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| ![]() Sozialethiker fordert Überprüfung der Regelung zur Abtreibung30. Mai 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Im Deutschen Bundestag gebe es jedoch niemanden, der dazu bereit sei, kritisierte Sozialethiker Manfred Spieker am Donnerstag beim Katholikentag in Regensburg. Regensburg (kath.net/KNA) Eine Überprüfung der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker (Foto) angemahnt. Im Deutschen Bundestag gebe es jedoch niemanden, der dazu bereit sei, kritisierte Spieker am Donnerstag beim Katholikentag in Regensburg. Dabei sehe das Gesetz eine erneute Prüfung der vor rund 20 Jahren erfolgten Reform des Paragrafen 218 ausdrücklich vor, so Spieker. Seiner Ansicht nach lähmt der Streit um die Schwangerenkonfliktberatungsstellen vor rund 15 Jahren die katholische Kirche bis heute. Der «nicht ganz freiwillig erfolgte Ausstieg» sei ein Grund dafür, dass die Kirche in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern wenig Engagement für den Lebensschutz entfalte, unterstrich der Sozialethiker. In Ländern wie Frankreich, den USA und Polen gebe es viel mehr Aktivitäten. Spieker bezeichnete den Lebens- und Familienschutz als Pfeiler der Gesellschaft. Im Jahr 2000 waren die katholischen Bistümer in Deutschland auf Anweisung von Papst Johannes Paul II. aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung ausgestiegen. Seitdem beraten sie zwar weiter in ihren Einrichtungen, stellen aber keine Beratungsscheine mehr aus, die Voraussetzung für eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung sind. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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