Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  7. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  8. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  9. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  10. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  11. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  12. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  13. Proaktiv für das Leben
  14. Papst Leo XIV. schreibt Seminaristen: Priestersein ist „die vollkommene Hingabe des eigenen Lebens“
  15. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“

Deutsche Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht

5. Mai 2015 in Deutschland, 86 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zweite Ehe führt nur noch in Ausnahmefällen zur Kündigung. Bischofskonferenz beschließt eine Reform des Arbeitsrechts. Von Christoph Arens (KNA)


Bonn (kath.net/KNA) Ein Muslim als Chefarzt an einer katholischen Klinik? Eine nach Scheidung wiederverheiratete Kindergartenleiterin oder Pflegekräfte, die keiner Religionsgemeinschaft angehören? Immer häufiger stehen die Kirchen, die als größter Arbeitgeber nach dem Staat deutschlandweit über 1,2 Millionen Menschen beschäftigen, vor solchen Fragen.

Am Dienstag haben die katholischen Bischöfe eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts vorgelegt. Reformen gibt es insbesondere im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen und Angestellten, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem sollen die Gewerkschaften - als Reaktion auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 - mehr Mitsprache bei der Aushandlung der Arbeitsbedingungen erhalten.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der die zuständige Arbeitsgruppe der Bischöfe leitete, hofft, dass jeder Bischof die neue Grundordnung in seinem Bistum umsetzt. Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken appellierte an die 27 Oberhirten, ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland zu erhalten. Sicher ist das nicht. Denn vergangene Woche hatten nur «mehr als zwei Drittel» der Diözesanbischöfe für die Reform gestimmt. Sollte der ein oder andere Bischof die neue Grundordnung nicht in Kraft setzen, gilt in seinem Bistum die alte Rechtslage.


Es sei nicht nur darum gegangen, das kirchliche Arbeitsrecht an neue Entwicklungen der Rechtsprechung anzupassen, sagte Woelki der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Auch die kirchliche Praxis habe sich verändert: Loyalitätsverstöße seien bei weitem nicht mehr mit der gleichen Strenge wie früher geahndet worden.

Dennoch haben die Bischöfe sich schwer getan mit der Reform. Entscheidungen wurden mehrfach verschoben. Zugleich wurde in Politik, Medien und katholischen Laiengremien der Ruf nach einem großzügigeren Umgang mit Menschen, die von der kirchlichen Morallehre abweichen, immer lauter. Woelki betont denn auch, dass es keinesfalls darum gehe, die Unauflöslichkeit der Ehe in Zweifel zu ziehen. «Es geht darum, die arbeitsrechtlichen Folgen einer Wiederverheiratung oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die wirklich schwerwiegenden Fälle zu beschränken», beschreibt der Kardinal das Ziel. Einen Kündigungsautomatismus gebe es nicht mehr. Loyalitätsverstöße würden jetzt individuell bewertet.

Weiterhin gelten allerdings strengere Anforderungen für pastoral-katechetische und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter. Bei ihnen werden eine zweite zivile Eheschließung oder das Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft als schwerer Loyalitätsverstoß gewertet - der arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen kann. Bei den sonstigen Mitarbeitern wird dies nur in Ausnahmefällen geahndet.

Mit Blick auf den bundesweit heftig diskutierten Fall einer Kindergartenleiterin im rheinischen Königswinter, die von der Kirchengemeinde wegen einer zweiten Eheschließung entlassen worden war, sagte Woelki: «Zu welcher Gruppe die Leiterinnen von Kindertagesstätten gehören, wird davon abhängen, ob sie eine besondere bischöfliche Beauftragung erhalten oder nicht. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Ortsbischof.»

Öffnungen gibt es auch mit Blick auf die Beteiligung der Gewerkschaften, die bei der Gestaltung der kirchlichen Arbeitsbedingungen mit am Tisch sitzen wollen. In Zukunft sollen sie - je nach gewerkschaftlichem Organisationsgrad der kirchlichen Angestellten - in den arbeitsrechtlichen Kommissionen von Kirche und Caritas repräsentiert sein. Zugleich heißt es aber in der neuen Grundordnung, dass «kirchliche Dienstgeber keine Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen. Streik und Aussperrung scheiden ebenfalls aus.»

Den Gewerkschaften wird das nicht reichen: Am Montagabend hatte verdi-Chef Frank Bsirske deutlich gemacht, dass ein Verzicht auf das Streikrecht für ihn nicht in Frage kommt. «Der Dritte Weg ist für uns keine akzeptable Alternative», sagte er. Dafür will verdi vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutsche Bischofskon

  1. Die katholische Kirche in Deutschland und die Weltkirche
  2. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  3. Bischof Bätzing "vom Teufel geschickt"?
  4. Bischof Timmerevers bei DBK-Vollversammlung: „Ich frage mich, woher kommen diese Taufberufungen?“
  5. Nuntius: „Der erste große Wunsch von Papst Leo XIV.: die Verwirklichung der Einheit der Kirche“
  6. Kritik am Bericht der Deutschen Bischofskonferenz an die Weltsynode
  7. Augsburger Bischof Bertram Meier in Kiew zum mehrtägigen Besuch in der Ukraine
  8. "Auf dem Berg Golgota ist es nicht unsere Aufgabe, einen Stuhlkreis zu machen“
  9. Ablehnung der AfD? - „Eine wenig überzeugende Einstimmigkeit der Deutschen Bischofskonferenz“
  10. Gericht verbietet Falschbehauptung! - Müssen deutsche Bischöfe AfD-Papier zurückziehen?






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  5. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  6. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  7. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  8. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  9. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  10. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  11. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  12. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  13. ‚Per aspera ad astra‘. Bildung, Heiligkeit und das ‚freundliche Licht’ John Henry Newmans
  14. US-Vizepräsident Vance: Meine Kinder werden katholisch erzogen, hoffe auf Bekehrung meiner Frau
  15. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz