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Geldstrafe wegen Oben-Ohne-Protests im Kölner Dom

3. Dezember 2014 in Deutschland, 27 Lesermeinungen
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Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die Femenaktivistin Josephine Witt Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben. Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht. UPDATE: Kölner Domkapitel begrüßt Urteil


Köln (kath.net/KNA) Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst 2013 im Kölner Dom ist eine Femen-Aktivistin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung verkündete der Richter am Amtsgericht Köln, Gerd Krämer, am Mittwoch bei der Hauptverhandlung gegen die 21-Jährige. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen grober Störung der Religionsausübung erhoben. Die Verurteilung erfolgte nach dem Erwachsenenstrafrecht.

Die Femen-Aktivistin Josephine Markmann (alias Josephine Witt) war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen.

Die Anklage warf der damals 20-Jährigen vor, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben. Da die Beklagte noch unter das für 18- bis 21-Jährige geltende Jugendstrafrecht fällt, hatte zunächst die Jugendgerichtshilfe gehört werden müssen. Diese sah Belege für die Anwendung des milderen Strafrechts, da die Aktion Hinweise auf jugendtypisches Verhalten aufweise. Es zeige sich ein Hang zu abenteuerlichem Handeln, ein überhöhter Drang zur Selbstdarstellung und spontanem, unüberlegtem Verhalten.


Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn widersprach dieser Einschätzung. Witts glatter Werdegang mit intaktem Elternhaus, Abitur mit 18 Jahren, Studium, Auslandsaufenthalt und Arbeit in der Entwicklungshilfe spreche nicht für ein Persönlichkeitsdefizit. Die Tat sei keineswegs spontan oder unüberlegt erfolgt. Für die Angeklagte spreche ihr Geständnis, «eine in sich durchaus achtenswerte Gesinnung und Motivation». Doch sei das Geständnis ohne eine tiefere Einsicht und nur «der Sache nach» erfolgt.

Willuhn hatte die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und danach eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro beantragt. Dies führt nicht zu einer Vorstrafe, so dass der weitere Weg der Beschuldigten nicht weiter beeinträchtigt werde. Witts Anwältin Eva Steiner hatte auf Freispruch plädiert.

Die Angeklagte selbst nannte ihre Tat allein politisch motiviert. Es sei ihr nicht primär darum gegangen, den Gottesdienst zu stören, sondern eine Botschaft für die Rechte der Frauen, für Frieden und Versöhnung zu verbreiten. Daher habe sie vor dem Protest auch die Stiefel ausgezogen, um niemanden zu verletzen, und sich anschließend widerstandslos wegführen lassen. Die evangelisch getaufte Witt, die sich als kulturelle Christin bezeichnete, zeigte sich überrascht über die Heftigkeit der Reaktionen der Menschen im Dom. Es sei bedauerlich, dass ihre Aktion offenbar keine Gesinnungsänderung in der katholischen Kirche zur Folge habe.

UPDATE
Das Kölner Domkapitel begrüßte das Urteil. «Wir haben kein Verständnis für Äußerungen von Frau Witt vor Gericht, dass es ihr primär nicht um eine Störung des Gottesdienstes gegangen sei», sagte Dompropst Norbert Feldhoff der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). «Wir sind der Meinung, dass die ungestörte Religionsausübung - unabhängig ob von Christen, Juden oder Muslimen - ein wichtiger Bestandteil des friedlichen Miteinanders in der Gesellschaft ist.» Der Äußerung Witts, sie habe für Frieden eintreten wollen, entgegnete Feldhoff, die grobe Störung eines Gottesdienstes - ganz gleich, welcher Religion - diene nicht der Verständigung und dem Frieden.

Die Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.



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Lesermeinungen

 Marc Aurel 10. Dezember 2014 
 

@Helena_WW

Wie schon von anderen angesprochen:
Der § 183 StGB setzt voraus, dass ein Mann die Tat begeht. Eine strafrechtliche Norm kann in einem Rechtsstaat nicht einfach umgedeutet werden. Wenn doch, dann wäre es Willkür.


0
 
 Helena_WW 5. Dezember 2014 
 

Richtig confrater-stephan und wie ist allerdings die Aktion der Person J. Markmann zu bewerten?

Wohl absolut gar nicht im Sinne und vergleichbar mit einer stillenden Mutter.

Sondern die Belästigungsaktion der Person Josephine Markmann ist im Sinne und vergleichbar mit Exhibitionismus einzuorden.§ 183 Abs. 1 StGB und sollte deshalb auch entsprechend behandelt werden.


2
 
 confrater-stefan 5. Dezember 2014 
 

Ich denke, dass die Dame damit genug gestraft ist, dass diese Episode, dem Internet sei Dank, lebenslänglich sichtbar sein wird. Viele Menschen werden froh sein, dass nicht jede Dummheit, die man im Alter von 20 Jahren begangen hat, auf immer jedem bekannt ist. Auch wenn ich über die Art und Weise natürlich nicht glücklich bin, wie das geschehen ist, so hat sie immerhin eigene Überzeugungen. Ich habe noch Hoffnung - trotz der erheblichen Kopfschmerzen, die ich langsam vor lauter Kopfschütteln bekomme.

Schön finde ich, dass es noch in der Messe eine angemessene Reaktion gab: Beten. Zu wissen, dass diese seltsamen Katholen auch noch für sie beten, dürfte dann schon wieder Strafe genug sein. Wie wäre es, jeder einen Rosenkranz für Frau Witt?


0
 
 confrater-stefan 5. Dezember 2014 
 

@JohannesEvangelista

Täter einer exhibitionistischen Handlung im Sinne des § 183 Abs. 1 StGB kann nur ein Mann sein, weil ansonsten jede Frau, die in der Öffentlichkeit ihr Kind stillen würde, sich der Strafverfolgung ausgesetzt sehen würde, sobald sich irgendjemand dadurch belästigt fühlt - da Kern der Norm nuneinmal nicht die Sichtbarkeit nackter Haut sondern die Belästigung ist.


1
 
 neri5 4. Dezember 2014 
 

Es soll bereits Präventionsstrategien beim plötzlichen Auftreten von Femen geben

Wenn Sie eine bevorstehende Auseinandersetzung mit sogenannten Femen erkennen, seien Sie einfallsreich!
Tun sie alles, um ihre Konfliktpartner zu verwirren. Fangen sie z.B. laut zu singen an, werfen sie Geldstücke auf den Boden, simulieren sie Geisteskrankheit oder Übelkeit.
Wenden Sie keinesfalls Gewalt an.
Kommt es tatsächlich zu einer Begegnung, sollten sie sich auf keinen Fall dagegen wehren! Das macht alles nur noch schlimmer. Versuchen Sie laut zu lachen, Vermeiden Sie unbedingt Blickkontakt. Wenn Sie nicht lachen können schauen in ein Schaufenster. Simulieren sie gegebenenfalls Handytelefonate, auch wenn Sie in diesem Moment kein Handy zu Hand haben.


2
 
  4. Dezember 2014 
 

Oben ohne.....

Wortspiel. Diese Frau "oben ohne" mit ihrer hirnlosen Aktion und Aussagen sind einfach nur dumm und naiv.


3
 
 Wunderburger 4. Dezember 2014 
 

Hat Frau Witt noch alle Tassen im Schrank?

Wenn Frau Witt angibt, ihre Motive für diese Aktion sei politischer Art, warum hat sie diese obszöne Selbstdarbietung nicht im Bundestag aufgeführt? Das Urteil ist viel zu milde angesichts des angerichteten Schaden (Traumatisierung jugendlicher Teilnehmer an der heiligen Messe, Verletzung religöser Gefühle von Christen usw.). Das Kölner Domkapitel sollte hier eine höhere Strafe fordern.


8
 
 Seramis 4. Dezember 2014 
 

@Nordlicht3:

"Nacktheit ist aber keine sexuelle Handlung."

Kommt stets auf den Kontext an: Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ich mich in der Sauna nackt zeige oder überraschend aus dem Gebüsch hervospringe und herumschreie.

Gibt es eigentlich Untersuchungen, inwieweit sexuelle Reizüberforderung das Entstehehn von HS begünstigt? Ich würde mich nicht wundern, wenn der traumatisierte Messdiener später kein normales Verhältnis zu Frauen entwickeln kann.


2
 
 neri5 4. Dezember 2014 
 

Es ist doch bei diesem lächerlich milden Urteil ....

...eine Einladung für Nachahmer in allen unseren Kirchen.


5
 
 Chris2 4. Dezember 2014 
 

Rechtsstaat?

Zunehmend totalitärer Linksstaat! Jede noch so kleine - und möglichst abstruse, wie diese (salva venia) "Tittentänzerinnen" - Minderheit bekommt von unseren Medien und Politikern ein Megaphon in die Hand und einen Freibrief für alles (un-)mögliche in die Hand gedrückt. Die Mehrheit (z.B. Hausfrauen mit Kindern, männliche deutsche Staatsbürger, Christen - insbesondere Katholiken...) ist dagegen mittlerweile schon fast Freiwild. Und für diese perverse Aktion, die "die Messe nicht stören" und "für Frieden" werben wollte, gibt es nur 1200 Euro? Mit jedem Interview wird diese "Dame" mehr verdienen. Na dann auf ein Neues: Rohe Weihnachten...


5
 
 Der Gärtner 4. Dezember 2014 

@ Regensburger Kindl
Der Dom mußte natürlich nicht neu geweiht werden und hat gewiß schon ganz andere Tage gesehen. Der Altar wurde jedoch verunehrt. Im folgenden Link ab Minute 50 wird dies wieder behoben.

http://www.domradio.de/video/pontifikalamt-am-hochfest-der-geburt-des-herrn

Klein, einfach, sich von solchen Leuten nichts aufnötigen lassen.
Den Eltern des Ministranten kann man nur dringend empfehlen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Frau Markmann sich über die Reaktion der Katholiken wundert, zeigt sehr gut, welch abstruse Vorstellungen sie von Katholiken hat. Denkt wohl, uns armen, von der Kirche geknechteten Leuten müsse man gegen die Kirche helfen. Falsch Frau Markmann! Wir wollen ja genau diese Kirche und genau so wie sie ist. Wie aus Gesprächen nach der Messe zu entnehmen war, kamen die Besucher aus großem Umkreis von Mainz bis Münster, einige sogar noch viel weiter. Die alle wollten genau in diese Weihnachtsmesse. Warum wohl??


6
 
 Nordlicht3 4. Dezember 2014 
 

sexuelle Belästigung ist nicht strafbar

Sexuelle Belästigung gibt es im deutschen Strafrecht einfach nicht, somit kann auch niemand deswegen verurteilt werden. Es gibt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, dazu bedarf es aber einer erheblichen sexuellen Handlung. Nacktheit ist aber keine sexuelle Handlung.


0
 
 catolica 4. Dezember 2014 
 

die Strafe ist ja super milde ausgefallen,Portokasse

dieser "Vereinigung". Und wie hier richtig benannt fand auch sexuelle Belästigung von Kindern und Erwachsenen statt und deren Traumatisisierung.


9
 
 Helena_WW 4. Dezember 2014 
 

@Johannes Evangelista : War da nicht etwas mit Gleichstellung für das sich auch Josepine Markmann

Markmann (alias Witt)
mit ihrer Belästungsaktion stark macht. Dann muss ihre Belästigungsaktion auch mit dem Straftatbestand Exhibitionismus gleichgestellt und gleichbehandelt werden.Blankziehen und Belästigen ist gleich, dann sollte gleiches nicht ungleich behandelt werden.
Die Belästigung und Traumatisierung von Kinder oder Jugendlichen wäre dann noch mal ein Tatbestand für sich.


8
 
 stellamaris 4. Dezember 2014 
 

Und wer

kümmert sich um den kleinen Ministranten, der von dieser Aktion traumatisiert wurde??? Das gehört bitteschön auch unter sexuellem Missbrauch abgehandelt!!


9
 
 Kurti 3. Dezember 2014 
 

Die Strafe von 1200 Euro ist doch viel zu gering. Die zahlen ihre

Hintermänner bzw. frauen. Da sie in einem anderen Land schon einmal so ähnlich provoziert hat, hat sie nichts dazu gelernt.
Sie sollte das mal in einer Moschee machen. Wetten, daß das ganz anders ausginge und sie auch deutlich höher bestraft würde.


8
 
 Fröhlich 3. Dezember 2014 

Urteil enorm mild

Die relativ geringe Strafzahlung hat sicher keine abschreckende Wirkung für die "Oben-Ohne" Damen.


9
 
 Regensburger Kindl 3. Dezember 2014 

War klar!!!!

Ich hab nichts anderes erwartet, bei uns ist das leider immer so, in einer Moschee wenn es passiert wäre, die Frau würde heute nicht mehr leben!!! Es ist und bleibt eine riesen Schweinerei, was sich diese Dame da geleistet hat!!!! Ich bewundere Kardinal Meisner, der einfach, bis auf einen Satz die Messe weiter zelebriert!!! Aber, ich frag mich schon, wie das so ist, mit dieser Aktion müsste doch der Kölner Dom wieder neu geweiht werden??? Oder lieg ich da falsch???


5
 
 Nordlicht3 3. Dezember 2014 
 

Exhibitionismus / sexuelle Belästigung

Frau Witt kann nicht wegen Exhibitionismus angeklagt werden, da Exhibitionismus laut StGB nur von Männern gegangen werden kann. Sexuelle Belästigung kommt auch nicht in Frage, das sie keine sexuelle Handlung vorgenommen hat.


1
 
 neri5 3. Dezember 2014 
 

Das sollten diese Gestörte mal in einer Moschee machen

Wenn sie vorgibt ,,politisch motiviert,, zu sein, dann sollte dieser Irren wegen dieser Aktion mal ,,freundlich,, klar gemacht werden, dass sie ca 2.26 Milliarden Christen auf der Welt beleidigt hat.

Aber jetzt ist es nur noch eine frage der Zeit, dass diese .... Frau Witt anstatt in die Irrenanstalt bei Maischberger, Lanz oder Jauch im TV auftritt.


9
 
 Johannes Evangelista 3. Dezember 2014 
 

Exhibitionismus ist nur bei Männern strafbar

Liebe Helena_WW. Zum Exhibitionismus gilt: "Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein." Ich verstehe es auch nicht, aber die Frau hat nichts weiter zu befürchten.


4
 
 Holger R 3. Dezember 2014 
 

Frau Markmann sollte konsequent sein...

...und das mal in einer Moschee probieren, das sollte inhaltlich zu ihren Intentionen passen "eine Botschaft für die Rechte der Frauen, für Frieden und Versöhnung zu verbreiten", wenn das in Deutschland klappt, dann ab nach Pakistan und Saudi Arabien.


5
 
 Helena_WW 3. Dezember 2014 
 

Damit ist Josephine Markmann(alias Wiit) für Störung der Religionsausübung rechtskräftig verurteilt

Allerdings nicht für sexuelle Belästigung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsener Messteilnehmer. Dafür kann man sie immer noch anzeigen und sollte das auch. Exhibitionismus ist auch ein Straftatbestand.

siehe auch http://kath.net/news/48555
Ministrant traumatisiert durch Femenaktion im Kölner Dom


14
 
 Johannes Evangelista 3. Dezember 2014 
 

Schade ...

... ich hätte ein paar Duzend Sozialstunden angemessen gefunden, zusätzlich zur Geldstrafe. So kommt Frau Witt eher billig davon.


15
 
 carolus romanus 3. Dezember 2014 

Kulturkampf 2.0

Verstoß gegen gegen die freie Religionsausübung, Verachtung, Diskriminierung, Hass und Intoleranz gegenüber anders Denkenden und Verhetzung gegen eine Minderheits-Bevölkerungsgruppe. Da ist man 1200.- Euro schuldig - sonst nichts.
Wagen Sie ganz vorsichtig ein Gedanken-Experiment: eine bekennende Katholikin hätte bei einer anderen Konfession/Religion/Partei ähnliches getan. Heerscharen von sich empörenden Gutmenschen/Innen samt Mainstream-Medien hätten wochenlang getobt. Betroffenheitsbekundungen, Entschuldigungen, Distanzierungen, öffentliche Selbstdemütigungen und gute Werke als Buße von katholischer Seite hätten daran nichts geändert.
Gut also dass es nur gegen die bösen Katholiken ging.


13
 
 Unverstellt 3. Dezember 2014 
 

Frau Witt ...

glaubt, dass Katholiken weltfremd wären. Ihre angebliche Verwunderung darüber, dass sich die Gesinnung in der Kirche nicht ändert (ausgerechnet durch ihre unsäglich barbarische Aktion), beweist doch nur, dass sie selbst wohl vom Mond stammen muss, um derart weltfremd sein zu können. Dennoch wünsche ich ihr, dass sie doch irgendwann Reue empfinden wird und dadurch zu einem Sinneswandel gelangt.


16
 
 edih 3. Dezember 2014 
 

Frau Witt.....

.... wundert sich über die heftige Reaktion der Menschen im Dom und dass es keine Gesinnungsänderung in der katholischen Kirche gab. Ja hallo, geht's denn noch? Frau Witt, nur weil Sie und Ihre Mitstreiter eine Gesinnungsänderung in unserer Kirche wollen und Sie dies mit so einer dämlichen niveaulosen Aktion kundtun, wird das noch lange nicht so eintreffen. Dafür sind Sie zu unbedeutend. Das zeigt auch das Niveau in dem Sie "geistig" zuhause sind. Es ist wohl besser, wir Katholiken gehen unseren Weg unbeirrt weiter, gleich was kommen mag.


20
 

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