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Streit um Regeln für Kirchenaustritte in Polen

17. Jänner 2014 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Kirchenrechtler Ireneusz Woloszczuk kritisierte das Vorgehen der Behörde: Sie überschreite ihre Kompetenzen und verstoße mit ihren Eingriff in innere Kirchenangelegenheiten gegen die Grundsätze der Verfassung und des Konkordats


Warschau (kath.net/KNA) Polens katholische Bischöfe lehnen eine von der nationalen Datenschutzbehörde geforderte Vereinfachung von Kirchenaustritten ab. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Weihbischof Wojciech Polak, riet am Donnerstag mehreren Pfarrern, gegen entsprechende Mahnschreiben der Behörde Beschwerde einzulegen und notfalls vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Die Datenschützer hatten unter Berufung auf ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofs in den vergangenen Wochen erstmals vier Priester gerügt, weil sie sich geweigert hätten, im Taufregister den Kirchenaustritt zu vermerken. Dies sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


Polak kritisierte gegenüber der polnischen Nachrichtenagentur KAI, dass das Gericht für einen Austritt eine einfache Erklärung für ausreichend halte und damit die Einhaltung des Kirchenrechts nicht für notwendig erachte. «Wir wollen zeigen, dass dieses Urteil nicht gut ist», so der Generalsekretär. Katholiken müssen in Polen nach den geltenden Bestimmungen der Bischofskonferenz ihren Austritt aus der Kirche in Begleitung von zwei Zeugen persönlich gegenüber dem Priester der eigenen Pfarrei erklären. Medienberichten zufolge wiesen Geistliche in einer Reihe von Fällen Austrittswillige ab.

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hatte im Oktober Klagen ehemaliger Kirchenmitglieder gegen die Datenschutzbehörde stattgegeben. Diese hatte es zunächst abgelehnt, gegen die Pfarreien vorzugehen. Die Richter entschieden, Glaubensgemeinschaften müssten sich trotz ihrer Autonomie an Vorschriften des allgemeinen Rechts halten. Die Datenschutzbehörde solle selbst beurteilen, ob eine Person ordnungsgemäß den Kirchenaustritt erklärt habe.

Der Kirchenrechtler Ireneusz Woloszczuk hatte das Vorgehen der Behörde kritisiert. Sie überschreite ihre Kompetenzen und verstoße mit ihren Eingriff in innere Kirchenangelegenheiten gegen die Grundsätze der Verfassung und des Konkordats. Laut den zuletzt von der Bischofskonferenz veröffentlichten Zahlen traten 2010 in Polen 459 Katholiken aus der Kirche aus.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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