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Gewerkschaften ante portas

27. November 2014 in Deutschland, 20 Lesermeinungen
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Katholische Bischöfe reformieren kirchliches Arbeitsrecht. Mehrere Bischöfe, darunter auch der DBK-Vorsitzende Kardinal Marx, hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Liberalisierung stark gemacht. Von Christoph Arens (KNA)


Bonn (kath.net/KNA) Wenn über Gehälter und Arbeitsrecht für die 1,3 Millionen Beschäftigten von Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie verhandelt wird, sitzen künftig auch die Gewerkschaften mit am Tisch. Nach der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossen jetzt auch die katholischen Bischöfe eine entsprechende Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn mitteilte.

Dass die Kirchen ihre Tariffindung und ihr Arbeitsrecht weithin eigenständig regeln können, ist weltweit einmalig. Und den Gewerkschaften - vom Marburger Bund bis zu ver.di - schon lange ein Dorn im Auge. Damit würden die Grundrechte Hunderttausender Beschäftigter unvertretbar eingeschränkt, argumentieren beide. 2013 legte ver.di Verfassungsbeschwerde ein, um ein Streikrecht in kirchlichen Unternehmen durchzusetzen.

Dabei räumt das Grundgesetz den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht ein. Hintergrund ist die Auffassung, dass Arbeit im kirchlichen Dienst eine religiöse Dimension hat. Daraus leiten sich besondere Loyalitätspflichten ab. So können kirchliche Mitarbeiter für ein Verhalten im Privatleben entlassen werden, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht - etwa bei einer zweiten Heirat nach Scheidung. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Möglichkeiten von Streiks und Aussperrung gelten für die Kirchen nicht. Alle Fragen des Tarifrechts werden durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt.


Zuletzt sind diese Regelungen aber zunehmend unter Beschuss geraten. Als Arbeitgeber hat die Kirche zunehmend Akzeptanzprobleme in Gesellschaft und Politik. Große Bedeutung hat auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012: Damals entschieden die Richter in einem Grundsatzurteil, dass Streiks in kirchlichen Betrieben nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien, aber dann untersagt sind, wenn die Kirchen die Gewerkschaften in ihre Verhandlungen einbinden.

Das hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), in dem alle 27 katholischen Diözesanbischöfe vertreten sind, jetzt mit einer Empfehlung in die Wege geleitet. In den kommenden Monaten muss diese Empfehlung in den Diözesen und Caritasverbänden umgesetzt werden.

Für die Mitwirkung der Gewerkschaften in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen formulieren die Bischöfe allerdings Voraussetzungen. So müssten die entsandten Gewerkschaftsmitglieder «die Gewähr dafür bieten, dass sie das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht der Kirche achten und die Eigenart des kirchlichen Dienstes respektieren». In welchem Umfang die Gewerkschaften zu beteiligen sind, hängt nach dem Willen der Bischöfe grundsätzlich von ihrer Organisationsstärke ab. Allerdings sollen mindestens 10 bis 15 Prozent der Arbeitnehmersitze von Gewerkschaftsmitgliedern übernommen werden.

An einer anderen Baustelle des kirchlichen Arbeitsrechts sind die katholischen Bischöfe noch nicht so weit: Am Dienstag teilten sie mit, dass sie in der Frage des Umgangs mit Mitarbeitern, die beispielsweise nach Scheidung erneut zivilrechtlich geheiratet haben, noch keine Entscheidung getroffen hätten.

Mehrere Bischöfe, darunter auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Liberalisierung stark gemacht. Schon jetzt gebe es keinen «Kündigungsautomatismus» für wiederverheiratet Geschiedene, betonte der Münchner Erzbischof. «Verstöße gegen die Loyalitätsanforderungen der Kirche führen nur bei schwerwiegenden Fällen zu Kündigungen».

Eine Woche zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht das kirchliche Arbeitsrecht in diesem Bereich noch einmal bestätigt und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt: Der Zweite Senat hob ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus nach dessen Wiederheirat für unwirksam erklärt hatte.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 rappix 28. November 2014 

Wer an Gott glaubt, an die Heilkraft der Gebete braucht keinen Arzt

Deshalb ist ein "katholisches Krankenhaus" ein Widerspruch.

Früher wurde, so erzählte meine Mutter, die Kranken in aller Herrgottsfrühe aus dem Schlaf gerissen, nach einer langen Nacht ohne Schlaf.

Die Patienten wurden deshalb so früh geweckt, dass die Schwestern die Frühmesse besuchen und beten konnten.

Meine Mutter besuchte täglich die heilige Messe, aber in aller Früh von einer unfreundlichen katholischen Nonne geweckt zu werden, soviel Glaubenskraft konnte sie nicht aufbringen.

Katholisches Hilfspersonal für Küche, Putzen usw. zu finden ist mühsamer als die Stecknadel im Heuhaufen.

Einmal stürzte im Winter ein Zweiradfahrer vor einen katholischen Krankenhaus, nein die Schwestern hatten keine Zeit sich um den Verletzten zu kümmern. Der Verletzte wurde von der Polizei ins nächste Unfallkrankenhaus gebracht.


0
 
 orthodox58 28. November 2014 
 

Es kann nur zwei Krankenhäuser geben katholisch oder staatlich

@bellis
Es gibt außerdem kommunale, evangelische und private Krankenhäuser, es gibt Krankenhäuser des Roten Kreuzes usw. Allen nicht katholischen Ärzten, Schwestern, Pflegern ein unethisches Verhalten zu unterstellen ist, gelinde gesagt, eine ziemliche Unverschämtheit.

Ein kirchliches Arbeitsrecht für alle unmittelbar bei einer Pfarrei oder Diözese beschäftigten Personen (Mesner, Kirchenmusiker) halte ich für in Ordnung. Aber bei Einrichtungen, die nicht zwingend in kirchlicher Trägerschaft stehen müssen (Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime), muss aus Gründen der Gleichbehandlung ein vergleichbares Arbeitsrecht gelten.


3
 
 Dismas 28. November 2014 

@Schimmelreiter

ja, das ist -leider- treffend bemerkt, denke ich auch!!


0
 
 Dismas 28. November 2014 

@neri5

Ihre Argumentation ist eigentlich gelinde gesagt eine Verunglimpfung des Rosenkranzgebetes überhaupt des Beters. Meinen Sie denn, dass jemand eine Arztstelle bekommt, weil der betet und sonst keine Ausbildung hat? Nach meiner Erfahrung ist beten und Fachwissen absolut kein Gegensatz, ich habe eher gegenteilige Erfahrungen gemacht. Ich vertraue eher einem gläunigen Arzt,als einem materialistischen, atheistischen. Aber die gibt es ja massenweise, Sie müssen ja kein katholisches Krankenhaus aufsuchen.
Im übrigen bin ich für eine strikte Betonung der Katholizität,die Kirche ist eben kein x-beliebiger Arbeitgeber. Auch hier ist "Entweltlichung" angesagt. Identität, Authentizität und Glaubwürdigkeit gehen vor wirtschafltichem Interesse.


2
 
 Stefan Fleischer 28. November 2014 

@Weinberg

Mit 1000 Zeichen lässt sich kein Thema differenziert ausleuchten. Und mit konkreten Einzelfällen keine Grundsatzfragen entscheiden. Meine Aussage war ganz grundsätzlicher Natur. Der Beitrag von bellis zeigt die eigentliche Problematik an krassen Beispielen. Es gäbe noch viele andere, weniger spektakuläre, auch solche die noch vor wenigen Jahrzehnten undenkbar waren, und heute zum Alltag einer "gott-losen", von Gott losgelösten Medizin geworden sind. So unrecht hat jener Aphoristiker nicht, der schrieb: "Wo der Mensch versucht, seine Probleme ohne Gott zu lösen, flüstert ihm der Teufel die Lösungen ein." :


3
 
 bellis 27. November 2014 

neri5

Wenn ein katholisches Krankenhaus kein katholisches Personal mehr findet - ganz einfach: das ganze Krankenhaus an den Staat zurückgeben. Nicht-religiöse Krankenhäuser sind Aufgaben des Staates.
Bei nicht-katholischen Ärzten muss ich als Frau Angst haben, dass ich ungefragt nach einer Entbindung sterilisiert werde, dass ich als junger Mensch schnell für hirntod erklärt und damit vor meinem Tod umgebracht werde, denn junge Organe sind ein guter Gewinn für die Tranplantationsindustrie usw.
Es kann nur zwei Krankenhäuser geben katholisch oder staatlich.


4
 
 Weinberg 27. November 2014 
 

@ veritasvincit

Zitat: "Das gilt vom Bischof bis zur Putzfrau".
Mir scheint, Sie leben in Ihrer eigenen Welt, Ihrem eigenen Wolken-Kuckucksheim. Wieviele katholische Putzfrauen kennen Sie denn, die in katholischen Einrichtungen Dienst tun? Ich kenne keine einzige. Wären katholische Kliniken und Altenheime tatsächlich obligat auf katholische Putzfrauen angewiesen, müssten diese wegen gravierender hygienischer Mängel umgehend von den zuständigen Gesundheitsämtern geschlossen werden.


2
 
 Weinberg 27. November 2014 
 

@ Stefan Fleischer

Sie werden Ihre Meinung sehr schnell ändern, wenn Ihr Rosenkranz betender Arzt bei Ihrer Hüft-OP gepfuscht hat, und Sie sich - von Dauerschmerzen geplagt - einer Folge-OP unterziehen müssen, die dann vielleicht sogar ein geschiedener, wiederverheirateter Chirurg zu Ihrem geschätzten Wohle durchführt.


1
 
 neri5 27. November 2014 
 

Am Tag ist es wärmer als drinnen

Herr/Frau girsberg74
Meine Argumentation war nicht unbedingt zwingend, aber anhand meiner pers. Erfahrung auch nicht realitätsfern.
Aus diesem Grund, muss meine Argumentation nicht unbedingt jedem
einleuchtend sein.


1
 
 neri5 27. November 2014 
 

Übersehen wir nicht oft die Not anderer Menschen

Herr Stefan Fleischer, woher wissen Sie ob ein pflichtbewusster kompetenter Chefarzt Gott nicht ernst nimmt?

War es nicht der barmherzige Samariter der gezeigt hat was wahre Nächstenliebe bedeutet.
Er war doch dem Reich Gottes näher als jeder Gesetzestreue.
Es ist doch die praktizierte Nächstenliebe welche unabhängig vom Glaube uns zeigt wie nah uns Gott in diesem Moment ist.
Ist es nicht auch so, das ein Mensch dessen Berufung zb. Arzt ist, seinen Beruf voller Hingabe und Liebe an seine Patienten ausübt. Und das unabhängig von seinem Glauben.

In meinem Leben wurde ich von ,,praktizierende Katholiken,, mehr enttäuscht als von einfach normalen Menschen die aber DA sind wenn es geholfen werden muss.

Sollten wir uns nicht ,,gelegentlich,, den barmherzigen Samariter als Vorbild nehmen, und sein Tun betrachten.
Vielleicht entdecken wir auch dadurch den Samariter im Nächsten, ohne Ihn gleich als ,,Ungläubigen,, zu verurteilen.


2
 
 girsberg74 27. November 2014 
 

„Nachts ist es kälter als draußen!“

Lieber / Liebe @Neri5,
bevor Sie etwas gegen die Logik des von mir vorgebrachten Satzes einwenden, prüfen Sie doch bitte, ob der für Ihre Argumentation gewählte Gegensatz von „tüchtigem Arzt versus rosenkranzbetendem Arzt“ zwingend ist.


1
 
 Stefan Fleischer 27. November 2014 

@neri5

Mir persönlich ist ein Arzt, der den Rosenkranz betet, tausend mal lieber, als die grösste medizinische Kapazität, die Gott nicht ernst nimmt, oder gar leugnet. Wer Gott nicht ernst nimmt, nimmt auch den Menschen nicht ernst!


4
 
 neri5 27. November 2014 
 

Alle Pflegekräfte, Ärzte, Reingungskräfte kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten oder

geschieden und wiederverheiratet sind

Würden bei diesem Personalmangel Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser überhaupt noch Personal finden,
wenn alle in zweiter Ehe Verheirateten rausgeworfen würden?
Es gäbe mit Sicherheit Personalprobleme in allen Einrichtungen.
Daher sollten konkrete Lösungsvorschläge gebracht werden,wie die zusätzlich fehlenden Pflegekräfte rekrutiert werden sollen.

Bei uns in der Kirchengemeinde intressiert es keinen, ob zb. der Corleiter in 2ter Ehe lebt.
Die Lektorin mit einem Muslime verheiratet ist.
Der Priester das Hochgebet anscheinend so gestaltet wie es ihm gerade recht ist.............

Daher juckt das in vielen katholischen Einrichtungen mit gutem Recht auch keinen mehr.

Also, ich pers. werde lieber von einem pflichtbewussten kompetenten Chefarzt Operiert, als von einem katholisch-frommen und rosenkranzbetenden Arzt, der vielleicht kaum Erfahrung aber dafür ,,gut katholisch,, ist.
Genügt es nicht, dass der Chefarzt an der Kommunion nicht teilnimmt?


3
 
 Veritasvincit 27. November 2014 

Geistliches und materielles Leben

Ein in kirchlichen Diensten stehender Mensch sollte sich auch durch seine Lebensführung zum katholischen Glauben bekennen. Das gilt vom Bischof bis zur letzten Putzfrau.


6
 
 Stefan Fleischer 27. November 2014 

Wichtig für die Glaubwürdigkeit der Kirche

wäre es meines Erachtens, sowohl nach aussen wie auch intern klar zu kommunizieren:
Die Kirche hat keine Jobs zu vergeben, nur Dienste!


8
 
 Poldi 27. November 2014 
 

Kirche mit Weltauftrag

Eine pauschale Kritik an den kirchlichen Einrichtungen und die Sofortdiagnose "Kirchensteuer" wird dem Thema nicht gerecht.

Keine Kirchensteuer mehr zu haben bedeutet auch, dass sofort alle kirchlichen caritativen Einrichtungen schließen werden. Ich wüsste nicht, wie unsere Pfarrei den Kindergarten ohne die Hilfen aus der Kirchensteuer betreiben könnte. Ohne das solidarische Kirchensteuersystem würden viele selbstverständliche Dinge wegbrechen (z.B. das Überangebot an Gottesdienstorten und -zeiten, überflüssige Kirchengebäude, Beratungs- und Hilfseinrichtungen, Schulunterricht, ...). Wer in all diesen Dingen natürlich gleich den Unglauben und die Dekadenz sieht, der hat schon eine sehr enge Wahrnehmung der kirchlichen Wirklichkeit. Völlig illusorisch ist es zu meinen, dass die kleine Herde der Rechtgläubigen den Wegfall der Kirchensteuer schon kompensieren kann. Aber man braucht ja nicht viel, wenn man nur auf seine eigene heile Welt und die eigenen vier Wände schauen will.


3
 
 AlbinoL 27. November 2014 

Es wird alles gemacht damit sich der Milliardenkonzern selbst erhält


10
 
 Suarez 27. November 2014 

Die Katholische Kirche in Deutschland krankt an ihrer Sattheit

Das Ganze hat schon Züge einer gewissen Dekadenz, die ihre Ursache in den üppigen Zuflüssen der Kirchensteuer hat. Geld, insbesondere in solchen Dimensionen, verführt zur Verweltlichung, wie wir sie ja nun deutlich in der DBK sehen können. Den Bischöfen geht es nicht einmal mehr vordergründig nicht um eine authentische Verkündigung, sondern nur noch um Erhalt des breit ausgewachsenen Institutionalismus.

Mit einer armen Kirche, wie sie Papst Franziskus ankündigte, hat die Kirchenwirklichkeit in unserem Land rein gar nichts gemein. Im Gegenteil, die Kirche wird zunehmend zu einem üppig gepolsterten Auffangbecken von Interessengruppen, die in ihr lediglich eine gute Versorgungseinrichtung sehen, die man "optimal" nutzt.

Der Glaube wird dabei zur Nebensache, zum netten Anhängsel, mit dem man sich als sozial schmückt, wobei man das Kreuz längst in den Schrank gestellt hat. Drastisch formuliert, könnte man auch von einem zunehmenden Etikettenschwindel sprechen.


11
 
 Stefan Fleischer 27. November 2014 

Ein Streikrecht

Ich warte auf den Moment, wo WiSiKi ein Streikrecht für Priester fordert.


9
 
 Schimmelreiter 27. November 2014 

Das klingt nicht gerade nach Entweltlichung!

Da werden sich Screwtape und Wormwood aber ihre teuflischen Hände reiben!!
(Ich hoffe inständig, dass diese Serie hier fortgesetzt wird und weitere Dienstanweisungen "abgefangen" werden);o)


7
 

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