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Domdechant begrüßt Urteil gegen Nackt-Protest im Kölner Dom

4. Juni 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Domdechant Kleine: «Jeder hat das Recht auf Kritik und freie Meinungsäußerung, aber nicht im Dom, und schon gar nicht während eines Gottesdienstes» - Das Gericht habe mit dem Urteil auch den Schutz der freien Religionsausübung gestärkt


Köln (kath.net/KNA) Der Kölner Domdechant Robert Kleine hat das Urteil gegen Polit-Aktivistin Josephine Witt wegen ihres Nackt-Protestes im Kölner Dom begrüßt. Das Kölner Landgericht hatte die 21-Jährige am Dienstag auch in zweiter Instanz wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 verurteilt.

«Jeder hat das Recht auf Kritik und freie Meinungsäußerung, aber nicht im Dom, und schon gar nicht während eines Gottesdienstes», sagte Kleine am Mittwoch auf Anfrage in Köln. Es sei zu begrüßen, dass das Gericht mit dem Urteil auch den Schutz der freien Religionsausübung gestärkt habe. «Das muss für alle Religionen gelten», sagte der Hausherr von Deutschlands größter Kathedrale.


Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «I am god» (Ich bin Gott) stand. Zudem skandierte sie das antichristliche Glaubensbekenntnis der Femen-Bewegung. Von dieser hat sich Witt nach eigenen Angaben inzwischen losgesagt.

Mit dem Urteil bestätigte die 6. Kleine Strafkammer des Landgerichts in der Sache den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember 2014. Es folgte dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Wegen der derzeit ungesicherten Einkommensverhältnisse der Angeklagten wurde allerdings das Strafmaß um die Hälfte auf 600 Euro (60 Tagessätze je 10 Euro) reduziert.

Zugleich wies das Gericht den Antrag der 21-Jährigen und ihrer Anwältin Eva Steiner ab, Witt nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Für eine Reifeverzögerung oder eine Jugendverfehlung gebe es keine Anhaltspunkte. Binnen einer Woche kann laut Richterin Elke Mücher Revision beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Witt und ihre Anwältin ließen nach der Verhandlung offen, ob sie diesen Schritt gehen.

Die Femenstöraktion von Josephine Witt im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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