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Diskussion um wiederverheiratete Geschiedene: Engführung überwinden

10. Juni 2014 in Kommentar, 24 Lesermeinungen
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Welche Fragen die zivilrechtlich "Wiederverheirateten" der Kirche wirklich stellen. Gastkommentar von Martin Grichting


Chur-Vatikan (kath.net) Im kleinen Kreis hat der frühere Erzbischof von Prag, Kardinal Miroslav Vlk, einmal über die von den Kommunisten verfolgte Kirche in der Tschechoslowakei gesprochen. Manche Untergrundbischöfe glaubten sich aufgrund der damaligen schweren Verfolgungssituation legitimiert, die kirchliche Ordnung zu brechen, indem sie verheiratete Männer zu Priestern weihten. Die prekäre Versorgung der Gläubigen mit den Sakramenten schien dies zu gebieten. Kardinal Vlk, der selbst eine jahrelange Verfolgung auf sich genommen hatte und als Fensterputzer marginalisiert worden war, enthielt sich eines Urteils über das Verhalten dieser Untergrundbischöfe. Er sagte dazu nur: "Sie wollten die Kirche retten".

Diese Begebenheit aus meiner Studentenzeit kam mir in den Sinn, als ich Kardinal Walter Kaspers Rede vor dem Konsistorium vom vergangenen Februar gelesen habe. Inzwischen im Druck erschienen, wird in "Das Evangelium von der Familie" die Situation recht zahlreicher Lebensgemeinschaften dargelegt, die aus zivilrechtlich geschiedenen und "wiederverheirateten" Gläubigen bestehen. Und Kardinal Kasper macht bekanntlich in Frageform einen Vorschlag, wie seitens der Kirche diesen Lebensgemeinschaften pastoral geholfen werden solle.

Reue worüber?

Ich spreche Kardinal Kasper nicht den guten Willen ab, damit einen Beitrag leisten zu wollen, um die Kirche zu retten. Der Preis, den der Kardinal dafür zu zahlen bereit ist, ist jedoch hoch: Wenn zivilrechtlich Geschiedene und "Wiederverheiratete" zu den Sakramenten der Busse sowie der Eucharistie zugelassen würden, würde die Kirche eine aussereheliche Geschlechtergemeinschaft als rechtmässig anerkennen und legitimieren. Bisher hatte die Kirche betreffend die Geschlechtergemeinschaft von "den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akten" gesprochen ("Familiaris Consortio" [FC], 11) und bis zuletzt "ausserehelichen Geschlechtsverkehr" als "Verstoss gegen die Würde der Ehe" bezeichnet (Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium, 502). Denn die gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nicht durch eine zivile "Wiederheirat" ausgelöscht werden. Sie besteht weiter, so dass eine neue Geschlechtergemeinschaft als ausserehelich zu gelten hat. Diese neue Gemeinschaft zu leben, wäre fortan keine Sünde mehr. Oder es wäre eine gewissermassen von der Kirche tolerierte Sünde, die nicht zu bereuen wäre und von der man nicht mindestens den Willen haben müsste, sich davon zu distanzieren. Diesen Schluss muss man aufgrund der Ausführungen Kardinal Kaspers ziehen.

Denn er übergeht wortreich auf über 90 Seiten, was nach kirchlicher Lehre der eigentliche Grund ist, weshalb in einer nichtehelichen Geschlechtergemeinschaft lebende Gläubige das Sakrament der Busse nicht empfangen können: Es ist nicht die (Mit)Schuld am lebenspraktischen Auseinanderbrechen ihrer weiterhin bestehenden sakramentalen Ehe. Dies kann bereut und vergeben werden. Der Grund dafür, dass die Absolution − und damit der nachfolgende Gang zur Kommunion − nicht möglich ist, liegt anderswo. Er besteht darin, dass die Geschlechtergemeinschaft mit einer dritten Person, welche die bestehende sakramentale Ehe bricht, objektiv sündhaft ist und nicht bereut sowie aufgegeben wird. Vielmehr ist diese zweite Geschlechtergemeinschaft ja ausdrücklich gewollt. Sie wurde bewusst eingegangen, sie dauert fort und sie soll auch in Zukunft weiter bestehen. Das ist das Problem. Etwas aber, das man will − heute und morgen −, kann man nicht zugleich glaubwürdig bereuen. Der verlorene Sohn kam ja auch nicht zurück und forderte weiteres Geld, um damit sein bisheriges problematisches Leben in Zukunft weiterführen zu können. Hätte er Barmherzigkeit erlangt, wenn er dem Vater die Absicht kundgetan hätte, weiterzumachen wie bisher?

Die Auseinandersetzung mit dem springenden Punkt vermisst man leider im ansonsten ausführlich begründeten Referat von Kardinal Kasper. Ebenfalls vermisst man eine − wenn auch allenfalls kritische − Auseinandersetzung mit der Stelle aus FC 84, welche für die konkrete Lebenssituation von zivilrechtlich "wiederverheirateten" Geschiedenen einen Weg aufzeigt: Dass solche Personen, wenn sie sich aus Gründen der Verantwortung gegenüber ihren Kindern (aus der Ehe oder der Zweitbeziehung) nicht trennen können, wie Bruder und Schwester zusammenleben sollen.


Mehrheitsfähigkeit oder Wahrheit?

An dieser Stelle drängt sich deshalb folgender Gedankengang auf: Alle Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, welche mit theologischen Konstruktionen wie einer "Zweitehe mit Busscharakter" oder gleich ohne theologischen Begründungsversuch eine zweite, die ursprüngliche Ehe brechende Geschlechtergemeinschaft legitimiert haben, waren − oder sind immer noch − Staatskirchen: von der Orthodoxie über die evangelischen und reformierten Gemeinschaften im deutschsprachigen Raum sowie in Skandinavien bis zu den Anglikanern. Nun werden Staatskirchen zweifellos beherrscht und können so Opfer von politischen Druckversuchen werden. Gleichzeitig wird ihnen aber auch zur Herrschaft verholfen, so dass sie an ihrem Status Gefallen finden können und dann daran festzuhalten versuchen. Eheliche Lebensgemeinschaften sind nun nicht erst im späten 20. Jahrhundert zerbrochen, sondern – wie etwa das Beispiel Heinrich VIII. zeigt – schon zu früheren Zeiten. Den Druck, der dadurch auf die erwähnten Staatskirchen entstanden ist, neue nichteheliche Lebensgemeinschaften kirchlich zu legitimieren, gab es somit schon früher. Von der Politik beherrschte und zur Herrschaft geführte Staatskirchen waren diesem Druck oft nicht gewachsen. Dem Wunsch des Kaisers, Königs oder Landesherrn war Folge zu leisten, nicht zuletzt auch deshalb, um den privilegierten Status als Staatskirche weiterhin geniessen zu können.

So betrachtet erscheint es kaum als Zufall, wenn heute in erster Linie Bischöfe und Kardinäle sowie Theologen aus Ländern, in denen die Kirche steuerfinanziert ist und damit eine besondere Nähe zum Staat hat, dem Druck der dortigen Mehrheitsgesellschaften nachgeben wollen. Denn wenn die Kirche am nach wie vor staatskirchlich angehauchten finanziellen Arrangement mit dem Staat festhalten will, muss sie dem Wunsch der Obrigkeit Folge leisten. Diese Obrigkeit ist heute nicht mehr ein Kaiser oder König, sondern das Volk. Und deshalb tendiert die Kirche in Ländern, in denen ihr vom Staat in beträchtlichem Mass zur Herrschaft verholfen wird, dazu, "programmatisch" mehrheitsfähig zu bleiben oder es wieder zu werden.

Das Problem ist nicht neu. Erinnert sei zum Beispiel an das französische Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche von 1905. Dieses Gesetz war im Grunde genommen eine Erpressung. Der Staat sagte der Kirche: Wenn sie nicht binnen eines Jahres ihre Güter auf demokratisch strukturierte, mit dem Wesen der Kirche theologisch nicht vereinbare Vereine übertrage, gingen sie ins Eigentum des Staates über. Die Mehrheit der Bischöfe in Frankreich wollte die Kirchengüter retten und hätte einer modifizierten Form solcher Vereine zugestimmt. Die Bischöfe hätten es damit in Kauf genommen, dass die Kirche in Frankreich in 40'000 demokratisch strukturierte Vereine "atomisiert" worden wäre. Der Pfarrer wäre ein einfaches Mitglied eines Vereins geworden, von dem er finanziell abhängig gewesen wäre. Seiner ekklesiologisch spezifischen Stellung wäre er verlustig gegangen. Papst Pius X. hat dann bekanntlich den Bischöfen verboten, ein solches System zu akzeptieren. In seiner Enzyklika "Une fois encore" vom 6. Januar 1907 begründete er seine Entscheidung so: "In perfider Weise vor die Wahl zwischen dem materiellen Ruin und der Zustimmung zu einer Beeinträchtigung ihrer Verfassung, die göttlichen Ursprungs ist, gestellt, hat die Kirche es selbst um den Preis der Armut abgelehnt, dass in ihr das Werk Gottes angetastet werde".

Die Entwicklung der westlichen Gesellschaften stellt die Kirche heute in neuartiger Weise vor die Wahl, den Preis der Armut zu zahlen oder in ihr das Werk Gottes antasten zu lassen. Rein menschlich betrachtet, kann man es verstehen, dass die französischen Bischöfe die Kirche und ihre Güter retten wollten. Und ebenso ist nachvollziehbar, dass man heute die Kluft zwischen der kirchlichen Lehre und dem Leben vieler Gläubiger pragmatisch zuschütten will, um die gesellschaftliche Mehrheitsfähigkeit zu erhalten und so dazu beizutragen, die Kirche in ihren bisherigen Strukturen zu retten. Dennoch ist es nicht unsere Aufgabe, die Kirche zu retten. Denn wir sind nicht Herren der Kirche oder über ihren Glauben. Von uns ist wie von der damals verfolgten Kirche in Frankreich oder in der Tschechoslowakei heute gefordert, trotz der unbestreitbar schwierigen Situation fest daran zu glauben und darauf zu vertrauen, dass die Wahrheit des Evangeliums "sanft und zugleich stark den Geist durchdringt" (II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis humanae, 1). Dieses Evangelium ist zugleich der Massstab und die Grenze des kirchlichen Handelns: Auch noch so gute Absichten legitimieren nicht zu Handlungsweisen, die über das hinausgehen, was Christus in seine Kirche hineingelegt hat. Denn sie wären Ausdruck des "prometheischen Neu-Pelagianismus derer, die sich letztlich einzig auf die eigenen Kräfte verlassen" (Franziskus, Evangelii Gaudium, 94).

Weiterführende Überlegungen

Ist es deshalb in der gegenwärtigen Situation sinnlos, eine Bischofssynode zur Familie im Kontext der Evangelisierung durchzuführen? Selbstverständlich macht die Bischofssynode Sinn. Denn es gibt eine Fülle von neuen Fragestellungen, welche die gesellschaftlichen Entwicklungen seit der Publikation von "Familiaris Consortio" (1981) heute aufwerfen. Auch betreffend des seelsorglichen Beistands, den die Kirche den Gläubigen schuldet, die geschieden und zivilrechtlich "wiederverheiratet" sind, kann noch mehr geleistet werden, als es in FC 84 bereits geschehen ist. Ja, es stellt sich die Frage, ob es nicht allgemeiner Leitlinien für eine spezifische Seelsorge für solche Gläubige bedarf. Hier gibt es in verschiedenen Teilkirchen bereits Ansätze, die vertieft und allgemein bekannt gemacht werden sollten.

Darüber hinaus kann die kommende Bischofssynode und insbesondere die Frage der geschiedenen und zivilrechtlich "wiederverheirateten" Gläubigen ein Anlass sein, über die Voraussetzungen für den fruchtbaren Kommuniongang und über dessen Häufigkeit neu nachzudenken. Das Konzil von Trient hatte diesbezüglich eine grosse Bandbreite für möglich gehalten. So wurde als Minimum festgehalten, einmal jährlich zu kommunizieren ("Osterkommunion"; Sessio XIII, Kanon 9). Zugleich aber hielt das Tridentinum fest, es sei der "Wunsch der hochheiligen Synode, dass die anwesenden Gläubigen in den einzelnen Messen nicht nur in geistlichem Verlangen kommunizieren, sondern die Eucharistie auch sakramental empfangen, damit die Frucht dieses heiligen Opfers umso reicher zu ihnen gelange". Zugleich verurteilte das Konzil aber Eucharistiefeiern nicht, in denen allein der Priester kommunizierte, sondern es hielt fest: "Vielmehr billigt sie [die Synode] und empfiehlt sie solche Messen sehr; denn auch sie muss man wirklich als Gemeinschaftsmessen ansehen, weil in ihnen einerseits das Volk geistlich kommuniziert und sie andererseits von einem öffentlichen Diener der Kirche nicht nur für sich, sondern für alle zum Leib Christi gehörenden Gläubigen gefeiert werden" (Sessio XXII, Kapitel 6).

Auch wenn viele geistliche Autoren in der Folge den häufigen Kommunionempfang empfahlen, trat erst mit dem am 20. Dezember 1905 von der Konzilskongregation erlassenen Dekret "Sacra Tridentina Synodus" eine Wende ein. Dieses auf Veranlassung von Papst Pius X. herausgegebene Dokument bezeichnete nun die häufige und gar tägliche Kommunion als sehr erwünscht und lud die Gläubigen dazu ein. Pius X. nannte allerdings verschiedene Bedingungen für den häufigeren Kommunionempfang: Die Gläubigen sollten nicht aus Gewohnheit, Eitelkeit oder aus menschlichen Rücksichten die Kommunion empfangen. Vor allem aber sollten sie frei von schweren Sünden und zugleich vom Vorsatz erfüllt sein, nicht mehr zu sündigen – gemäss dem Wort des Hl. Paulus: Unterscheide den Leib des Herrn und esse dir nicht das Gericht, indem du unwürdig den Leib des Herrn empfängst (vgl. 1 Kor 11, 27-29). Zudem sollten sich die Gläubigen betreffend die Häufigkeit des Kommunionempfangs dem Urteil des Beichtvaters anvertrauen. Es konnte also auch jetzt nicht von einer allgemeinen und voraussetzungslosen Einladung zum Kommunionempfang die Rede sein, dies umso weniger, als damals noch das verglichen mit heute bedeutend strengere Nüchternheitsgebot galt, so dass in vielen Fällen nur in der sonntäglichen Frühmesse die Kommunion ausgeteilt wurde.

Von den von Pius X. noch als selbstverständlich betrachteten Bedingungen hörte man in der kirchlichen Verkündigung der letzten Jahrzehnte leider eher wenig. Deshalb ist heute vom Ratschlag Pius X. faktisch nur noch die Einladung zum häufigen Kommunionempfang − verstanden gar als Kommunionempfang durch alle Gottesdienstteilnehmer − geblieben. Der Kommuniongang erscheint heute als selbstverständlicher Teil des Messritus, wie das Weihwasser-Nehmen oder das Händeschütteln beim Friedensgruss. Hier bedarf es – nicht nur, aber auch mit Blick auf die zivilrechtlich "Wiederverheirateten" – eines Umdenkens. Wären nämlich die von Papst Pius X. genannten Bedingungen für den Kommunionempfang heute noch bekannt und würde ihnen in der pastoralen Praxis nachgelebt, würde die Frage des Kommunionempfangs durch zivil "Wiederverheiratete" in einem anderen, einem günstigeren Kontext stehen. Diese Gläubigen wären nicht die faktisch allein diskriminierten schwarzen Schafe. Denn bekanntlich gibt es nicht nur das sechste Gebot, sondern zehn Gebote.

Die Problematik um die Frage des Kommunionempfangs für zivilrechtlich "Wiederverheiratete" ist zudem in den letzten Jahrzehnten noch weiter zugespitzt worden durch die liturgische Verarmung des kirchlichen Lebens. Die kirchliche Liturgie hat sich in manchen Pfarreien allzu sehr auf die Feier der Eucharistie zurückgebildet. Die verschiedenen Formen der Volksfrömmigkeit, die Andachten, die eucharistische Anbetung, der Rosenkranz oder das gemeinsame Stundengebet sind demgegenüber immer mehr zurückgedrängt worden. Zweifellos ist die Eucharistie "Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens" (Lumen Gentium, 11). Die Ausdünnung der Vorformen und der Hinführungen zum Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens akzentuiert jedoch die schwierige Lage derjenigen, die sich aus irgend einem Grund diesem Höhepunkt des christlichen Lebens nicht nähern können aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände.

Engführung überwinden

Diese Überlegungen machen deutlich, dass die Debatte betreffend die zivilrechtlich "wiederverheirateten" Gläubigen keine sinnvollen Ergebnisse zeitigen kann, wenn sie in der Engführung auf die Frage "Dürfen sie zur Kommunion oder nicht?" weitergeführt wird. Denn mit der von Kardinal Kasper vorgeschlagenen Vorgehensweise werden theologische Grundsätze der kirchlichen Lehre betreffend das Busssakrament, das Ehesakrament und die Eucharistie übergangen. Es ist klar, dass diese Grundsätze nicht geopfert werden können, um die Kirche zur "retten". Wenn die Diskussion dennoch in diesem engen Korridor bleibt, droht eine Blockade. Deshalb bleibt nur die Lösung, eine die kirchliche Lehre respektierende spezifische Seelsorge für die betroffenen Gläubigen zu entwickeln sowie aufzubauen. Ebenfalls muss sich die Kirche mit der liturgischen Verarmung auseinandersetzen, wie sie in den letzten Jahrzehnten eingetreten ist. Und schliesslich muss sie die Frage des würdigen und fruchtbaren Empfangs der Sakramente neu studieren und weltkirchlich thematisieren. Wenn nur schon in diesen Punkten eine Vertiefung der kirchlichen Lehre und eine Erneuerung der Pastoral angestossen würden, hätten sich die beiden kommenden Sessionen der Bischofssynode gelohnt.

Der Verfasser, Prälat Dr. Martin Grichting, ist Generalvikar des Bistums Chur


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Lesermeinungen

 bücherwurm 15. Juni 2014 

Lieber Herr Nürnberger,

ich habe Ihre Antwort erst soeben entdeckt. Herzlichen Dank!
Und selbstverständlich drücke ich Ihnen gern die Hand im Sinne von Brücken bauen!
Ebenso habe ich mich über Ihr "Danke" für unsere Arbeit gefreut - Ihre Aussagen wurden also alle gern wahrgenommen. :)
Liebe Grüße, PL


2
 
 Steve Acker 15. Juni 2014 
 

Ehevorbereitung ?

Vor einiger Zeit stiess ich im Internet zufällig auf eine Seite über Hochzeit,mit allerlei Tips und Infos für Leute die bald heiraten. Es gab auch Diskussionstools.
In einem Thread fragte eine Teilnehmerin: "An alle die kirlich heiraten. Wie macht ihr das denn? Uns hat der Pfarrer empfohlen einen Ehevorbereitungskurs zu besuchen.
Antworten:
"Seh ich doch gar nicht ein.- Hab wichtigeres zu tun.- Dafür einen Tag Urlaub oder ein Wochenende opfern? ne.....


4
 
 doda 14. Juni 2014 

Danke für diesen Beitrag!

@Veritasvincit
Wenn zivil geschiedenen und "Wiederverheirateten" die geistige Kommunion empfohlen wird, erscheint mir das unlogisch. Es macht mir ein ungutes Gefühl, weil ich es wie ein Ausweichmanöver empfinde, das den herausfordernden Hinweis auf eine not-wendige Umkehr erspart.


1
 
 Der Nürnberger 14. Juni 2014 

Richtigstellung

@bücherwurm
Ja, ich habe mich geirrt. Sie haben Recht.
Es tut mir leid, wenn Sie sich oder Ihren Mann persönlich angegriffen gesehen haben.
Nebenbei: Auch ich lege Wert darauf, daß meine Aussagen zur Kenntnis genommen werden, das will jeder Mensch.
Auch ich sehe keinen Nutzen darin, daß gelebte Berufungen geschmälert werden, war auch zu keinem Moment von mir beabsichtigt.
Nun hoffe ich, daß wir uns, um das Motto des 99. Kirchentages in Regensburg zu bemühen, auf dieser Brücke die Hand reichen können. Bildlich gesprochen reiche ich Ihnen die meine. Ich danke an dieser Stelle auch für Ihre Arbeit, die Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hier machen. Auch das darf einmal gesagt werden. Mit Kritik sind wir Menschen ja meist schneller.


1
 
 bücherwurm 13. Juni 2014 

Egänzung:

schmälern!


0
 
 bücherwurm 13. Juni 2014 

@Nürnberger: Ihr Insistieren ändert keine Fakten. Bitte informieren Sie sich im Kirchenrecht:

"Can. 943 — Es ist Aufgabe des Priesters oder des Diakons, das Allerheiligste auszusetzen und den eucharistischen Segen zu erteilen; unter besonderen Umständen sind allein die Aussetzung und die Einsetzung, jedoch ohne Segen, Sache des Akolythen, ..."
Herr Nürnberger: Verbindlich ist für solche Fragen das Kirchenrecht. Ich kann jetzt nicht im einzelnen nachprüfen, ob für das von Ihnen genannte Bistum tatsächlich andere Regelungen bestehen sollten, wenn ja, wären diese allerdings angesichts der Aussagen des CIC kritikwürdig.
Nebenbei: Ich lege Wert darauf, dass Sie meine Aussage zur Kenntnis nehmen, nicht nur als Moderation, sondern auch als Theologin und als Ehefrau eines ständigen Diakons.
Ich kann, ehrlich gesagt, obendrein auch keinerlei Nutzen darin erkennen, dass Sie gelebte Berufungen (hier des Diakons) entgegen den gültigen und weltweit praktizierten Bestimmungen des Kirchenrecht schmäl

www.codex-iuris-canonici.de/


3
 
 Der Nürnberger 13. Juni 2014 

@bücherwurm

Da scheint es sich um eine Regelung zu handeln, die jedes Bistum individuell regelt. Bei uns in Eichstätt ist es jedenfalls so, daß es für die Spende des Sakramentalen Segens eines Priesters bedarf. (Aussage sowohl meines Heimatpfarrers, als auch aus dem Liturgiereferat). Klingt auch folgerichtig, da dem Priester die Eucharistie vorbehalten ist. Der Diakon darf "das Allerheiligste aussetzen und einsetzen", das bedeutet, er darf die geweihte Hostie aus dem Tabernakel nehmen, in die Monstranz stellen und die Monstranz für die Anbetung bereitstellen. Nach erfolgter Anbetung darf er die Hostie der Monstranz wieder entnehmen und in den Tabernakel stellen.
Das als Sachinfo für Sie, das beim besten Willen keine Selbstverständlichkeit ist.


1
 
 speedy 12. Juni 2014 
 

lieber nuernberger, ich bin aus dem bayerischen franken, ich liebe franken und Bayern!


0
 
 bücherwurm 12. Juni 2014 

Lieber Nürnberger, kurz zur Sachinfo: Selbstverständlich darf ein Diakon den eucharistischen Segen

erteilen. Ein Diakon ist geweihter Kleriker, auch falls er ständiger Diakon und gegebenenfalls verheiratet sein sollte. - Ihre Aussagen, dass Laien keinen eucharistischen Segen erteilen dürfen, sind natürlich richtig!


5
 
 Der Nürnberger 12. Juni 2014 

@speedy, @bederla

Mit Freude lese ich, sie sind ein "Landsmann" aus Bayern, wo, zumindest die katholische Welt, noch halberwegs in Ordnung ist. Klar, daß Sie sich danach sehnen. Ist es echt schon soweit, daß ein Laie den Eucharistischen Segen erteilt? Darf er nämlich nicht. Ist dem Priester vorbehalten, darf nicht mal ein Diakon. Was sagt der Bischof dazu?

@bederla:
"Richtig wäre auch, wenn die Kath. Kirche Paare generell nicht traut, wenn einer der Partner anders- oder nichtgläubig ist."
Kann man so sehen. Anders gesagt: Richtig wäre auch, wenn sich ein/e Katholik/-in einen Katholiken/-in suchen würde. Oder auf der Konvertierung bzw. Taufe bestehen würde.
Wäre auch eine Möglichkeit.
Bederla, jetzt werden wir wahrscheinlich gleich "zerrissen" ob unserer beider Vorschläge. Bin schon mal gespannt drauf.


0
 
 bederla 12. Juni 2014 
 

Die Trauung - eine Falle?

@Stefan Fleischer: In der Ehevorbereitung sollte das Risiko fürs Seelenheil eines Katholiken (m/w) klar zum Ausdruck kommen: Bricht eine/r aus der Ehe aus und es kommt zur Scheidung, muss (!) der verlassene und gedemütigte katholische Partner bis zum Ende seiner Tage hoffen, dass der/die Entflohene reumütig zurückkehrt und die ganze Zeit lang keusch leben. Lebt er zwischendurch mal nicht keusch, kann er aber immer wieder mal durch eine Beichte freigesprochen werden. Dem Wiederverheirateten (ich bin einer) bleibt die Todsünde ewig!
Richtig wäre auch, wenn die Kath. Kirche Paare generell nicht traut, wenn einer der Partner anders- oder nichtgläubig ist. Anders- oder Nichtgläubige gehen mit dem Eheversprechen ganz locker um - oft sehr zum Nachteil des katholischen Teils (s.o.).
Werden diese Risiken im Brautunterricht klar angesprochen, besteht freilich die Gefahr, dass die Brautleute doch lieber auf das Sakrament verzichten oder die Liebe geht gleich in die Brüche.


0
 
 medpilger89 12. Juni 2014 

@Speedy

Danke. Es geht um eine Entmytologisierung, die Rudolf Bultmann, geb. 1884 im Oldenburger Raum in seiner Schrift "Neues Testament und Mythologie" erarbeitet hat. Dieses Programm hat viele katholische Menschen und Priester angesprochen. Und so sieht die Liturgie heute auch aus . Ziel ist, das Amt des Priesters zu schwächen, bis aus ihm ein Angestellter wird, der sich als Entertainer versteht. Es ist bereits soweit, dass der Maßstab für einen "guten" Priester nur noch das Aussehen, und Inhaltlich ein möglichst offener Umgang mit religiösen Themen ist. Leider kommt hinzu, dass Theologie studiert wird, in der Realität aber der Priester ein Verwaltungsmann geworden ist, der sich mit der neuen Orgel oder der Renovierung der Kirche befassen muss, und das gilt für mehrere Gemeinden. Für Seelsorge ist keine Zeit mehr.


3
 
 Veritasvincit 10. Juni 2014 

@Beobachter

Wie stellen Sie sich die geistige Kommunion eines Todsünders vor, der sich bewusst weiter gegen Gott stellt?


4
 
 Sol 10. Juni 2014 
 

Was gilt

In seinem Buch "Madrid Madrid" berichtet der ehemalige ARD Fernsehkorrespondent Wolf Hanke über eine Umfrage von Meinungsforschern unter schulpflichtigen Mädchen. Sie wurden gefragt, ob sie lieber kirchlich oder ausschließlich standesamtlich heiraten wollten. Eine überwältigende Mehrheit will unter allen Umständen kirchlich heiraten. Als Begründung wurde nicht etwa das weiße Kleid mit Schleppe sondern "damit es gilt" angegeben.
Nicht nur eine "neue Geschlechtergemeinschaft" sondern auch eine Gemeinschaft, die nur auf einer zivilen Heirat beruht ist als außerehelich anzusehen. Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist eine schwere Sünde. Warum sollten somit "Wiederverheiratete" zum Kommunionempfang zugelassen werden, wenn es nur zivilrechtlich verheiratete (ohne vorheriger Scheidung )nicht sind.
Den Befürwortern einer Zulassung "Wiederverheirateter" zum Kommunionempfang sei geraten, mit schulpflichtigen Mädchen aus Madrid einen "Dialog" aufzunehmen, damit ihnen klargemacht wird "was gilt


12
 
 Marquard Imfeld 10. Juni 2014 
 

anti-katholisch agierender "Schweizerische Katholische Frauenbund"

Der Generalvikar des Bistums Chur hat einen sehr instruktiven Artikel geschrieben. Dazu möchte ich auf einen Vorgang innerhalb der CH- Bischofskonferenz hinzuweisen, welche ein Grundsatzpapier "Normen zum Empfang der Eucharistie" ausgearbeitet hat und dieses Papier publizieren wollte (-> Kommunion-Empfang zivilrechtlich Wiederverheirateter; Empfang der Kommunion durch Andersgläubige). Zur Publikation kommt es aber vorläufig offenbar nicht. Warum? Wieder ist es der anti-katholisch agierende "Schweizerische Katholische Frauenbund" (SKF), welcher den Glauben verwässern will. Zur Erinnerung: Es war der SKF, welcher kürzlich Bischof Huonder mittels gross angelegter Demonstration vom Bischofssitz vertreiben wollte (unter Mitwirkung von Organisationen wie Pfarrei-Initiative, etc). Und es ist der SKF, welcher kürzlich mittels Brief an die CH-Bischofskonferenz die Publikation des Papiers verhindern will. Frage: Wird die CH-Bischofskonferenz unter dem SKF-Druck einknicken? Wir hoffen nicht!


11
 
 nurmut 10. Juni 2014 
 

Ich denke der Autor hat recht

wenn er sagt, dass es nicht nur das 6. Gebot gibt, sondern 10.
Wenn es gelänge, ein Unrechts(=Sünden) bewusstsein für ALLE Gebote Gottes zu wecken, dann würden sich die Wiederverheiratet Geschiedenen in einer anderen Situation (Gesellschaft) befinden.
Zur Zeit hat man den Eindruck, dass dies die einzige schwere Sünde wäre - und das ist nicht ganz richtig.


3
 
 Der Nürnberger 10. Juni 2014 

Ich habe mir den Artikel jetzt 3x durchgelesen. Priestermangel wird hier auch nicht angesprochen. Und warum nicht auch die kleinste Dorfkirche aufrecht erhalten. Es besteht kein Grund, den Gläubigen eine einstündige Anfahrt zuzumuten. Und so monströs sind die Verwaltungsapparate nun auch nicht. Aber wofür brauchen wir noch Laienverbände? In jedem Bistum gibt es entsprechende Ansprechpartner und -stellen.
Für mich stellt dieser Artikel eine echte Beratungsgrundlage für die kommende Synode dar.
Insbesondere der Aspekt der Finanzierung durch Kirchensteuer und staatliche Zuschüsse und die damit einhergehende Erpressbarkeit der Kirchen, der anfangs angeführt wird, ist meineserachtens ein Punkt, der ebenfalls überdacht werden sollte.


8
 
 Stefan Fleischer 10. Juni 2014 

Noch ein etwas gewagter Gedanke:

Sollte nicht in jede Ehevorbereitung ganz klar auch folgende Gedanken einfliessen?
Einerseits, wer eine christliche (katholische) Ehe eingeht, muss im allschlimmsten Fall sogar bereit sein, mit der Untreue seines Partners zu leben. Und andererseits, jeder Partner muss sich immer bewusst bleiben, dass eine allfällige Untreue seinerseits dem Partner nicht das Recht gibt, ebenfalls untreu zu werden, dass er also für sich ein „Recht“ beansprucht, das der dem anderen nicht auch gewähren kann, selbst wenn er wollte.


8
 
 Huggy 10. Juni 2014 
 

Das Argument "Priestermangel" sticht nicht!

Da die Zahl der Kirchgänger ebenso stark zurückgegangen ist wie die Zahl der Priester, gibt es im Grunde kein akutes Seelsorge-Problem.
Die Schwierigkeiten rühren meiner Ansicht nach auch in diesem Bereich davon her, dass die Kirche nicht willens oder fähig ist, überkommene Strukturen zu verändern: Anstatt Gläubigen zuzumuten, eine Stunde Anfahrt zur Messe in Kauf zu nehmen, versucht man, auch noch die kleinste Dorfkirche weiter zu betreiben. Anstatt konsequent die monströsen Verwaltungsapparate der Bistümer zu verschlanken, werden noch immer viel zu viele Priester in der Administration und/oder Lehre gebunden und stehen damit der Seelsorge nicht zur Verfügung.
Niemand stellt die Zahl der theologischen Fakultäten in Frage, niemand denkt auch nur im Entferntesten daran, die Zahl der winzigen Bistümer zu reduzieren.

Vor die Wahl gestellt, entweder die Doktrin oder die Verwaltungsstrukturen anzupassen, optiert man für die Doktrin ...


5
 
 Stefan Fleischer 10. Juni 2014 

Anzufügen wäre vielleicht noch

dass wir, was immer wir aus echter pastoraler Sorge heraus (die wohl niemand bestreitet) in dieser Frage tun, sorgfältig vermeiden müssen auch nur den Eindruck zu erwecken, als würde die Untreue, spätestens jedoch die Wiederverheiratung, die bestehende Ehe - wenn nicht de jure, so doch de facto - auflösen. Wenn es der Synode gelingt, in den Gläubigen das Bewusstsein für die Unauflöslichkeit der Ehe wieder zu stärken, bzw. neu zu wecken, dann hat sie ihr Ziel mehr als erreicht.
.
Und für Liebhaber von Aphorismen:
.
In vielen Fällen ist nicht die Scheidung
der Grund der Wiederverheiratung,
sondern die Wiederverheiratung
der Grund der Scheidung.


8
 
 Beobachter 10. Juni 2014 
 

Im Stand der Todsünde?

Wenn Wiederverheiratte in wörtlichem Verständnis der Worte Jesu, wie sie bei anderen seiner Forderungen (z.B. Verbot des Schwörens) nicht üblich ist mit Ehebrechern gleichzusetzen wären, lebten sie im Stand der Todsünde und müssten entweder zu ihrem früheren Partner zurück oder enthaltsam leben. Solang sie das nicht täten, brächten sie ihr ewiges Heil in Gefahr. Offensichtlich wird deren reale Situation vielfach aber auch von denen nicht so eingeschätzt, die der Meinung sind, sie dürften nicht die Eucharistie empfangen. Denn diese angeblichen Todsünder können sich durch die geistige Kommunion mit Christus vereinen, sie können gute Werke tun, die offenslichtlich auch Gott wohlgefällig sein können - dann sind zumindest viele von ihnen vielleicht doch im Stand der Gnade?!


2
 
 Ulrich Motte 10. Juni 2014 
 

Völlig falsch

ist die Aussage des Autors, alle Kirchen, die - unter Umständen- eine "Zweitehe" billigten, seien Staatskirchen. Viele der Freikirchen (nicht alle)sehen das genauso. Mangelnde Sachkunde des Autors zeigt auch seine Aussage von "evangelischen und reformierten" Kirchen. "Evangelisch" ist eine Sammelbezeichung für Kirchen, die reformierte einschließt, wie zum Beispiel auch lutherische.


2
 
 Celine 10. Juni 2014 
 

Vorredner

Ich kann mich eigentlich nur dem "Vorredner" (hier Schreiber) anschließen. Den Begriff "Schnittmengen.Katholiken" finde ich besonders treffend.


12
 
 medpilger89 10. Juni 2014 

Begnadet

Diese Betrachtung ist sehr umfassend und übersichtlich. Es tut gut, wenn man auf solche Weise wieder Orientierung hat. Wir leben in einer Kirche, die in einer Ehe mit dem Staat ihr Hab und Gut zu retten versucht, und also den Willen Gottes und den Verkündigungsauftrag nicht an erster Stelle sieht. (Ich spreche vom norddeutschen Gesellschaft-Katholizismus). Dazu kommt noch eine pathologische Sucht, unbedingt eine Einheit mit anderen "Kirchen" wieder herzustellen und dabei Toleranz als neues Dogma zu betrachten ist. Wer da Einwände hat, soll doch "ZU DEN PIUSBRÜDERN GEHEN". Wir sind Schnittmengen-Katholiken; die Kernsubstanz der Tradition wird seit Generationen verschwiegen und ist für das "gläubige" Volk bereits außer Sichtweite. Sakramentenempfang kann daher gar nicht mehr aus r.k. Sicht betrachtet werden, es wird nicht verstanden. Nachdem ich den Artikel gelesen habe, denke ich, dass ich doch noch richtig ticke. Danke also, Herr Prälat Dr. Grichting, Gott segne Sie.


19
 

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