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‚Es gibt keinen Anspruch auf Elternschaft‘

19. Dezember 2014 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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„Wohl des Kindes steht im Vordergrund.“ – Familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion äußert sich zur Debatte um Fremdsamenspende und Kassenfinanzierung künstlicher Befruchtung für unverheiratete und lesbische Paare Stellung.


Berlin (kath.net) „Es gibt keinen Anspruch auf Elternschaft – auch dann nicht, wenn der unerfüllte Wunsch Leid und Trauer auslöst. Wir müssen uns von dem Gedanken lösen, dass alles im Leben machbar ist.“ Das erklärte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg anlässlich der Bundestagsdebatte über die Frage, ob auch unverheirateten und lesbischen Paaren die Finanzierung von künstlicher Befruchtung über die gesetzliche Krankenkasse sowie die Inanspruchnahme von Fremdsamenspenden offen stehen sollte. Der Blick auf die Bedürfnisse des Kindes“ dürfe nicht verloren gehen. „Grundsätzlich steht sein Wohl im Fokus und nicht die Erfüllung eines individuellen Kindeswunsches.“


Deshalb sei „der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung“ „zu Recht auf miteinander verheiratete Paare begrenzt“. Denn nur in der Ehe existiere die gesetzliche Verpflichtung zur Verantwortungsübernahme, „von dieser ökonomischen Sicherheit für beide Partner profitieren mittelbar auch die Kinder“.

Auch Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgerichts hätten argumentiert, „dass es im Interesse von Kindern sei, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen“, erinnerte Weinberg. „Mit dem Institut der Ehe schützt und fördert der Staat die rechtliche Verbindlichkeit einer Partnerschaft. Dieser verfassungsrechtlich garantierte Schutzgedanke rechtfertigt die besonderen Privilegien, die Verheirateten zustehen.“

Ebenso lehnt der CDU-Sprecher die „Fremdsamenspende bei IVF – für hetero- wie homosexuelle Paare –als Kassenleistung“ ab. Er wies darauf hin, dass die Adoptionsforschung gezeigt habe, „dass eine Fremdsamenspende häufig mit erheblichen Problemen behaftet ist. So ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei Samenspenden nicht ausreichend gesichert. Das Wohl des Kindes verlangt aber nach dieser Kenntnis.“

Abschließend stellte Weinberg fest: „In der gesamten Diskussion um künstliche Befruchtung dürfen die Risiken und emotionalen Folgewirkungen nicht verloren gehen: Denn die Methoden der künstlichen Befruchtung können angesichts ihrer Erfolgswahrscheinlichkeiten von ca. einem Achtel und den Risiken für Frau und Kind kein Allheilmittel sein.“


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