Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  3. Abtreibung – und was dann?
  4. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  5. Kann uns eine möglicherweise erfundene Anekdote über Johannes Paul II. Wahres lehren?
  6. Verfassung geändert: Slowakei erkennt zwei Geschlechter an – männlich und weiblich
  7. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  8. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  9. Kirche zwischen Riss und Rückbindung
  10. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  11. Mediziner: Das Potenzial des Rosenkranzes wird unterschätzt
  12. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung
  13. Die Gebeine des heiligen Franziskus werden erstmals öffentlich gezeigt
  14. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  15. Dr. Taylor Marshall: ‚Waren alle diese Päpste nicht ‚pro-life‘?‘

Vatikanbank blitzt beim Schweizer Bundesgericht ab

27. Jänner 2015 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Vatikanbank steht im Verdacht, Geld illegaler Herkunft über das Konto einer Zürcher Bank geschleust zu haben.


Zürich (kath.net/KNA) Die Schweiz darf die römische Staatsanwaltschaft in einem Geldwäscheverfahren gegen die Vatikanbank IOR unterstützen. Das entschied das Bundesstrafgericht in Bellinzona, wie die «Neue Zürcher Zeitung» (Montag) berichtet. Demnach geht um eine Veruntreuung von 350.000 Euro, die von einem verurteilten Unternehmer stammen sollen. Alle den Vorgang betreffenden Kontounterlagen des IOR aus den Jahren 2006 und 2007 sollen jetzt an Italien ausgehändigt werden.

Die Vatikanbank steht im Verdacht, Geld illegaler Herkunft über das Konto einer Zürcher Bank geschleust zu haben. Im Juli 2014 hatte die Tessiner Staatsanwaltschaft ein italienisches Rechtshilfegesuch gutgeheißen und die Herausgabe von Kontounterlagen an die Staatsanwaltschaft in Rom verfügt.


Die Vatikanbank erhob dagegen Einspruch. Das Bundesstrafgericht hat diesen Einspruch nun abgewiesen. In ihrer Beschwerde machte die Vatikanbank unter anderem geltend, mit der Rechtshilfe werde die Immunität des Heiligen Stuhls verletzt. Dieses Argument lässt das Gericht nicht gelten. Ein Staat könne sich nur dann auf «Vollstreckungsimmunität» berufen, wenn es um Guthaben und Vermögen gehe, die für die Erfüllung von Aufgaben in Ausführung der Hoheitsrechte bestimmt sind. Die Vatikanbank habe jedoch keine Angaben über den wirklichen Zweck der fraglichen Finanztransaktionen beigebracht. Daher könne sich das IOR nicht auf die Immunität berufen.

Das Institut hatte zudem geltend gemacht, der Vatikan habe der Staatsanwaltschaft in Rom bereits Auskunft über den im Zentrum der Ermittlungen stehenden kirchlichen Würdenträger und dessen Beziehungen zum IOR erteilt. Laut italienischen Medienberichten handelt es sich um einen 90-jährigen emeritierten Erzbischof. Auch diesem Argument maßen die Richter in Bellinzona keine Bedeutung zu: Italien habe sein Rechtshilfegesuch nicht zurückgezogen, und die Staatsanwaltschaft in Rom habe keine Bankunterlagen vom Vatikan erhalten.

Das IOR war in den vergangenen Jahren wiederholt durch Ermittlungen der italienischen Justiz wegen angeblicher Schwarzgeldkonten in die Schlagzeilen geraten. Papst Benedikt XVI. (2005-2013) leitete mit der Einsetzung professioneller Manager einen radikalen Reformprozess ein, um das Geldinstitut internationalen Standards für Transparenz anzupassen. Sein Nachfolger Papst Franziskus setzt den Umbau der vatikanischen Finanzstrukturen konsequent fort.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Vatikan hofft auf Spenden von US-Katholiken
  2. Heiligsprechung von "Internetpatron" Carlo Acutis am 7. September
  3. Pünktlich zum Giro d'Italia: Neues Papst-Wappen in Vatikan-Gärten
  4. Zeitung: Franziskus hinterließ Finanzloch von zwei Milliarden
  5. Kritik an 'Krippe von Bethlehem' im Vatikan – Jesuskind auf einem Palästinensertuch
  6. Medien: Haushaltsdefizit des Vatikans um 5 Millionen gestiegen
  7. Vatikan verbietet Messe im Alten Ritus für spanische Wallfahrer
  8. Vatikan: Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde
  9. Keine öffentliche offene Aufbahrung mehr für tote Päpste
  10. Synode über Synodalität verwendet Bilder von Marko Rupnik






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  3. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  4. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  5. Kann uns eine möglicherweise erfundene Anekdote über Johannes Paul II. Wahres lehren?
  6. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung
  7. Skandal-Kardinal Cupich jetzt in der US-Bischofskonferenz isoliert!
  8. Veröffentlichung von Leos erstem Papstschreiben am Donnerstag
  9. Mehr als 3000 Teilnehmer bei großer Pro-Life-Demo in Wien
  10. Abtreibung – und was dann?
  11. Mediziner: Das Potenzial des Rosenkranzes wird unterschätzt
  12. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  13. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  14. Wenn die Frauenministerin der österreichischen Regierung lügt
  15. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz