
Schottland: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Priester auf27. Jänner 2014 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Berufungsgericht Edinburgh hat das Urteil gegen einen katholischen Priester und Hochschulseelsorger wegen sexueller Belästigung aufgehoben. Wichtige Zeugen waren nicht gehört worden.
Edinburgh (kath.net/CWN/jg) Acht Jahre nach der Verurteilung in erster Instanz ist ein katholischer Priester vom Berufungsgericht in Edinburgh vom Vorwurf der sexuellen Belästigung frei gesprochen worden. Im Jahr 2006 war P. Mark Paterson (55) wegen sexueller Belästigung zu 200 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit verurteilt worden. Außerdem war er vom priesterlichen Dienst suspendiert worden. Das Berufungsgericht in Edinburgh hat nun das Urteil gegen den Karmeliten vor wenigen Tagen aufgehoben. Paterson war bis zu seiner Verurteilung katholischer Hochschulseelsorger der Universität Aberdeen. Er sei überglücklich, dass die achtjährige Qual nun vorbei sei, sagte der Priester. 
Nach Ansicht der katholischen Hochschulgemeinde der Universität Aberdeen sei das Ersturteil ein krasser Justizirrtum gewesen. Dafür seien auch Patersons Anwälte verantwortlich gewesen. Beispielsweise seien drei wichtige Zeugen der Verteidigung beim Prozess 2006 von der Verteidigung nicht geladen worden. Zwei dieser drei Zeugen wurden nun vom Berufungsgericht angehört, berichtet der Catholic World Report.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |