Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  3. Abtreibung – und was dann?
  4. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  5. Kann uns eine möglicherweise erfundene Anekdote über Johannes Paul II. Wahres lehren?
  6. Verfassung geändert: Slowakei erkennt zwei Geschlechter an – männlich und weiblich
  7. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  8. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  9. Kirche zwischen Riss und Rückbindung
  10. Mediziner: Das Potenzial des Rosenkranzes wird unterschätzt
  11. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung
  12. Die Gebeine des heiligen Franziskus werden erstmals öffentlich gezeigt
  13. Dr. Taylor Marshall: ‚Waren alle diese Päpste nicht ‚pro-life‘?‘
  14. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  15. Skandal-Kardinal Cupich jetzt in der US-Bischofskonferenz isoliert!

‚Es gibt keinen Anspruch auf Elternschaft‘

19. Dezember 2014 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Wohl des Kindes steht im Vordergrund.“ – Familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion äußert sich zur Debatte um Fremdsamenspende und Kassenfinanzierung künstlicher Befruchtung für unverheiratete und lesbische Paare Stellung.


Berlin (kath.net) „Es gibt keinen Anspruch auf Elternschaft – auch dann nicht, wenn der unerfüllte Wunsch Leid und Trauer auslöst. Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, dass alles im Leben machbar ist.“ Das erklärte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg anlässlich der Bundestagsdebatte über die Frage, ob auch unverheirateten und lesbischen Paaren die Finanzierung von künstlicher Befruchtung über die gesetzliche Krankenkasse sowie die Inanspruchnahme von Fremdsamenspenden offen stehen sollte. Der Blick auf die Bedürfnisse des Kindes“ dürfe nicht verloren gehen. „Grundsätzlich steht sein Wohl im Fokus und nicht die Erfüllung eines individuellen Kindeswunsches.“


Deshalb sei „der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung“ „zu Recht auf miteinander verheiratete Paare begrenzt“. Denn nur in der Ehe existiere die gesetzliche Verpflichtung zur Verantwortungsübernahme, „von dieser ökonomischen Sicherheit für beide Partner profitieren mittelbar auch die Kinder“.

Auch Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgerichts hätten argumentiert, „dass es im Interesse von Kindern sei, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen“, erinnerte Weinberg. „Mit dem Institut der Ehe schützt und fördert der Staat die rechtliche Verbindlichkeit einer Partnerschaft. Dieser verfassungsrechtlich garantierte Schutzgedanke rechtfertigt die besonderen Privilegien, die Verheirateten zustehen.“

Ebenso lehnt der CDU-Sprecher die „Fremdsamenspende bei IVF – für hetero- wie homosexuelle Paare –als Kassenleistung“ ab. Er wies darauf hin, dass die Adoptionsforschung gezeigt habe, „dass eine Fremdsamenspende häufig mit erheblichen Problemen behaftet ist. So ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei Samenspenden nicht ausreichend gesichert. Das Wohl des Kindes verlangt aber nach dieser Kenntnis.“

Abschließend stellte Weinberg fest: „In der gesamten Diskussion um künstliche Befruchtung dürfen die Risiken und emotionalen Folgewirkungen nicht verloren gehen: Denn die Methoden der künstlichen Befruchtung können angesichts ihrer Erfolgswahrscheinlichkeiten von ca. einem Achtel und den Risiken für Frau und Kind kein Allheilmittel sein.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 mirjamvonabelin 19. Dezember 2014 
 

Wohl des Kindes steht im Vordergrund

„Es gibt keinen Anspruch auf Elternschaft – auch dann nicht, wenn der unerfüllte Wunsch Leid und Trauer auslöst. Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, dass alles im Leben machbar ist.“
Möge diese Überzeugung, unlöschbar in den Köpfen aller Menschen, eingeprägt sein


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Zwischen Wölfen und Brüdern
  2. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  3. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  4. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  5. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  6. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  7. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  8. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes
  9. US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben
  10. „Wäre das Kinderkopftuch eine christliche Tradition, wäre es schon lange verboten“






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  3. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  4. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  5. Kann uns eine möglicherweise erfundene Anekdote über Johannes Paul II. Wahres lehren?
  6. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung
  7. Skandal-Kardinal Cupich jetzt in der US-Bischofskonferenz isoliert!
  8. Veröffentlichung von Leos erstem Papstschreiben am Donnerstag
  9. Mehr als 3000 Teilnehmer bei großer Pro-Life-Demo in Wien
  10. Mediziner: Das Potenzial des Rosenkranzes wird unterschätzt
  11. Abtreibung – und was dann?
  12. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  13. Wenn die Frauenministerin der österreichischen Regierung lügt
  14. 'Ich verließ mich nicht mehr auf Ärzte, sondern auf Gott!'
  15. Kirche zwischen Riss und Rückbindung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz