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Würzburger Priester nach Missbrauchsvorwurf vorläufig beurlaubt

10. November 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Es gehe um eine «sexualbezogene Grenzüberschreitung gegenüber einer minderjährigen Person»


Würzburg (kath.net/KNA) Ein Würzburger Priester ist von Diözesanbischof Friedhelm Hofmann mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden. Wie das Bistum am Sonntag mitteilte, war zuvor beim diözesanen Beauftragten für Opfer sexuellen Missbrauchs ein Vorwurf gegen den Geistlichen erhoben worden. Es gehe um eine «sexualbezogene Grenzüberschreitung gegenüber einer minderjährigen Person».


Der Priester sei bis zur Klärung des Vorwurfs von seiner Tätigkeit entbunden. Generalvikar Karl Hillenbrand betonte, die Maßnahme stelle keine Vorverurteilung dar und erfolge in erster Linie aus Präventionsgründen.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  12. November 2014 
 

@Kant: Aus Obigem lese ich aber nicht, dass der Vorwurf anonym war?

Und schon gar nicht, das die Beurlaubung schon mehr als ein Jahr dauert, vielmehr klingt das nach einer aktuellen Meldung.

Auch sonst kann ich bei Ihrem Vorschlag nicht mit. Für ein tatsächliches Opfer kirchlichen Mißbrauchs gibt es genau KEINEN "kirchlichen Mitarbeiter seines Vertrauens". Wollen Sie einem Opfer wirklich zumuten, dass ein Angehöriger der Orgnisiation, in der es mißbraucht wurde darüber (mit)befindet, ob der Fall zu Gericht geht?

Da sagt der neutrale Beobachter "eine Krähe hackt ...", und das Opfer denkt wahrscheinlich "Bock zum Gärtner".

Nein, ich denke da hat gerade die dt. Kirche sich viele Gedanken um das Prozedere gemacht, und es ist soweit jetzt gut. Soweit es in so schweren, für alle Beteiligten schmerzhaften Fällen halt "gut" sein kann.

@Rademann:
Ja, das ist Geschwurbel. Aber wahrscheinlich, weil man halt nix sagen will - Details gehen uns ja vorerst auch nix an.


1
 
  11. November 2014 
 

Besser ein „advocatus victimae“ als vorübergehende Entfernung aus dem Amt

Arme Priester!

Man sollte wegen anonymer Vorwürfe niemanden, auch keinen Priester, aus dem Amt entfernen, nicht einmal vorübergehend (hat schon länger als ein Jahr gedauert). Und schon gar nicht bei so diffusen Vorwürfen wie „sexualbezogenen Grenzüberschreitungen“. U.U. bei Klage vor einem zivilen oder kirchllichen Gericht!

Richtig wäre m.Er.: man sollte dem vermeintlichen Mißbrauchsopfer einen kirchlichen Mitarbeiter seines Vertrauens zur Seite stellen, sozusagen einen „advocatus victimae“, der ihm uneingeschränkt hilft, mit seiner Situation umzugehen, seine Vorwürfe zu klären und sie, wenn es sinnvoll ist, auch vor Gericht zu bringen. Gerade weil er Hilfe braucht und will, hat er sich doch bei der Hotline gemeldet.

Manchmal kann es bei der Aufarbeitung vielleicht auch sinnvoll sein, daß der „advocatus victimae“ mit dem vermeintlichen Täter in Kontakt tritt, aber eine Entbindung von seinen Tätigkeiten kommt definitiv einer Vorverurteilung gleich, auch wenn man das dann abstreitet.


0
 
  10. November 2014 
 

"sexualbezogene Grenzüberschreitung"

Was für ein Geschwurbel... Bitte Ross und Reiter nennen!


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