Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  8. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  11. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  12. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  13. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  14. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  15. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt

Sozialethiker fordert Überprüfung der Regelung zur Abtreibung

30. Mai 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Im Deutschen Bundestag gebe es jedoch niemanden, der dazu bereit sei, kritisierte Sozialethiker Manfred Spieker am Donnerstag beim Katholikentag in Regensburg.


Regensburg (kath.net/KNA) Eine Überprüfung der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker (Foto) angemahnt. Im Deutschen Bundestag gebe es jedoch niemanden, der dazu bereit sei, kritisierte Spieker am Donnerstag beim Katholikentag in Regensburg. Dabei sehe das Gesetz eine erneute Prüfung der vor rund 20 Jahren erfolgten Reform des Paragrafen 218 ausdrücklich vor, so Spieker.


Seiner Ansicht nach lähmt der Streit um die Schwangerenkonfliktberatungsstellen vor rund 15 Jahren die katholische Kirche bis heute. Der «nicht ganz freiwillig erfolgte Ausstieg» sei ein Grund dafür, dass die Kirche in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern wenig Engagement für den Lebensschutz entfalte, unterstrich der Sozialethiker. In Ländern wie Frankreich, den USA und Polen gebe es viel mehr Aktivitäten. Spieker bezeichnete den Lebens- und Familienschutz als Pfeiler der Gesellschaft.

Im Jahr 2000 waren die katholischen Bistümer in Deutschland auf Anweisung von Papst Johannes Paul II. aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung ausgestiegen. Seitdem beraten sie zwar weiter in ihren Einrichtungen, stellen aber keine Beratungsscheine mehr aus, die Voraussetzung für eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung sind.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Prof. Spieker: © www.kath-theologie.uni-osnabrueck.de


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Romat 30. Mai 2014 
 

Sand in die Augen gestreut

@elmar69: völlig richtig. Der Gesetzgeber hat nicht einmal die rechtsdogmatische Vorgabe des BVerfG umgesetzt, die Abtreibung "illegal, aber straffrei" zu stellen. Stattdessen sieht das Gesetz eine Tatbestandsausnahme vor, mit der Folge, dass die Abtreibung in den ersten drei Monaten nach dem geltenden Recht nicht einmal rechtswidrig ist.
Selbst wenn, dann würde das aber nicht viel helfen, hat doch das BVerfG in seinem Urteil auch gesagt, dass die Abtreibung zwar "illegal" sei, aber in allen wesentlichen Hinsichten "als legal zu behandeln" (sonst könnte sie nicht durch die Kassen finanziert werden und es bestünde ein Nothilferecht gegen Abtreibungsärzte).
Das Ganze war also von vorneherein nichts als ein großangelegtes Lügen- und Täuschungsmanöver, das Gesetzgeber und BVerfG gemeinsam durchgezogen haben, um den Lebensschützern Sand in die Augen zu streuen!
Leider sind viele darauf reingefallen.


3
 
  30. Mai 2014 
 

... lähmt die Kirche bis heute.

Ja, der Streit um die Schwangerschaftskonftliktberatung lähmt die Kirche und richtet großen Schaden an. Das hatten wir in der Kirchengeschichte schon öfter. In Byzanz hätte die Kathastrophe nicht stattfinden müssen, wenn - entsprechend dem Apell des Papstes - die Christenheit sich geeinigt hätte. In der NS-Zeit wäre vielleicht mehr und effektiverer Widerstand möglich geworden, wenn Bischöfe und Kirchenfunktionäre nicht so sehr auf ihren eigenen Vorteil bedacht gewesen wären. Und Wien 1683 konnte nur deshalb gerettet werden, weil ein Heiliger sich unerschrocken und unermüdlich aufarbeitete, um die einige Christen von ihrem Vorteilsstreben abzubringen. Heiliger Marco d Aviano bitte für uns auch jetzt und heute, damit einige merken, daß Menschenleben wichtiger sind als eine Profilierung. ---


4
 
 elmar69 30. Mai 2014 
 

Rechtswidrig

Die Systematik des BVG hat nicht ganz Einzug in das StGB gefunden.

In den ersten 12 Wochen ist der Tatbestand nicht erfüllt, bei einer Gefahr für die Frau oder nach einem Sexualverbrechen ist die Abtreibung nicht rechtswidrig.

Lediglich in Woche 15-22 ist die Abtreibung zwar verboten aber (zumindestens für die Frau) straffrei.

Ein strafloses Verbot wäre schon ein Fortschritt für den Lebensschutz, da

1. Klargestellt wird, dass das nicht in Ordnung ist

2. Zivilrechtlich wohl ein deutliches Risiko bestünde, da u.a. Haftpflichtversicherungen vorsätzliche unerlaubte Handlungen ausschließen und Krankenversicherungen verbotenes wohl ehr nicht finanzieren müssen.

Die größte Sorge der Politiker nach dem BVG-Urteil damals war übrigens, wie die Finanzierung der Abtreibungen weiter sichergestellt werden kann.

Das Verbot des Schein-Ausstellens durch kirchliche Beratungsstellen hätte eigentlich den Weg freimachen müssen, für eine vollständige Konzentration auf den Lebensschutz.


1
 
 Der Nürnberger 30. Mai 2014 

Ja, was denn nun?

Da wird Hr. Spieker zitiert, der die Mitglieder des Bundestages anmahnt, die vorgesehene Überprüfung endlich vorzunehmen, was ja sehr löblich ist.
Wieso begründet er das dann mit einem Vorwurf an die Kirche? Oder hat da die KNA was "durcheinandergebracht"? Der unfreiwillige Ausstieg, der keiner war. Es wird eben nur die Tötungslizenz nicht mehr ausgestellt. Im letzten Absatz dieses Artikels wird das dann konkretisiert.
Oder hat sich Hr. Spieker da etwas unglücklich ausgedrückt?
Sehr verworren, dieser Artikel.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  8. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  9. ‚Marsch fürs Läbe‘: Organisatoren beharren auf Kundgebung in der Zürcher Innenstadt
  10. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Vatikan-Außenminister zieht positive Bilanz seiner Moskau-Reise
  4. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  7. Polen - Erzbischof Galbas: „Es gehört auch zum Auftrag der Kirche zu sagen: ‚Du darfst nicht‘“
  8. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  9. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  10. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  11. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  12. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  13. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  14. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  15. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz