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Abtreibung und Meinungsfreiheit

9. Februar 2015 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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Medien handeln ihrem eigentlichen Auftrag grob zuwider, wenn sie sich von der Abtreibungslobby in Dienst nehmen lassen, indem sie sich an einer Diffamierung der Lebensrechtler beteiligen. Ein Gastbeitrag von Bernward Büchner.


Freiburg (kath.net) In München musste Markus Hollemann, Bürgermeister von Denzlingen, seine Bewerbung um die Stelle des städtischen Umweltreferenten zurückziehen, nachdem seine Mitgliedschaft in der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) bekannt geworden ist. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, wie es um die Meinungsfreiheit von Abtreibungsgegnern in unserem Land bestellt ist.

Um was konkret geht es Menschen und Vereinigungen, die sich für den Lebensschutz engagieren und die deshalb gegen Abtreibung sind? Und warum möchten Gegner ihnen das verwehren und sie mundtot machen?

Seit bald 20 Jahren gilt in Deutschland die derzeitige Regelung zum so genannten Schwangerschaftsabbruch. Sie entspricht einem „Beratungskonzept“, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1993 als Versuch (!), den Schutz des ungeborenen Lebens zu verbessern, unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich gebilligt hat. Diese Regelung ist nicht für ewige Zeiten in Stein gemeißelt. Vielmehr haben die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber zur Pflicht gemacht zu beobachten, ob sein gesetzliches Konzept in der Praxis den nach der Verfassung gebotenen Lebensschutz Ungeborener tatsächlich gewährleistet. Falls nicht, müsse dieses Konzept korrigiert oder zumindest nachgebessert werden.

Diese Beobachtungs- und Korrekturpflicht hat der Bundestag bisher beharrlich ignoriert. Das „Beratungskonzept“ in seiner konkreten Ausgestaltung gilt als „gesellschaftlicher Kompromiss“, an den nicht gerührt werden darf. Mit den Zahlen des Statistischen Bundesamts glaubt man belegen zu können, dass es in Deutschland „immer weniger Abtreibungen“ und deshalb keinen Handlungsbedarf gebe. Diejenigen, welche ein „Recht auf Abtreibung“ propagieren und deshalb eine „Zwangsberatung“ ablehnen, können mit dem Status quo gut leben, weil sie wissen, dass von Zwang keine Rede sein kann und die Abtreibungspraxis im Grunde ihren Wünschen entspricht. Jeder, der es wagt, an Gesetz und Praxis Kritik zu üben, oder auf die beharrlich geleugneten „psychischen Folgen eines Abbruchs“ (§ 2 SchKG) hinweist, wird deshalb mit massiver Unterstützung eines Großteils der Medien von ihnen als „radikal“ verteufelt.


Wer den Status quo jedoch unvoreingenommen betrachtet, für den stellen sich Fragen über Fragen. Lässt sich mit der offiziellen Statistik etwa belegen, dass das gesetzliche Konzept, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, das Leben jedes einzelnen ungeborenen Kindes wirksam schützt? Wie aussagekräftig ist diese Statistik, die auf der Meldung von Abtreibungszahlen beruht, deren Vollständigkeit nicht überprüft werden kann? Ist tatsächlich gewährleistet, dass als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nur solche anerkannt werden, welche die Gewähr für eine dem Lebensschutz wirklich dienende Beratung bieten? Wird den Frauen in der Konfliktberatung tatsächlich bewusst gemacht, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat“, wie es im Gesetz heißt? Kommt es in der Praxis tatsächlich zu einer Konfliktberatung, die dem Lebensschutz wirklich dient? Wie häufig wird eine Beratung bescheinigt, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hat? Die Aufzählung sich aufdrängender Fragen ließe sich mühelos fortsetzen.

Die Missachtung der Beobachtungspflicht des Gesetzgebers ist nicht das einzige Versäumnis staatlicher Organe. Ein anderes wiegt nicht minder schwer. Die Wirkung eines jeden Schutzkonzepts für das Leben Ungeborener setzt voraus, dass es gelingt der Gesellschaft das Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit dieses Lebens zu vermitteln. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht besonders betont, dass sein Schutzauftrag den Staat auch verpflichtet, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ Deshalb müssten „die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten.“ Das betreffe auch und gerade die Lehrpläne der Schulen.

Von vereinzelten Lichtblicken abgesehen ist diese Verpflichtung bisher schlicht unerfüllt geblieben. Natürlich hat das Gründe. Die Vertreter staatlicher Organe sind entweder gewählt oder Gewählten verantwortlich, die sich, wenn sie ihrer Verpflichtung nachkommen, der Gefahr aussetzen, nicht anders als die Lebensrechtler als fundamentalistisch oder radikal angeprangert zu werden, was der eigenen Karriere abträglich sein kann. Leider gibt es deshalb nur wenige Politiker, die über ein paar Bemerkungen in Sonntagsreden hinaus die besagte Verpflichtung aller staatlichen und selbstverständlich auch kommunalen Organe wirklich ernst nehmen und zu ihrer Erfüllung beitragen.

Angesichts dieser Pflichtvergessenheit ist es erst recht unverzichtbar, dass Menschen in unserer Gesellschaft sich für den Lebensschutz ungeborener Kinder einsetzen. Wenn es eigentlich die Aufgabe des Staates und seiner Organe wäre, den Schutzanspruch dieser Kinder im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben, kann es einzelnen Bürgern nicht verwehrt sein, diese Bewusstseinsbildung allein oder gemeinsam mit anderen zu ihrer Aufgabe zu machen. Auch als Ergänzung entsprechender staatlicher Bemühungen wäre dieser Beitrag unverzichtbar.

Der Schutz des menschlichen Lebens, auch das der Ungeborenen, ist neben dem der Menschenwürde die wichtigste Aufgabe eines Rechtsstaats. Dies anzuerkennen, ist Grundbedingung einer humanen Gesellschaft. Gleichwohl werden zur Abtreibung teils extrem unterschiedliche Ansichten vertreten. In einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung, für welche die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“ ist (BVerfG), geht es nicht an, dieses Thema oder einzelne Meinungen hierzu, selbst wenn sie als unerträglich empfunden werden, zu tabuisieren, zu unterdrücken oder ihre Vertreter zu diffamieren. Denn eine freiheitliche Staatsordnung lebt vom Pluralismus verschiedener politischer, religiöser, sozialer und kultureller Überzeugungen sowie von der Möglichkeit, sie in einem fairen Diskurs zu artikulieren. Nicht nur beim Thema Abtreibung scheint das in Vergessenheit geraten zu sein. Medien sind Teilnehmer an diesem Diskurs. Sie handeln ihrem eigentlichen Auftrag grob zuwider, wenn sie sich von der Abtreibungslobby in Dienst nehmen lassen, indem sie sich an einer Diffamierung der Lebensrechtler beteiligen.

Diese und ihre Organisationen leisten in Deutschland und weltweit einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen. Papst Franziskus weiß und seine Vorgänger wussten ihn zu schätzen und zu würdigen. Für die deutschen Bischöfe gilt das zum Teil ebenfalls. Zum Lebensschutz ungeborener Kinder haben sie sich seit 1996 gemeinsam nicht mehr zu Wort gemeldet.


Bernward Büchner war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und einer Tätigkeit in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg von 1980 bis 1986 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe und von 1986 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2002 am Verwaltungsgericht Freiburg.



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