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Nackt-Protest im Kölner Dom auch in zweiter Instanz verurteilt

3. Juni 2015 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 eine Strafe von 600 Euro.


Köln (kath.net/KNA) Polit-Aktivistin Josephine Witt ist wegen ihres Femen-Nackt-Protestes im Kölner Dom auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Kölner Landgericht verhängte am Dienstag wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 eine Strafe von 600 Euro. Damit bestätigte die 6. kleine Strafkammer in der Sache die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts, reduzierte aber wegen der derzeit ungesicherten Einkommensverhältnisse der Angeklagten das Strafmaß um die Hälfte.

Das Gericht folgte damit dem Pladoyer von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Zugleich wies es den Antrag der 21-Jährigen und ihrer Anwältin Eva Steiner ab, Witt nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Für eine Reifeverzögerung oder eine Jugendverfehlung gebe es keine Anhaltspunkte. Binnen einer Woche kann laut Richterin Elke Mücher Revision beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Witt und ihre Anwältin ließen nach der Verhandlung offen, ob sie diesen Schritt gehen.


Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «I am god» (Ich bin Gott) stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen.

Das Amtsgericht Köln hatte im Dezember eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro (1.200 Euro) verhängt. Das Landgericht reduzierte den Tagessatz jetzt auf 10 Euro. Witt gab an, dass sie ihr Zahnmedizinstudium in Hamburg aufgegeben habe, um in Berlin wieder das Erststudium der Philosophie aufzunehmen. Es sei unklar, ob sie weiterhin BaföG beziehen könne oder einen Job bekomme.

Mitte April sorgte Witt für einen Eklat bei der Pressekonferenz der Europäischen Zentralbank (EZB) im Frankfurt. Sie sprang kurz nach Beginn der Veranstaltung bekleidet auf den Tisch von EZB-Präsident Mario Draghi, überschüttete ihn mit Konfetti und rief auf Englisch: «Stoppt die EZB-Diktatur». Witt hatte sich mit ihrem richtigen Namen als Journalistin angemeldet, wie sie in einem Interview betonte.

Die Femenstöraktion von Josephine Witt im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Chris2 3. Juni 2015 
 

Strafanzeigen der Eltern?

Können nicht die Eltern traumatisierter Kinder (kath.net berichtete uber einen Ministranten) Strafanzeihe stellen (Schmerzensgeld etc.)? Diese Person kann doch mit einer derart eiskalt-rücksichtslosen Aktion nicht so billig davonkommen? Oder ist das inzwischen (nur!) Christen gegenüber ein 'Kavaliersdelikt'? Inzwischen dürfte ihr Konto ohnehin ausgeglichen und auch sonst ihre Zukunft gesichert sein. @ waghäusler: Zusätzlich ein paar Wochen gemeinnützige Arbeit wäre das Mindeste gewesen...


2
 
 Diasporakatholik 3. Juni 2015 
 

Vorbestraft?

Wenn ich es richtig sehe, gilt J. Witt nach Rechtskräftigwerden des Urteils in der BR Deutschland dann wohl als vorbestraft.
Die Höhe der Strafe dürfte zwar relativ lächerlich sein, aber früher hätte sie mit einer Vorstrafe u.a. durchaus mit Nachteilen z.B. bei einer späteren Bewerbung rechnen müssen. Zumindest für die Einstellung in den Öffentl. Dienst war früher z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis obligatorisch.
Heute werden solche strafbaren Handlungen insbes. von manchen Medien eher verniedlicht, z.T. sogar als ein besonderes Zeichen von Zivilcourage gewertet und sogar lobend hervorgehoben.
Ich erinnere mich an eine kürzliche Vorstellung von Beate Klarsfeld im Fernsehen, bei der ausgerechnet und ausgiebig deren Ohrfeige an den damaligen Bundeskanzler Kiesinger ausgiebig hervorgehoben wurde.


4
 
 waghäusler 3. Juni 2015 
 

Lieber @Dismas

Wie hoch die Geldstrafe wäre dürfte keine Rolle spielen,die würden ihre Sympathisanten mit
Sammmelspenden begleichen.
Eine oder zwei Wochen Dauerarrest käme da schon besser an.


5
 
 Cremarius 3. Juni 2015 

"Krankes" Kind einer kranken (egozentrischen) Zeit?

Vielleicht wäre es tunlich gewesen, wenn das Gericht auch die beabsichtige Wirkung auf die Öffentlichkeit berücksichtigt hätte. Es kam, wie es zu erwarten war. Die Störung der Messe schlug medial hohe Wellen, nicht wenige solidarisierten sich mit der Täterin. Es folgten Reportagen, Interviews und Auftritte in Talkshows. Einem größeren Kreis von Menschen wurde diese Frau nun bekannt und es wäre unwahrscheinlich, wenn sie aus ihrem "Ruhm" nicht auch Kapital geschlagen hätte. Die Störung des Gottesdienstes mit dem Kardinal war daher vermutlich auch eine "Werbeaktion in eigener Sache". In gewissen Milieus dürfte dieses "Gesellenstück", im Hinblick auf die weitere Karriere, entsprechend "gewürdigt" werden. Das und die möglichen daraus erzielten Einkünfte hätten eventuell strafverschärfend berücksichtigt werden sollen.
Jedes Mittel scheint recht, um sich selbst ins Szene zu setzen. Ich, ich, ich. Ein "krankes" Kind einer kranken Zeit? Rücksichtnahme, Respekt, Ehrfurcht? Wohl Fremdwörter...


6
 
 Dismas 3. Juni 2015 

Die Aktionen

dieser Frau, die wohl psychatrische Hilfe braucht sind einfach dumm und albern. Natürlich ist diese Störung der Hl.Messe sehr schwerwiegend und so ist die Strafe doch recht gering. Diese Dame soll sich doch im Carneval oder CSD usw austoben.


4
 
 punctum 3. Juni 2015 

Für 600 € darfst Du strippen im Kölner Dom

Ich frage mich, ob das abschrecken soll oder nicht doch eher eine Einladung ist ...!?!


8
 

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