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Oben-ohne-Protest im Kölner Dom kommt vor Gericht

23. Oktober 2014 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Das Amtsgericht Köln hat das Hauptverfahren gegen die inzwischen 21-Jährige eröffnet - Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben


Köln (kath.net/KNA) Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom muss sich eine Femen-Aktivistin nun vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Köln hat das Hauptverfahren gegen die inzwischen 21-Jährige eröffnet, wie Gerichtssprecher Marcus Strunk am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Köln mitteilte. Die Hauptverhandlung sei auf den 3. Dezember terminiert. Bislang sei nur dieser eine Verhandlungstag angesetzt; Zeugen seien nicht geladen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Sommer gegen die in Hamburg lebende Frau Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben.


Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Laut Anklageschrift wird der damals 20-Jährigen vorgeworfen, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben. Da die Beklagte noch unter das für 18- bis 21-Jährige geltende Heranwachsendenrecht fällt, habe zunächst die Jugendgerichtshilfe gehört werden müssen, sagte Strunk.

Die Störung der Religionsausübung nach Paragraf 167, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs kann bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ob bei der Beschuldigten das Recht für Heranwachsende angewendet werden kann, werde sich erst bei der Hauptverhandlung entscheiden, sagte der Gerichtssprecher. Dies hänge von der geistigen Reife der Beklagten ab.
Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013


(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 zwergchrist 24. Oktober 2014 
 

Wichtig für die Verhandlung

ist zu erfahren bzw. zu klären, wer genau die Bezahlung für die Hass-"show" von Frau Josephine Markmann alias Witt auf dem Altar des Kölner Domes bereitstellte. Merkwürdig, dass professionelle Fotos und Filmaufnahmen zur Verfügung standen. Wer sind die Hintermänner? Hat tatsächlich Alfred Neven DuMont diese Aktion bezahlt, denn der Kölner Express mit Udo Gottschalk besaß vollständig sämtliche Abbildungsrechte, die weltweit vermarktet worden sind!


5
 
 jadwiga 24. Oktober 2014 

Unfall mit 144.000 Toten: Möglicher Unfallverursacher ist ein deutscher Bischof, der keinen Geistführerschein hatte.

So stelle ich mir vor die Titelseiten in einer Zeitung, die irgendwann in der "neuen Welt" gedruckt wird:-)

Diese Aktivistin, die zweifellos Schreckliches getan hat, ist für mich auch ein Opfer.


@Mary Joe, Auto fahren kann inzwischen jeder, aber an Grundlagen des geistigen Lebens mangelt es sogar bei der Kirchenführung. Wie endet nochmal die Geschichte mit dem Blinden, der einen anderen blinden Mann führen sollte?


3
 
 jadwiga 24. Oktober 2014 

@Weinberg

Natürlich meinte ich damit nicht alle deutschen Bischöfe, aber die konkreten Beispiele behalte ich für mich. Man sollte beten, nicht lästern!


2
 
  24. Oktober 2014 
 

Geistige Reife

Wenn als Kriterium für die Höhe der Strafbemessung das Vorhandensein eines bestimmten Grades geistiger Reife vorausgesetzt wird, bracucht man sich doch nur erkundigen, ob die "Dame" einen Führerschein besitzt und einen normalen Schulabschluss hat - eine akademische Ausbildung für das Schänden eines Altares wird wohl nicht vonnöten sein.


9
 
  24. Oktober 2014 
 

@ jadwiga

Das ist aber schon eine überhebliche Entgleisung Ihrerseits, wenn Sie Kardinal Wölki und anderen Bischöfen die geistige Reife absprechen. Im Übrigen halte ich es natürlich für sehr berechtigt, dass die Studentin Josephine Markmann ("Künstler"-Name: Josephine Witt) juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, besonders aber auch die Werbe-Agentur, die ihren blasphemischen Auftritt vermarktet hat.


9
 
  23. Oktober 2014 
 

Die Frau gehört kräftig verurteilt, denn sie wusste was sie tat.

Selbst wenn jemand aus welchen Gründen auch immer mit der Kirche wenig oder nichts anfangen kann, so hat er zumindest ihre Gottesdienste nicht zu stören. Deswegen sind in Deutschland auch schon Leute verurteilt worden und das zurecht.
Der Protest dieses fragwürdigen Dämchens war auch inhaltlich so dumm und verlogen, daß man sich fragen muß, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat.


7
 
 Johannes Evangelista 23. Oktober 2014 
 

Ich hoffe auf ein klares Urteil ...

... das Störenfrieden die Lust an solchen Aktionen nennt. Hoffentlich gibt es kein langes Gezerre mit Handschellen wie bei Pussy Riot, sondern eine klare rote Karte mit einer schmerzhaften, aber angemessenen Sanktion. Wenn's eine Geldstrafe gibt, schlage ich als Verwendungszweck vor: Blumen am Altar des Doms. Ein typisches Jugenddelikt war das übrigens nicht (wie Mofa-Frisieren oder Kirmes-Schlägerei). Da wird sich eine Studentin wohl dem Erwachsenen-Strafrecht stellen müssen.


5
 

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