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CDL fordert Schutz für hilflose Patienten

9. Juni 2015 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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„Christdemokraten für das Leben“ kritisieren die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes über Nahrungsmittelentzug beim Wachkomapatienten Vincent Lambert. Diese Entwicklung sei für alle Bürger lebensgefährlich.


Straßburg (kath.net/CDL) „Die jetzige Entwicklung ist für alle Bürger im wahren Sinne des Wortes lebensgefährlich.“ Dies stellen die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) in einer Pressemeldung fest. Sie äußern starke Kritik an der Entscheidung über den französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat entschieden, dass Lambert nicht länger über eine Magensonde Nahrung zugeführt werden muss.

Zur Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Sachen Vincent Lambert erklären die Christdemokraten für das Leben (CDL):


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof soll nach der Europäischen Menschenrechtskonvention die Respektierung der Menschenrechte in Europa gewährleisten. Mit seiner Entscheidung im Falle des Komapatienten Vincent Lambert verstößt er eindeutig gegen Art. 2 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Leben umfassend schützt.


Dies hat über den Einzelfall hinaus unübersehbare Folgen.

Monsieur Lambert hat vor 7 Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten und liegt seit dieser Zeit im Wachkoma. Diesen Zustand können die Ärzte bisher noch nicht behandeln. Die einzige medizinische Behandlung besteht in der Nahrungszuführung über eine Magensonde. Der Patient selbst kann sich nicht äußern. Es ist aber eindeutig, dass er lebt. Er kann die Augen bewegen, er fühlt Schmerzen und er weint. Ärztlicherseits kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob und wann der Komazustand wieder aufhört. Für einen derartigen Fall hat Vincent Lambert keine Bestimmung darüber getroffen, wie er behandelt werden will. Aus seinen früheren Äußerungen lässt sich nicht entnehmen, dass er zu sterben wünscht. Die Vermutung spricht also für seinen Lebenswillen und nicht für eine Einwilligung in seine Tötung. Dementsprechend hat er den jedermann zustehenden Anspruch auf Solidarität und Erhaltung seines Lebens bis zum natürlichen Ende. Jede andere Behandlung bedeutet Fremdbestimmung, für die es keinen moralischen Grund gibt. Das gilt auch für nahe Angehörige und insbesondere für Ärzte, die zum Schutz des Lebens und nicht zu seiner Beendigung berufen sind.

Wenn bei Monsieur Lambert die künstliche Ernährung eingestellt wird, ist nicht sein Zustand sondern die Einstellung der Ernährung Ursache seines Todes. Man lässt ihn nicht sterben, wie betrügerisch argumentiert wird. Er wird vorsätzlich getötet.

Die Entscheidung des EGMR betrifft nur vordergründig einen Einzelfall. Tatsächlich lässt der Gerichtshof aber Gesetze der Einzelstaaten, die eine Tötung komatöser Patienten aufgrund von ärztlichen Gutachten oder gar Wünschen der Angehörigen zulassen, ausdrücklich unbeanstandet.

Diese Verletzung der Solidarität wird, wenn der Entwicklung kein Einhalt geboten wird, dazu führen, dass demnächst nicht nur Komapatienten sondern auch andere hilflose Personen in zunehmender Zahl gegen ihren Willen getötet werden.

Sie können nur geschützt werden, wenn die Achtung vor dem Leben und der Schutz der hilflosen Patienten wieder umfassend hergestellt wird.

Hierzu fordern die Christdemokraten für das Leben erneut auf. Die jetzige Entwicklung ist für alle Bürger im wahren Sinne des Wortes lebensgefährlich.


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Lesermeinungen

 kreuz 12. Juni 2015 

Hl. Johannes Paul II, Ausschnitt "Evangelium Vitae"

erhebe ich im Namen der ganzen Kirche ...noch einmal und mit gleichem Nachdruck klagend meine Stimme: »Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden."

w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_25031995_evangelium-vitae.html


0
 
 Faustyna-Maria 9. Juni 2015 
 

Es ist abscheulich!

"Man lässt ihn nicht sterben, wie betrügerisch argumentiert wird. Er wird vorsätzlich getötet."

Und nicht nur das. Würde man den Patienten bspw. mit einer Überdosis Narkosemittel töten, wäre das eine Sache von Sekunden. Aber da lässt man einen Menschen verhungern und verdursten. So eine "Hinrichtungsmethode" für Schwerverbrecher würde nie zugelassen werden.

Menschen, die es sich in dieser Lüge bequem machen, sind im Innersten schon tot, wie seelenlose Bestien. Wie kann man sich einreden, das wäre ein "sterben lassen"?

Was ist dann mit Menschen, die bei vollen Bewusstsein sind und mit der Umwelt kommunizieren, aber "nur" komplett gelähmt sind und sich daher auch nicht selbst ernähren können. Würde man ihnen die Nahrung verweigern, wäre das nach der Logik ja legitim. Dann wäre es auch keine Straftat ein Baby verhungern zu lassen, wenn die Unfähigkeit sich selbst Nahrung zuzuführen, mit einem lebensunfähigen Körper gleichzusetzten ist.


1
 
 Ehrmann 9. Juni 2015 

Möglicherweise kein coma vigile, sondern ein locked-in-Syndrom!

Bei letzterem kann man noch am besten nachfühlen, wie das ist - alles "mitbekommen", aber keine Möglickeit zu haben, mit der Umgebung in Kontakt zu treten. Aus diesem Zustand sind Menschen noch nach Jahren erwacht und konnten davon erzählen, anderen fehlt die Erinnerung. Aber "herausgekommen" sind beide!


3
 
 Stefan Fleischer 9. Juni 2015 

Hier möchte ich noch

ein herzliches "Vergelt's Gott" all jenen sagen, die ans Pflegenden oder Angehörige, als Freunde oder einfach als ganz normale Christen solchen Menschen das Gefühl geben, nicht einfach Pflegefälle, sondern geschätzt und geliebt zu sein. Der Herr möge ihnen in ihren schweren Stunden Menschen zuführen, die ihnen mit der gleichen Liebe begegnen.


5
 

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