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EU-Parlament für Menschenrecht auf Abtreibung

11. März 2015 in Aktuelles, 15 Lesermeinungen
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Abtreibungsgegner: Mehr Kräfte für den Schutz des Lebens mobilisieren – Christdemokraten für das Leben (CDL): Das Europaparlament hat die absichtliche und bewusste Tötung eines anderen Menschen zu einem „Menschenrecht“ erklärt


Straßburg (kath.net/idea) Ein schwerer Schlag gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder: Das Europäische Parlament hat sich in einer Entschließung für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen. Für den sogenannten Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella (Anthisnes bei Lüttich) – stimmten am 10. März 441 Abgeordnete; 205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Darin fordert das Parlament unter anderem das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Abtreibung und Empfängnisverhütung.

Die Initiative Familienschutz (Berlin), die im Vorfeld zu Protesten gegen den Bericht aufgerufen hatte, bedauerte die Entscheidung. Tausende von Bürger hatten in E-Mails an ihre Abgeordneten appelliert, gegen den Bericht zu stimmen. „Wir haben einen guten Kampf gekämpft – und in einem wichtigen Punkt verloren“, erklärte die Sprecherin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Schmerzlich müsse man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten mit dem Tarabella-Bericht für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen hätten. Immerhin sei es gelungen, das Subsidiaritätsprinzip zu verteidigen. Mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von EKR (Europäische Konservativen und Reformer) und EVP (Europäische Volkspartei) habe das Europäische Parlament den Tarabella-Bericht dahingehend ergänzt, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. „Gerade deshalb muss die Tarabella-Entscheidung uns Ansporn sein, noch mehr Kräfte zum Schutz des Lebens und der Familie in der EU zu mobilisieren“, erklärte von Beverfoerde.


Für die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) äußerte CDL-Pressesprecherin Susanne Bajog: „Mit seiner klaren Annahme des Berichtes hat das Europaparlament heute die absichtliche und bewusste Tötung eines anderen Menschen zu einem ‚Menschenrecht‘ erklärt. Europa hat damit erneut ein klares ‚Nein!‘ zu seiner Zukunft gesagt.“ Bajog warnte weiter: „wer den Lebensanfang für antastbar erklärt, wird vor dem Lebensende nicht zurückschrecken“, doch seien damit letztlich auch „alle anderen Phasen des Lebens zur Disposition gestellt.“ Dabei sei es „ein Skandal, dass europäischer Bürgerwille ignoriert wird, stattdessen aber wiederholte Vorstöße der Abtreibungslobby, die Abtreibung als Menschenrecht durchzusetzen, angenommen werden“.

AfD: Ein Recht auf Abtreibung widerspricht den Menschenrechten

Gegen den Bericht hatten sich auch Europaabgeordnete der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gewandt. Bernd Lucke – auch Sprecher der Partei in Deutschland – sagte im Plenum, ein pauschales Recht auf Abtreibung widerspreche den Menschenrechten und sei deshalb „völlig inakzeptabel“ als Beschlusslage des Europäischen Parlaments. Das fundamentale Menschenrecht sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gelte auch für ungeborene Kinder.

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kritisierte in einer Rede vor dem Parlament weitere Aspekte des Tarabella-Berichts, darunter die Aussage: „Das Europäische Parlament stellt fest, dass durch die traditionellen Geschlechterrollen die Entfaltung der Frau eingeschränkt wird und sie deshalb ihr Potenzial als Mensch nicht ausschöpfen kann.“ Dazu sagte von Storch, ihr verschlage es die Sprache, wenn unterstellt werde, dass eine Frau, die gemäß der „traditionellen Geschlechterrollen“ Mutter und Familienmensch sei, ihr Potenzial als Mensch nicht voll ausschöpfen könne. Diese Aussage trage eine Menschenverachtung in sich. Außerdem kritisierte die AfD-Abgeordnete, dass das EU-Parlament Frauen und Männern empfehle, „die familiären und sozialen Verpflichtungen ausgewogener aufzuteilen“. Es gehe aber keinen EU-Abgeordneten etwas an, wie erwachsene Männer und Frauen ihre Hausarbeit erledigten. Zum Hintergrund des Tarabella-Berichts: Das Parlament verabschiedet jedes Jahr eine Entschließung, die den Fortschritt der Gleichstellung von Frauen und Männern bewertet.


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