Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  4. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  5. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  6. Der entschärfte Gott
  7. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  8. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Realitätsverlust im Bistum Chur
  11. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  12. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  13. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  14. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  15. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“

Gericht in Israel: Eltern hätten behindertes Kind abtreiben sollen

12. November 2014 in Familie, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Krankenkasse will nicht für die Pflege aufkommen


Jerusalem (kath.net/idea) In Israel hat sich ein Ehepaar gegen eine Abtreibung entschieden und muss nun alle Aufwendungen für die Pflege des gelähmten Kind aus eigener Tasche bezahlen. Das berichten israelische Medien. Danach hat der Hohe Gerichtshof am 5. November in Jerusalem entschieden, dass das Ehepaar der Empfehlung eines Arztes zur Abtreibung hätte folgen müssen. Er hatte bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Behinderung festgestellt. Das Ehepaar hatte zusätzlich einen inzwischen verstorbenen Rabbiner um Rat gebeten. Er lehnte eine Abtreibung ab.


Davon erfuhr die Krankenversicherung Meuhedet nach der Geburt des Kindes. Sie weigerte sich, die Betreuungskosten zu übernehmen. Dagegen klagten die Eltern und bekamen zunächst recht. Doch Meuhedet legte erfolgreich Berufung ein. Das Hohe Gericht argumentierte, dass für medizinische Fragen ein Arzt zuständig sei und kein Rabbiner. Die Eltern hätten zu Unrecht auf den Geistlichen gehört und müssten nun die Konsequenzen tragen.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  2. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  3. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  4. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  5. USA: Ist die katholische Privat-Universität Notre Dame noch katholisch?
  6. Puerto Rico ändert Strafrecht – Ungeborene als Menschen anerkannt
  7. US-Gesundheitsministerium setzt sich für medizinisches Personal ein, das Abtreibungen ablehnt
  8. Kalifornien: 90 Millionen US-Dollar für Planned Parenthood
  9. Influencerin: Entscheidung für Abtreibung war einfacher als Bestellung bei McDonalds
  10. ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. Vom Elend der Fürbitten
  6. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  7. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  8. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  11. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  12. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  13. Der entschärfte Gott
  14. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  15. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz