht die Glaubwürdigkeit des Bayrischen Rundfunks auf dem Spiel. Östringen (kath.net/(kath.net/FaireMedien). Der Bayerische Rundfunk (BR) eröffnet ein weiteres Programmbeschwerdeverfahren wegen eines Beitrages von Veronika Wawatschek. Dies teilte der Vorsitzende des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, Lorenz Wolf, am 30. Juni 2015 mit. Das Verfahren untersucht den Beitrag "Angstmacher vom rechten Rand der Kirche" von Veronika Wawatschek, der am 14. Juni 2015 in der Sendereihe Der Funkstreifzug ausgestrahlt wurde. Mit dem Verfahren reagiert der BR auf zahlreiche Programmbeschwerden, die nach der Sendung eingingen. Nach einem ersten Programmbeschwerdeverfahren im April 2015 hatte der Rundfunkrat des BR Wawatscheks Feature APO von christlich rechts kritisiert und handwerkliche Mängel festgestellt. Der neue Beitrag von Wawatschek weist dieselben, vom Rundfunkrat zuvor kritisierten Mängel, auf. Erschwerend kommt jetzt hinzu, dass der Beitrag dieses Mal nicht als Meinung gekennzeichnet war, sondern als eine Analyse recherchierter Tatsachen. Thomas Schührer von der Bürgerinitiative FaireMedien sagt zur Eröffnung des Verfahrens: "Fehler können passieren, aber hier wurden wiederholt und anscheinend bewusst Recht und Gesetz missachtet. Es geht hier nicht mehr um die Fehlleistungen einer Journalistin. Mittlerweile steht die Glaubwürdigkeit des BR auf dem Spiel. Die Bürger fühlen sich mit Ihren Protesten nicht mehr ernst genommen, wenn jetzt nicht sichtbare, arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen." Grafik © FaireMedien Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMedien
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