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| ![]() Wiederverheiratete Geschiedene: Skepsis bei Oster und Voderholzer23. Dezember 2014 in Familie, 37 Lesermeinungen Die Bischöfe Voderholzer und Oster werden keiner Regelung zustimmen, die die Unauflöslichkeit der Ehe in Frage stellen Deutsche Bischöfe in der Frage nicht einig, eine Mehrheit spricht sich für Sakramentenzulassung in Einzelfällen aus. Passau (kath.net/KNA) Die katholischen Bischöfe von Passau und Regensburg haben mit Blick auf eine mögliche Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion die Unauflöslichkeit der Ehe betont. Aus theologischen Gründen sehe er derzeit noch keine mögliche Regelung zu einer Wiederzulassung, die nicht gleichzeitig die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe in Zweifel ziehen würde, sagte der Passauer Bischof Stefan Oster der «Passauer Neuen Presse» (Dienstag). Auch sein Regensburger Amtskollege Rudolf Voderholzer will keiner Regelung zustimmen, die die Unauflöslichkeit der Ehe in Zweifel ziehe. Das erklärte dessen Sprecher Clemens Neck. Am Montag war bekanntgeworden, dass die katholischen Bischöfe in Deutschland weiter um den Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen ringen. Eine große Mehrheit unter ihnen spricht sich dafür aus, in begründeten Einzelfällen Katholiken, die in zweiter, zivilrechtlich geschlossener Ehe leben, wieder zu Eucharistie und Beichte zuzulassen. Eine Minderheit will an der jetzigen Regelung festhalten, nach der wiederverheiratet Geschiedene zwar weiter zur Kirche gehören und Teil der Gemeinden sind, generell aber nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Einig sind sich die Bischöfe darin, die seelsorgliche Begleitung von Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die eine neue Verbindung eingegangen sind, zu intensivieren. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEhe
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