![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Juraprofessor Ulrich Palm bei CDU-Anhörung: Toleranz statt Akzeptanz14. Mai 2014 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Bildungsplandiskussion: Professor für öffentliches Recht erläuterte vor der baden-württembergischen CDU-Fraktion, dass nur Toleranz ein verfassungsmäßiges Erziehungsziel sein kann. Dagegen bedeute Akzeptanz, die Meinung eines anderen zu übernehmen Stuttgart (kath.net/pl) Nur die Toleranz kann ein verfassungsmäßiges Erziehungsziel sein, nicht die Akzeptanz. Toleranz bedeute, dass man andere Positionen dulde, ohne seine eigene Überzeugung aufgeben zu müssen. Akzeptanz bedeute hingegen, die Meinung eines anderen zu übernehmen oder zumindest ein zustimmendes Werturteil abzugeben. Dies sagte Ulrich Palm, Professor für öffentliches Recht an der Universität Hohenheim (Stuttgart), vergangene Woche bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag in Stuttgart. Darüber berichtete das von der EKD verantwortete Internetportal evangelisch.de. Palm nahm in der Anhörung Stellung zu einem Arbeitspapier der grün-roten Landesregierung zum neuen Bildungsplan aus dem vergangenen Jahr. Das im Bildungsplan formulierte Prinzip der Akzeptanz sexueller Vielfalt hatte bundesweit zu heftigen Diskussionen, zu fast 200.000 Unterschriften bei einer ablehnenden Petition und zu drei Demonstrationen besorgter Eltern in Stuttgart geführt. Nach diesen erheblichen Reaktionen hatte die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg die Einführung des Bildunsplans um ein Jahr verschoben und strittige Formulierungen teilweise herausgenommen. Juraprofessor Palm erläuterte, dass einerseits Eltern nach geltender Rechtsprechung bei der Gestaltung des Sexualkundeunterrichts kein Mitbestimmungsrecht hätten und dass sie ihre Kinder auch nicht vom Sexualkundeunterricht befreien könnten. Doch stehe auch der Staat stehe in der Pflicht, stellt Palm fest. Der Staat müsse das Schamgefühl der Kinder achten, er müsse auf religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Eltern Rücksicht nehmen und er dürfe den Schülern keine Wertüberzeugungen aufdrängen. Foto Prof. Palm © www.uni-hohenheim.de Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |