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Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung unter Beschuss

22. Jänner 2014 in Kommentar, 9 Lesermeinungen
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Die aktuelle Diskussion über den Bildungsplan 2015 ist nur an der Oberfläche eine Diskussion über religiöse Ansichten oder sexuelle Orientierung. Vielmehr geht es um die Frage, wieviel Demokratie wir wollen - Gastkommentar von Dr. Stefan Kirchner


Frankfurt a.M. (kath.net) Toleranz ist ein wichtiger Wert in einer pluralistischen Gesellschaft und in jeder Schule sollte Toleranz nicht nur gelehrt sondern praktisch erfahren und gelebt werden. Dazu gehört auch, dass Kinder Toleranz und gegenseitige Achtung erfahren. Hierzu müssen Erwachsene, wie bei vielen Dingen, Vorbild sein. Die gegenwärtige Diskussion um Lehrinhalte an baden-württembergischen Schulen zeigt jedoch, dass zum Teil gerade Menschen, die ob ihres öffentlichen Amtes eine besondere Vorbildfunktion entfalten sollten, hierfür das notwendige Verständnis mangeln lassen.

Zum politischen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft gehört es, dass unterschiedliche Ansichten gehört werden. Dazu gehört nun einmal auch, dass Personen, die derselben Gesellschaft angehören, unterschiedliche Auffassungen haben. Zur Meinungsfreiheit gehört es aber, diese unterschiedlichen Auffassungen auch zum Ausdruck bringen zu dürfen. Man kann zum geplanten Bildungsplan stehen wie man will, man mag sogar zu Fragen betreffend die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partner unterschiedlicher Meinung sein. Aber anscheinend darf man diese Meinung nicht mehr äußern, ohne sofort in eine bestimmte politische Ecke gestellt zu werden. Zudem werden Meinungen kaum mehr differenziert wahrgenommen und Gegner bestimmter politischer Positionen werden, ohne nähere Anschauung der Details ihrer, oft sehr unterschiedlichen, Ansichten, über einen Kamm geschert.

Hierin liegt eine erhebliche Gefahr des gegenwärtigen Vorgehens der baden-württembergischen Landesregierung. Es muss möglich sein, eine differenzierte Sicht auf die aufgeworfenen Fragen zu haben und diese zu äußern.

Mit der anscheinend abwertend zu verstehenden Äußerung, die Vertreter einer Ansicht, die nicht mit der Ansicht der Landesregierung übereinstimmt, seien “religiös imprägniert”, wird ein Vorurteil bedient, wonach religiös motivierte Ansichten in politischen Diskussionen nicht in selber Weise ernst zu nehmen seien wie anders motivierte Ansichten.


Den Betroffenen selbst erweist die baden-württembergische Landesregierung mit diesem Vorgehen allenfalls einen Bärendienst: ein vollkommen legitimes Anliegen, welches an sich durchaus mehrheits-, wenn nicht sogar fast konsensfähig ist, die Vermeidung von Diskriminierung, wird mit weitergehenden politischen Forderungen verbunden, die unmittelbare Auswirkungen auf Kinder haben. Es sollte in einer modernen, pluralistischen, Gesellschaft möglich sein, Diskriminierungen zu vermeiden, ohne die Rechte anderer zu beeinträchtigen. Vorliegend würde das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder beeinträchtigt werden - unabhängig von der Frage, ob die betroffenen Eltern oder Kinder überhaupt irgendjemanden diskriminiert hätten.

Das von der baden-württembergischen Landesregierung gewählte Vorgehen erzeugt bei einigen Eltern Ablehnung, was wiederum ein vollkommen normaler Vorgang ist, da es im politischen Diskurs immer wieder unterschiedliche Ansichten gibt. Wenn nun aber die Vertreter differenzierter Ansichten pauschal abgewertet werden, so wird dies (bewusst oder unbewusst) bei vielen Menschen weitere negative Assoziationen auslösen. Während die Vermeidung von Diskriminierung eine Achtung des Privatlebens zur Folge gehabt hätte, was im Übrigen schon aufgrund der verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben geboten ist, so führen weitergehende Forderungen dazu, dass die Rechte anderer betroffen werden. Selbst wenn der geplante Bildungsplan verfassungsrechtlich zulässig sein sollte, so hat die jüngste Reaktion der Landesregierung bereits die Tür zu einem weiteren, schwerwiegenderen, Problem geöffnet: Es scheint eine bewusste Einschränkung der Meinungsfreiheit von Personen zu geben, die aus religiösen Gründen nicht mit dem politischen Kurs der baden-württembergischen Landesregierung einverstanden sind.

Während Eltern hinreichend Gelegenheit haben, ihren Kindern die Werte zu vermitteln, die sie für richtig halten, auch wenn diese nicht mit den dem Bildungsplan zugrunde liegenden Werten übereinstimmen, so stellt die faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit ein langfristiges Problem dar. Eine Regierung, welche ihre Kritiker auf diese Art und Weise mundtot machen will, hat das Prinzip der Gewaltenteilung und die Grundrechte nicht verstanden. Die Petition ist allein Angelegenheit des Parlaments, nicht der Landesregierung. In die Meinungsfreiheit kann nur unter bestimmten, in der Verfassung festgelegten, Voraussetzungen eingegriffen werden. Dies scheint hier vergessen worden zu sein.

Unabhängig von der Frage, wie man zu den Inhalten des fraglichen Bildungsplans steht, so wird hier doch ein Verfall der politischen Diskussionskultur sichtbar, der dringend aufgehalten werden muss. Es ist niemandem damit gedient, wesentliche Werte, die unseren Staat prägen, in der politischen Auseinandersetzung aufzugeben.

Das Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft verlangt ein gewisses Maß an Toleranz. Selbst wenn ich die Meinung einer anderen Person nicht teile, so obliegt es mir doch, für den gesellschaftlichen Grundwert der Meinungsfreiheit einzutreten. Wie jemand seine oder ihre Meinungsfreiheit nutzt, muss mir nicht gefallen. Dass die Meinungsfreiheit anderer beschnitten wird, geht uns alle an, unabhängig von Religion und sexueller Orientierung. Es ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass ein offener Diskurs über die Fragen erfolgt, die die der Regierung Kretschmann per Dekret regeln will.

Schlussendlich ist die aktuelle Diskussion nur an der Oberfläche eine Diskussion über religiöse Ansichten oder sexuelle Orientierung. Vielmehr geht es um die Frage, wieviel Demokratie wir wollen. Nun ist Baden-Württemberg keine Bananenrepublik, aber Demokratie kann auch schleichend gefährdet werden. Unabhängig davon, wie man zu der umstrittenen Petition stehen mag, so gibt es doch einen demokratischen Prozess, in dem vorgesehen ist, dass es das Parlament ist, welche sich mit der Petition beschäftigt. Durch ihr Vorgehen hat die Landesregierung auch in die Rechte des Parlaments eingegriffen und das fundamentale Gebot der Gewaltenteilung verletzt. Das ist schon Grund zur Sorge. Nun hat Jesus gesagt, dass wir Gott geben sollen, was Gottes ist, und dem Kaiser, was dem Kaiser gehört. Das Vorgehen der baden-württembergischen Landesregierung ist weder mit ihren grundrechtlichen Verpflichtungen noch mit dem Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar.

Rechtsanwalt Assoc. Prof. Dr. Stefan Kirchner, MJI ist Gastprofessor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Lappland in Rovaniemi, Finnland

Link zur Petition: „Zukunft-Verantwortung-Lernen. Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“.


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Lesermeinungen

 Giovanni Bosco 24. Jänner 2014 

@ekmek

Ich empfehle Ihnen dringend sich die 5 Leitprinzipien des neuen Bildungsplanes im Original durch zu lesen!
(Seit ca. 10.Jan. (!) auf der Internetseite des KuMi einzusehen!)

Dann können Sie schreiben um was es in diesem Bildungsplan geht!


Ich würde mich jedenfalls als Vater bedanken, wenn die Lehrer meiner Kinder diese zu einer Begegnungsstätte für Homosexuelle,... führen würden.
Oder wenn Lehrer, Schulsozialarbeiter, ... sich mit meinen Kindern über ihre sexuelle Idendität unterhalten...

Also werter ekmek erst lesen, dann darüber reden.


3
 
 Gipsy 23. Jänner 2014 

@ Ekmek

Wenn in einem Grundschullehrbuch also in Zukunft eine Familie vorkommt, dann wird die (ganz ohne Sexualitaet zu thematisieren) vielleicht nicht immer nur aus Vater, Mutter, Kind bestehen, sondern halt auch mal eine Alleinerziehende zeigen, oder (und hierum geht der ganze Streit) auch mal zwei Maenner mit einem Kind.
----------------------------------

Es ist doch so, egal wie man es drehen und wenden will, dass auf diese Weise das Idealbild der Familie , die aus Vater ,Mutter und Kind besteht , dazu degradiert wird, sich in andere "Ideale-Familiensysteme" mit einzugliedern und mit diesen verwoben wird . Es wird erzogen zu einer instabilen "Alles ist gut" - Mentalität.
Es wird den Kindern die Möglichkeit aberzogen, sich dem Idealbild einer Familie verbunden zu fühlen und eine solche anzustreben.

Im Grunde aber geht es auch darum , die Eltern in Erziehungsangelegenheiten auszugrenzen, wenn es darum geht politische und sexuelle Indoktrination an Kindern zu vollziehen.


4
 
 ekmek 23. Jänner 2014 
 

@Gipsy

Sexualkunde ist ein Unterrichtsinhalt der normalerweise als Teil der Biologie (manchmal vielleicht auch der Sozialkunde/Gemeinschaftskunde) unterrichtet wird. Das war meines Wissens auch bisher schon so, ganz ohne Bildungsplanaenderung.

Bei der Aenderung des Bildungsplans geht es darum das andere Partnerschaftsformen im Unterricht vorkommen sollen als nur das heteronormative Idealbild. Wenn in einem Grundschullehrbuch also in Zukunft eine Familie vorkommt, dann wird die (ganz ohne Sexualitaet zu thematisieren) vielleicht nicht immer nur aus Vater, Mutter, Kind bestehen, sondern halt auch mal eine Alleinerziehende zeigen, oder (und hierum geht der ganze Streit) auch mal zwei Maenner mit einem Kind.
Eine aehnliche Diskussion geht darum das in Schulbuechern nicht nur hellhaeutige Kinder vorkommen sollen die Peter oder Maria heissen, sondern halt auch mal ein Ali oder eine Aische. Hier geht es nicht darum bestimmte Familien zu bevorzugen, sondern gesellschaftliche Realitaet abzubilden.


1
 
 borromeo 23. Jänner 2014 

@sttn

"...Kaste der Politiker..."

Ich stimme Ihnen völlig zu, daß Dr. Kirchner hier absolut recht hat. Aber: Von einer Kaste der Politiker zu sprechen und diese in ihrer Gesamtheit zu verunglimpfen, geht meiner Ansicht nach viel zu weit. Ihre Aussage mag auf die Mehrheit der Berufspolitiker zutreffen. Es gibt aber auch genügend Menschen, die ihre Freizeit für politisches Engagement nutzen, auch für parteipolitisches. Und unter diesen (aber auch unter den Berufspolitikern übrigens)gibt es auch welche, die dies tun, um ihre katholischen Überzeugungen in die politischen Entscheidungsprozesse aktiv einzubringen. Daß das aufgrund der Mehrheitslage nicht einfach ist, bestreite ich nicht. Aber alle "Politiker" einfach so über einen negativen Kamm zu scheren, wird vielen dieser Menschen nicht gerecht, im Gegenteil, es verunglimpft sie.
Wir Katholiken sollten gerade diese Politiker stärken, die unsere Positionen vertreten, das entspricht übrigens auch im besten Sinne dem Lehramt der Kirche.


2
 
 Gipsy 23. Jänner 2014 

@ neri5

... halte ich das nicht nur für eine rechtswidrige Verletzung der GRUNDRECHTE DER ELTERN und der Religionsfreiheit, sondern sogar für verbrecherisch.
--------------------------------

Ja, diese Einmischungen in die Grundrechte der Eltern und vor allem die Grundrechte der Kinder auf Unversehrtheit werden hier untergraben. Es ist eine psychische Misshandlung vieler Kinder, die hier unter staatlichen Zwangsmassnahmen durchgeführt werden soll.Und das sehe ich in der Tat als ein Verbrechen an.

Hier greift der Staat eindeutig unzulässig in Elternrechte und Elternpflichten ein .

Gibt es auch entsprechende Noten für besonders gute Leistungen in diesem Fach ?
Ich hoffe auf entsprechende Reaktionen aus dem Ausland, denn hier scheint mir Hopfen und Malz verloren zu sein.


1
 
 neri5 22. Jänner 2014 
 

Rechtswidrige Verletzung der Elternrechte

Eine Gesellschaft achtet die gleiche Würde schon in vollem vertretbarem Maß, wenn sie einzelnen von der normalen Lebensform Abweichenden den uneingeschränkten gleichen Schutz gewährt. Wenn diese aber Maßnahmen - wie Kinder im ,,Umgang mit Formen der sexuellen Vielfalt`` zu unterrich-ten - fordern, halte ich das nicht nur für eine rechtswidrige Verletzung der GRUNDRECHTE DER ELTERN und der Religionsfreiheit, sondern sogar für verbrecherisch.


2
 
 140968 22. Jänner 2014 

@ Strack: Jesus der Christus und die Hl. Schrift

sagen aber auch: "Du bist Petrus". Wer hat gesagt, dass die Kirche, die Jesus der Christus gegründet hat, also die HRKK demokratisch zu sein hat. So wie sie gestiftet ist, ist ihr Wesen: Von Gott her.

Und es ist Nächstenliebe, unschuldige Kinder vor tiefen Einblicken in die möglichen Praktizierungen von von Liebe losgelöster Sexualität zu bewahren. Niemand wirft hier Steine. Wir stellen uns im Krieg vor unsere Kinder.

Und noch was persönliches, da Sie ja scheinbar so genau wissen: Wie geht dann die Nächstenliebe nach Ihrer Meinung? Für die Beten, die uns und unsere Kinder moralisch töten wollen? Das tun wir auch, aber Unrecht bleibt Unrecht und wir erfüllen Gottes Auftrag, wenn wir dies benennen. Also vielen Dank, dass Sie da zukünftig etwas zurückhaltender sind.



Totus tuus


7
 
 Strack 22. Jänner 2014 
 

Jesus sagt:" Wer von Euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!

@ sttn vor zwei Stunden
Kann man unsere RKK im weitesten Sinn und im Synonym haften Sprachgebrauch nicht auch als eine Kaste bezeichnen?
Operiert das Kirchliche Amt auf der Basis des Glaubens an die Lehre unseres Herrn „Jesus der Christus“ und der „Hl. Schrift“ sowie in der Auslegung der Lehre eigentlich nicht auch sehr Demokratie fremd und System immanent gegenüber ihren gläubigen Mitgliedern?
Geht Demokratie und Nächstenliebe eigentlich nicht anders?
Sollten wir nicht erst mal unser eigenes kirchliches Glaubens- und Ideologiengeflecht ernsthaft und mehr selbstkritisch im Sinne der Lehre Hl. Schrift (vor allem NT) introvertiert betrachten und dann über Andere den Stab brechen?
Das heißt nicht, dass ich Ihren Aussagen in Bezug auf Politiker und Pressearbeit, unter Einbeziehung und Hervorhebung der auch guten Beispiele, nicht beipflichten könnte.


3
 
 sttn 22. Jänner 2014 
 

Recht hat er aber leider hält die Kaste der

Politiker nicht viel von Demokraite und auch die Medien sind der Meinung das man jede Meinung die nicht die ihre ist durch Beleidigung bis hin zur Vernichtung der Person zu bekämpfen hat.

Demokratie geht anders, das stimmt wohl. Aber wer schützt uns vor unseren Politikern und unserer Presse?


17
 

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