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Montgomery: Organisierte Suizidbeihilfe verbieten

7. Mai 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Der Präsident der Bundesärztekammer hat sich erneut für Verbot jeder organisierten Suizidbeihilfe ausgesprochen, «die Regelung sollte auch Menschen erfassen, die als Einzelpersonen eine Organisation darstellen»


Köln (kath.net/KNA) Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich erneut für das Verbot jeder organisierten Suizidbeihilfe ausgesprochen. Das sei allerdings rechtlich extrem schwer zu formulieren, denn «die Regelung sollte auch Menschen erfassen, die als Einzelpersonen eine Organisation darstellen», sagte Montgomery am Mittwoch in einem Interview des «Deutschen Ärzteblattes». Spezifische Regelungen für Ärzte seien nicht notwendig; das sei alles im ärztlichen Berufsrecht geregelt.


Montgomery begrüßte, dass die Palliativmedizin in Deutschland ausgebaut werde und einen hohen Standard habe. «Ob dann überhaupt noch Raum für organisierte Sterbehilfe bleibt, wird sich zeigen», sagte er. Mit Blick auf die liberalen Regelungen zur Suizidbeihilfe in der Schweiz sagte der Ärzte-Präsident, die Schweiz habe «den kapitalen Fehler gemacht, bereits in den 1930er Jahren die Sterbehilfegesetzgebung zu verankern. »Damals kannte aber noch niemand die Palliativmedizin.« Bis heute gebe es deshalb in der Schweiz nur einen einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin.

Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, beispielsweise Krebs, Demenz oder Aids. Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen, psychologische und spirituelle Hilfe und die Sicherung möglichst hoher Lebensqualität.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Rolando 8. Mai 2015 
 

Es geht um Bekehrung

Wer mit Jesus lebt, lässt sich nicht "sanft töten" und als Arzt tötet er auch Niemanden, auch nicht im Mutterschoß.


0
 
  8. Mai 2015 
 

Jede,absolut jede Form der Sterbehilfe muss

verboten werden und verboten bleiben und streng bestraft werden. Auf der einen Seite verpönen wir heute jede Form der Hinrichtung, auf der anderen Seite kommt diese durch eine neue Tür für eine andere Zielgruppe. Wohin sind wir mit unserer grenzenlosen Zügellosigkeit nur gekommen?


0
 
 elmar69 7. Mai 2015 
 

Einzelpersonen als Organisationen

Es geht wohl darum, dass das Verbot auch das organisierte Angebot von Sterbehilfe durch einzelne abdecken soll - unabhängig davon, ob da eine "Organisation" dahintersteckt oder nicht.

Ein Merkmal könnte sein, ob der betreffende seine Dienste öffentlich anbietet. Es ist für den daraus entstehenden gesellschaftlichen Druck etwas anderes, ob ein Patient seinen Arzt bittet oder ob jemand öffentlich "Ich bringe Sie sanft um" bewirbt.


0
 
 SpatzInDerHand 7. Mai 2015 

Kardiologe: Aber Einzelpersonen können für Organisationen agieren.


1
 
 Kardiologe 7. Mai 2015 
 

Schwierigkeiten

Sicher gibt es Schwierigkeiten, die wohl aber zu bewerkstelligen sind. Einzelpersonen sind aber denknotwendig keine Organisationen. Das muss hier schon beigefügt werden.


0
 

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