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| ![]() Berlin: 'Die Linke' möchte 'Marsch für das Leben' blockieren30. Juni 2015 in Deutschland, 30 Lesermeinungen Linken-Vorsitzende Katja Kipping greift das Recht auf Versammlungsfreiheit an und möchte auch den Abtreibungs-Paragraphen 218 vollständig abschaffen Berlin (kath.net) Die Vorsitzende möchte auch den gesamten Paragraph 218 abschaffen. Kipping meinte dazu: "Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigen Körper ist ein Menschenrecht. Dass sich Frauen in Deutschland noch immer nicht ohne Beratungszwang für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, ist beschämend. Der Paragraph 218 muss endlich vollständig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden.". Der Marsch für das Leben findet am 19. September in Berlin statt. Erst vor einer Woche hatte der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach im kath.net-Interview geäußert: Wer gegen Lebensschutz agitiert und polemisiert, dem fehlen offensichtlich fundierte Sachargumente und deshalb sollte man diesem Teil des Publikums nicht kampflos das Feld überlassen. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gab den Rat: Wer sich auf der Grundlage des Grundgesetzes für den Lebensschutz ausspreche, möge erhobenen Hauptes und unerschrocken weiter kämpfen und sich nicht von unsachlicher Kritik oder gar Anfeindungen beeindrucken lassen. Mit Bezug auf linkspolemischen Widerspruch zum Lebensschutzgedanken hatte Bosbach außerdem festgestellt: Selbstverständlich haben wir in Deutschland das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung aber wehe dem, der von diesem Recht in einer Weise Gebrauch macht, die dem links-alternativen Spektrum nicht genehm ist. Da müsse man sich warm anziehen, denn die politische Linke ist in einem hohen Maße tolerant unter der Voraussetzung, dass man deren Anschauung und Politik vorbehaltlos teilt. Link zum Marsch für das Leben Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLebensschutz
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