Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Maria - Causa Salutis
  3. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  4. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  5. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  6. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  7. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  8. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  9. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  10. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  11. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  12. Wenn der Papst die Kardinäle ruft
  13. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  14. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  15. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan

Domdechant begrüßt Urteil gegen Nackt-Protest im Kölner Dom

4. Juni 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Domdechant Kleine: «Jeder hat das Recht auf Kritik und freie Meinungsäußerung, aber nicht im Dom, und schon gar nicht während eines Gottesdienstes» - Das Gericht habe mit dem Urteil auch den Schutz der freien Religionsausübung gestärkt


Köln (kath.net/KNA) Der Kölner Domdechant Robert Kleine hat das Urteil gegen Polit-Aktivistin Josephine Witt wegen ihres Nackt-Protestes im Kölner Dom begrüßt. Das Kölner Landgericht hatte die 21-Jährige am Dienstag auch in zweiter Instanz wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 verurteilt.

«Jeder hat das Recht auf Kritik und freie Meinungsäußerung, aber nicht im Dom, und schon gar nicht während eines Gottesdienstes», sagte Kleine am Mittwoch auf Anfrage in Köln. Es sei zu begrüßen, dass das Gericht mit dem Urteil auch den Schutz der freien Religionsausübung gestärkt habe. «Das muss für alle Religionen gelten», sagte der Hausherr von Deutschlands größter Kathedrale.


Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «I am god» (Ich bin Gott) stand. Zudem skandierte sie das antichristliche Glaubensbekenntnis der Femen-Bewegung. Von dieser hat sich Witt nach eigenen Angaben inzwischen losgesagt.

Mit dem Urteil bestätigte die 6. Kleine Strafkammer des Landgerichts in der Sache den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember 2014. Es folgte dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Wegen der derzeit ungesicherten Einkommensverhältnisse der Angeklagten wurde allerdings das Strafmaß um die Hälfte auf 600 Euro (60 Tagessätze je 10 Euro) reduziert.

Zugleich wies das Gericht den Antrag der 21-Jährigen und ihrer Anwältin Eva Steiner ab, Witt nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Für eine Reifeverzögerung oder eine Jugendverfehlung gebe es keine Anhaltspunkte. Binnen einer Woche kann laut Richterin Elke Mücher Revision beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Witt und ihre Anwältin ließen nach der Verhandlung offen, ob sie diesen Schritt gehen.

Die Femenstöraktion von Josephine Witt im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Erzbistum Köln

  1. Katholische Kirchgemeinde in Düsseldorf lädt zu Gottesdienst zum CSD ein
  2. Erzbistum Köln wehrt sich gegen DDR-Vergleich von ‚Maria 2.0’
  3. Kita des Erzbistums Köln – Kritik an ‚geschütztem Raum’ für Masturbation
  4. Kölner Erzbistum streicht Dom aus dem Logo
  5. Angriffe auf Kardinal Woelki aus den eigenen Reihen
  6. Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD vor Gericht
  7. "Anbetung ist unser Dienst"
  8. Kölner Theologie-Hochschule weist FAZ-Behauptungen zurück!
  9. Deutsche Medien verbreiten nach Kleriker-Hetze Fake-News über Kardinal Woelki
  10. Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  4. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  5. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  6. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  7. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  8. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  9. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  10. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  11. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  12. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  13. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  14. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  15. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz