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Bosbach: Burka-Verbot weiter prüfen - Kritik an Karlsruhe

16. März 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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CDU-Politiker: «Das Tragen eines Kopftuches ist nicht nur Ausdruck einer privaten religiösen Überzeugung, sondern der bewussten kulturellen Abgrenzung zur christlich-jüdischen Tradition unseres Landes. Eine islamische Tradition haben wir nicht.»


Passau (kath.net/KNA) Wolfgang Bosbach (Foto), Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, hat Zweifel, ob ein Burka-Verbot nach der Aufhebung der generellen Kopftuchverbote durch das Bundesverfassungsgericht durchsetzbar ist. Trotzdem forderte der CDU-Politiker in einem Gespräch mit der «Passauer Neuen Presse» (Samstag), Möglichkeiten für ein solches Verbot des islamischen Ganzkörperschleiers weiter auszuloten. «Wir sollten ernsthaft prüfen, ob wir nicht ein Burka-Verbot für öffentliche Räume staatlicher Stellen anordnen können», so Bosbach. «Wer mit öffentlichen Instanzen zu tun hat, der soll auch sein Gesicht zeigen, damit die Amtsträger wissen, mit wem sie es tun haben.»


Zum Kopftuch-Urteil aus Karlsruhe sagte der CDU-Innenpolitiker: «Das Tragen eines Kopftuches ist nicht nur Ausdruck einer privaten religiösen Überzeugung, sondern der bewussten kulturellen Abgrenzung zur christlich-jüdischen Tradition unseres Landes. Eine islamische Tradition haben wir nicht.»

Durch das Urteil entstehe hohe Rechtsunsicherheit an den Schulen, so Bosbach weiter. «Nach welchen Kriterien soll eine Schule genau feststellen, ob der Schulfrieden gestört ist oder nicht? Reicht es bereits aus, wenn sich einige Schüler oder Eltern dagegen wehren, dass eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten will, oder muss es schon massiven Widerstand geben?» Das sei nach dem Urteil «völlig offen».

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Foto: (C) CDU/CSU-Fraktion


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