Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  4. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  5. Schisma auf leisen Sohlen
  6. „Bestellt wie eine Ware“: Scharfe Kritik an Leihmutterschafts-Fall in der CDU
  7. Verheiratete Frauen sind (zunehmend) die glücklichsten von allen
  8. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  9. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  10. Paukenschlag in der Klimadebatte: KlimaGuru Al Gore warnt plötzlich vor neuer Eiszeit
  11. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  12. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  13. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  14. Erzbischof Sheen warnte bereits 1965 vor falschem Mitgefühl
  15. Goldenstein-Nonnen nach Romreise wieder in Salzburg eingetroffen

Sterbehilfe-Gesetzentwurf von Dörflinger und Sensburg ist zu begrüßen

20. Mai 2015 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Dörflinger und Sensburg verweisen zu Recht darauf, dass eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige und Ärzte assistierten Suizid einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont am Lebensende eröffnen würde." Von Prof. Axel W. Bauer


Mannheim (kath.net/pl) Die beiden Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger und Patrick Sensburg haben einen Gesetzentwurf zum geplanten § 217 StGB vorgelegt, der sehr zu begrüßen ist. Durch diesen Entwurf sollen Anstiftung und Beihilfe zum Suizid ausnahmslos unter Strafe gestellt werden. Insbesondere soll es keine Ausnahmen und Privilegien für Angehörige und Ärzte geben.

Dörflinger und Sensburg verweisen zu Recht darauf, dass eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige und Ärzte assistierten Suizid einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont am Lebensende eröffnen würde. Wenn lebenserhaltende Therapie und Tod als gleichwertige Alternativen gesehen würden, so würde der Patient, der sich für die Lebenserhaltung entschiede, den Angehörigen und der Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig. Mit seiner Entscheidung verursachte er in der Folge nämlich weitere Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und belastete dadurch seine Familie. Das Leben wäre nur noch eine von zwei möglichen Alternativen, zwischen denen er entscheiden soll. Dieser Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnet sich für den Betroffenen in einer gesundheitlichen Lage, in der er schwach und an der Grenze seiner Entscheidungsfähigkeit angelangt ist.

Man darf mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen, dass nunmehr endlich ein Gesetzentwurf zum § 217 StGB vorliegt, der eine tatsächliche Alternative zu jenen leichtfertigen, aber populären Vorschlägen darstellt, die zwar kommerzielle, geschäftsmäßige und organisierte Beihilfe zum Suizid ablehnen, die aber die in der Lebenswirklichkeit viel brisantere und gefährlichere Mitwirkung von Angehörigen und Ärzten strafrechtlich nicht sanktionieren möchten oder diese gar privilegieren wollen. Aus der politischen Debatte um ein Verbot der organisierten Mitwirkung am Suizid war im Lauf des letzten Jahres eine Diskussion um die gesetzlich geregelte Organisation der Beihilfe zur Selbsttötung geworden. Es ist gut, dass durch den von Dörflinger und Sensburg jetzt vorgelegten Gegenentwurf deutlich gemacht wird, worum es bei der Mitwirkung am Suizid eigentlich geht.


Angehörige sind gerade diejenigen Personen, denen man eine Beteiligung am Suizid eines ihnen nahestehenden Menschen am allerwenigsten erlauben darf. Nahe Angehörige sind immer auch emotional involviert, wenn es um die schwere Erkrankung eines Patienten oder einer Patientin geht. Fremdes Leid wird als eigenes Leid erlebt und erst dadurch manchmal unerträglich. Angehörige „leiden mit“, und so kann es zum für den Kranken „tödlichen Mitleid“ kommen. Durch die persönliche Nähe entstehen auch emotionale Verstrickungen, bei denen dann am Ende nicht mehr differenziert werden kann, ob der Sterbewunsch primär vom Kranken ausging, oder ob dieser sich den gefühlten Strebungen seiner Angehörigen subtil angepasst hat.

Die Mitwirkung von Ärzten am Suizid eines Patienten wiederum wäre ein bewusster standesrechtlicher Bruch mit jener seit 2400 Jahren gepflegten Tradition des Hippokratischen Eides, der jede Beteiligung an der Tötung oder Selbsttötung eines Patienten kategorisch ausschloss. Die Bundesärztekammer hat zwar im Jahre 2011 eine neue Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte erstellt. In § 16 der Musterberufsordnung wurde sogar ein ausdrückliches standesrechtliches Verbot der Suizidbeihilfe aufgenommen. Doch entfaltet diese Musterberufsordnung als solche keine Rechtskraft. Rechtsverbindlich sind nämlich nur die auf dieser Grundlage von den 17 Landesärztekammern verabschiedeten Berufsordnungen für die Ärzte des jeweiligen Bundeslandes. Und genau hier beginnt das Problem. Denn keineswegs geht die Stimmung in den Bezirks- und Landesärztekammern einhellig dahin, dass alle Ärzte der Meinung wären, Suizidbeihilfe gehöre nicht zu ihren Aufgaben. Vielmehr gibt es durchaus Bestrebungen, den Willen der Bundesärztekammer durch stille Opposition zu unterlaufen. Indem hier einerseits Strafrechtler auf das ärztliche Standesrecht und andererseits ärztliche Standesvertreter auf das staatliche Strafrecht verweisen, hat sich bei der ärztlichen Mitwirkung am Suizid eine Strafbarkeitslücke aufgetan, die sowohl in rechtlicher als auch in ethischer Hinsicht bedrückend ist. Der Gesetzentwurf von Dörflinger und Sensburg sorgt hier für dankenswerte Klarheit im Strafrecht.

Prof. Dr. med. Axel W. Bauer (Foto) ist der Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg

kath.net dankt Prof. Bauer für diese Stellungnahme.

Kein Tod auf Rezept - Warum Ärzte nicht töten sollen - Wichtiges Interview mit Prof. Axel W. Bauer


EWTN Reporter - Prof. Dr. med. Axel W. Bauer - Notausgang assistierter Suizid?




Foto Prof. Bauer © Axel Bauer


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  2. „Jetzt und in der Stunde unseres Todes“ – Ein neuer Leitfaden für die Zeit des Sterbens
  3. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  4. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  5. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  6. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  7. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  8. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  9. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  10. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"






Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  4. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  5. Schisma auf leisen Sohlen
  6. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  7. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  8. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  9. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  10. „Es war, als sähe ich Jesus wirklich“
  11. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  12. Erzbischof Sheen warnte bereits 1965 vor falschem Mitgefühl
  13. Paris: Klassische lateinische Messe bringt eine neue Generation in die katholische Kirche
  14. Arche-Sprecher warnt vor Zunahme des Islamismus an Schulen in Deutschland
  15. Buchneuheit: Nuntius Eterović, Stärke deine Brüder. Impulse für eine lebendige Kirche in Deutschland

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz