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Segens-Gottesdienst für Paare ohne Trauschein?

19. Februar 2015 in Familie, 1 Lesermeinung
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Innerevangelischer Streit in württembergischer Landeskirche – Kirchenrat Zeeb warnt vor Verwechslungsgefahr mit Amtshandlung. „Offizielle Segensfeiern“ für Paare gebe es nur anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung eines Mannes mit einer Frau


Stuttgart (kath.net/idea) „Junge und alte, verheiratete und unverheiratete, fromme und weniger fromme Paare“ waren am Valentinstag (14. Februar) zu einem Segens-Gottesdienst in Eningen bei Reutlingen eingeladen. Im Internet und in einer Anzeige wandte sich Pfarrer Johannes Eißler ausdrücklich an Paare, „für die es keine offizielle kirchliche Segenshandlung gibt“: „Gottes Haus steht am Valentinstag offen.“ Rund 20 Paare nahmen das Angebot an. Homosexuelle Lebensgemeinschaften waren nicht darunter. Eißler zufolge können Menschen durch den persönlich zugesprochenen Segen offen für Glaubensfragen werden. Der Theologe ist Mitglied der württembergischen Landessynode und gehört zur Gruppe „Evangelium und Kirche“. Bis 2012 war er Vorsitzender der Deutschen Evangelistenkonferenz.


Kirchenleitung: Ungeschickte Formulierungen

Der theologische Referent in der württembergischen Kirchenleitung, Kirchenrat Frank Zeeb (Stuttgart), hält Eißlers Formulierungen für ungeschickt. Dabei sei die Idee gut, zum Gottesdienst auch kirchenferne Menschen einzuladen, sagte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Zu den Aufgaben eines Pfarrers gehöre selbstverständlich auch, Gottes Segen zuzusprechen. Dabei dürfe aber nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um eine Amtshandlung. „Offizielle Segensfeiern“ für Paare gebe es nur anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung eines Mannes mit einer Frau.


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