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Pornodreh in Kirche bei Linz: Drei Monate bedingt als Strafe

11. Dezember 2014 in Österreich, 5 Lesermeinungen
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Urteil nicht rechtskräftig - Videos waren auf drei Internetplattformen zum Verkauf beziehungsweise zum Download freigegeben worden


Linz (kath.net/KAP/red) Mit einem nicht rechtskräftigen bedingten Urteil von drei Monaten hat am Linzer Landesgericht am Donnerstag der Prozess gegen eine 29-jährige Frau geendet, die in einer oberösterreichischen Kirche ein Porno-Video gedreht und dieses im Internet verkauft hatte. Hörschings Pfarrer Bernhard Pauer zeigte sich "froh darüber, dass der Fall juristisch abgeschlossen ist". Hass hege er gegen die Frau aber keinen, betonte er gegenüber der "Linzer Kirchenzeitung" (aktuelle Ausgabe). Die Anklage hatte der Frau Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren vorgeworfen - mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft.

Die 29-Jährige soll zwei Pornofilme in der Pfarrkirche Hörsching (Bezirk Linz-Land) gedreht haben: den ersten im Juni oder Juli 2013, im Mai 2014 folgte dann der zweite. Anschließend seien die Videos auf drei Internetplattformen zum Verkauf beziehungsweise zum Download freigegeben worden.


Der Fall flog auf, nachdem der Streifen in der Hörschinger Hauptschule die Runde gemacht hatte. Die Pfarre hatte bereits Mitte Juni Anzeige erstattet.

Das österreichische Strafgesetzbuch schützt die religiöse Sphäre der Bürgerinnen und Bürger und kennt dafür die Tatbestände der "Herabwürdigung religiöser Lehren" (Paragraf 188 StGB) sowie die "Störung einer Religionsübung" (Paragraf 189 StGB). Die Diözese hielt nach Bekanntwerden des Falls fest, dass mit den pornografischen Handlungen in Kirchen die Kriterien für eine strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erfüllt seien. Bereits im August hatte es einen speziellen Gottesdienst gegeben, um die Würde des Gotteshauses wieder neu zu stärken.

Die Frau zeigte sich geständig und soll allein gehandelt haben. Es tue ihr wirklich leid, dass sie dem Pfarrer dadurch so wehgetan habe, betonte die 29-Jährige bei der Verhandlung laut Austria Presse Agentur (APA). Die Hälfte des mit dem Film eingenommenen Geldes - 5.350 Euro - muss sie nun zurückzahlen, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. "Das ist ein Horror, ich will so was nie wieder durchmachen", erklärte die Beschuldigte, die nach eigenen Angaben seit vier Monaten kein Video mehr gedreht hat und nun als Reinigungskraft arbeitet. Auf Anraten des Richters erbat sie drei Tage Bedenkzeit.

Bei dem Vorfall war es um „entblößte Brüste und Sex vor dem Allerheiligsten“ gegangen. Die beiden Videos zeigten dieselbe Handlung sowohl in einer Langversion wie auch in einer Kurzversion. Die Pornodarstellerin bot darin offenbar auch ihre Dienste an. Berichten zufolge beträte die Pornodarstellerin die Kirche, während in den ersten Sitzreihen noch Gläubige beteten.

Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.



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Lesermeinungen

 padre14.9. 12. Dezember 2014 

Pornodreh in Kirche : Dumm und geldgierig

wenn sie sich jetzt geändert hat, und nicht wieder rückfällig wird, naja, das will ich hoffen.
Aber für 5.350 EURO muß man lange arbeiten. Da ist die Versuchung für geldgierige Menschen verführerisch.

Warum gibt sie eigentlich nicht den gesamten Judas - Lohn zurück?


2
 
 JohnPaul 12. Dezember 2014 

Allein gehandelt?

Das zeigt, dass Porno etwas in sich Schlechtes ist, sonst würde es nicht immer wieder die Provokation des in sich Guten suchen.

Und was heißt überhaupt, sie habe allein gehandelt? Da sie dort Sex vor dem Allerheiligsten hatte, gab es doch wohl (mind. einen) Partner. Kommen die ungeschoren davon?


3
 
 Richelius 11. Dezember 2014 
 

Wie ich Österreich kenne bekommt die "Dame" noch das Verdienstzeichen für Kunst und Wissenschaft, mindestens aber den Titel "Professor". [Abwandlung einer Aussage von weil. Erzherzog Franz Ferdinand v. Österreich-Este]


2
 
 Ehrmann 11. Dezember 2014 

Nicht (nur) der Pfarrer wurde beleidigt!

Vor allem Gott und die Gemeinschaft der Gläubigen - daß der Pfarrer nicht haßt, sollte selbstversrändlich sein, aber die Verfolgung der Tat auch. Schön, daß die Frau anscheinend umkehrt (wir wissen, daß wir uns darüber besonders freuen sollen)- warum aber gibt sie nicht das ganze unrechtmäßig(!)erworbene Geld der Kirche oder einer wohltätigen Einrichtung?


3
 
 Johannes Evangelista 11. Dezember 2014 
 

Angemessen

Ich finde diese Strafe in Ordnung. Ein vergleichbares Strafmaß hätte ich mir in Köln gewünscht.


4
 

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