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Suizidbeihilfe: Kommt es zu einer neuen Gesetzesinitiative?

9. Jänner 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Vorstoß von Gesundheitsminister Gröhe stößt auf ein geteiltes Echo


Berlin/Stuttgart/Mannheim (kath.net/idea) Kommt es zu einer neuen Gesetzesinitiative gegen Suizidbeihilfe? Eine Debatte darüber ist durch Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) entbrannt. Er hatte gegenüber der Rheinischen Post erklärt: „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen“, kath.net hat berichtet. Wer die Selbsttötung propagiere und als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verkläre, „der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen“. Gröhe reagierte damit auf Forderungen nach aktiver Sterbehilfe, etwa durch den früheren Indendanten des Mitteldeutschen Rundfunks, Udo Reiter. Er hatte in der Süddeutschen Zeitung geschrieben, nicht als Pflegefall enden zu wollen: „Ich möchte bei mir zu Hause, wo ich gelebt habe und glücklich war, einen Cocktail einnehmen, der gut schmeckt und mich dann sanft einschlafen lässt.“ Die Äußerungen Gröhes stießen auf ein geteiltes Echo. So begrüßten die Bundesärztekammer, die Stiftung Patientenschutz und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), den Vorstoß. Es gibt aber auch zurückhaltende und kritische Stimmen.

Evangelische Allianz: Beihilfe zur Selbsttötung generell verbieten

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), sprach zwar von einem „großen Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings reiche es nicht aus, die „geschäftsmäßige Beihilfe“ zu verbieten, sagte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Steeb plädiert dafür, eine Assistenz beim Suizid generell unter Strafe zu stellen. Nach seinen Worten würde ein Teilverbot („geschäftsmäßige Beihilfe“) in der Bevölkerung zu der Einschätzung führen, dass es grundsätzlich erlaubt sei, Menschen bei der Tötung zu „helfen“. Dies hätte eklatante Folgen. Steeb zufolge würde eine „vermeintliche Erlaubnis“ der Beihilfe zur Selbsttötung zu mehr häuslicher Gewalt führen. Eine Strafbewehrung habe dagegen normative Kraft, immer für das Leben einzutreten. Eine Tötung dürfe nie als Ausweg aus Problemen angesehen werden. Der Schutz des menschlichen Lebens benötige „das absolute Höchstmaß an gesellschaftlicher Vor- und Fürsorge, nicht nur, aber auch durch die Möglichkeiten des Strafrechts“. Steeb ist auch Vorsitzender des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen.


Früheres Ethikrat-Mitglied Bauer: Gesetz darf nicht mehr schaden als nutzen

Ein früheres Mitglied des Deutschen Ethikrates, der Medizinethiker Prof. Axel W. Bauer (Mannheim), sagte idea, er habe „gemischte Gefühle“. Seine Besorgnis, dass ein Gesetz zur Suizidbeihilfe mehr schade als nutze, sei durch die Äußerungen Gröhes „keineswegs beseitigt“. Die Frage sei, was die Formulierung „geschäftsmäßige Beihilfe“ beinhalte. Ein Gesetz hat laut Bauer nur dann Sinn, wenn es „jede organisierte und selbstsüchtige Beihilfe zur Selbsttötung“ sowie die Mitwirkung von Ärzten verbietet. Eine Regelung müsse auch verhindern, dass Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas und der Verein des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch – sie finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge – weiter tätig sein können.

Initiative warnt: Keine Tricks wie bei Leutheusser-Schnarrenberger!

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Gesetzentwurf gegen „gewerbsmäßige“ Förderung der Selbsttötung vorgelegt. Er richtete sich aber nur gegen Sterbehelfer, die mit Gewinnabsicht arbeiten und nicht gegen Vereine, die sich über Mitgliedsbeiträge finanzieren. Diese Regelung scheiterte letztlich am Widerstand in den Unionsparteien. Maßgeblichen Anteil daran hatte die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“. Sie hatte mit Protestaktionen gegen den Entwurf für einen Paragraphen 217 StGB Front gemacht. So verschickte die Initiative an alle Bundestagsabgeordneten eine Packung mit der Aufschrift „§ 217 forte – Die Todespille in der praktischen Mogelpackung“. Enthalten war Lakritze in Totenkopf-Form. Der Sprecher der Initiative, Thomas Schührer (Östringen bei Karlsruhe), warnte: „Sollte Herr Gröhe es mit ähnlichen Taschenspielertricks versuchen, wie vor einem Jahr die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, werden wir wieder erbitterten Widerstand leisten.“ Die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ sei bereits einmal erfolgreich gewesen: „Wir werden das Erreichte nicht kampflos aufgeben.“

ALfA: Politik muss „viel mehr für den Lebensschutz“ tun

Die Vorsitzende der Organisation „Lebensrecht für Alle“ (ALfA), die Ärztin Claudia Kaminski (Köln), sagte gegenüber idea, die Politik müsse sich „viel mehr für den Schutz des Lebens in jeder Phase einsetzen“. Kaminski rief dazu auf, den Hospiz-Gedanken zu stärken: „Niemand soll durch die Hand eines anderen sterben, sondern an der Hand eines anderen.“ Die Ärztin wandte sich gegen die Vorstellung eines „selbstbestimmten Sterbens“. Da das Leben von Gott geschenkt sei, „ist niemand der Herr über sein Leben und seinen Tod“.

Spektakuläre Aktion im Nov. 2012: Sterbe-Pille für deutsche Bundestagsabgeordnete


Spektakuläre Aktion: Sterbe-Pille für deutsche Bundestagsabgeordnete - Detail: Der Tod und seine freundliche Maske


Grafik © Peter Esser


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Lesermeinungen

 girsberg74 10. Jänner 2014 
 

Nicht einfach!

Ein Gesetz gegen eine nur „geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung“ könnte vielfach unterlaufen werden, es böte sich jeglichem Gespött dar.

Eine Hauptfolge jedoch wäre, dass „private“ (individuelle) Beihilfe zur Selbsttötung indirekt salonfähig würde.

Ein Gesetz gegen „Beihilfe zur Selbsttötung“ hat das (formal-)juristische Problem, dass eine Beihilfe zu einer Tat, die selbst nicht mit Strafe bewehrt ist, auch nicht strafbar sein kann. Dieser Grundsatz ist in sich völlig logisch.

Es gäbe keine Probleme mit der Logik, wenn Selbsttötung unter Strafe gestellt würde. Doch damit würde das Gesetz eine gelungene Selbsttötung nicht sanktionieren können; bei einem misslungenen Versuch wäre der Täter vermutlich ohnehin gestraft genug.


Für einen Gesetzgeber, der in sich schlüssig sein muss, wird es darauf ankommen, dass er die unterschiedliche Bewertung der Beihilfe zu einer Tat und der entsprechenden Tat philosophisch begründen kann.


1
 
 roxana 9. Jänner 2014 
 

Na, in der Apotheke wird es diese Pille wohl nicht zu kaufen geben. Im Gegensatz zur Pille danach stellt sich hier das Problem der Entsorgung des Abfallproduktes. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass man irgendwann beim Bestattungsinstitut seines Vertrauens diese Pille ausgehändigt bekommt und sich gleich selbst in der Sarg oder in den Brennofen legen kann. Hygienisch und sorgenfrei. Alles im Namen der Barmherzigkeit.


3
 
 speedy 9. Jänner 2014 
 

in 5 Jahren wird es diese Pille geben, wenn nicht sogar noch schneller


2
 

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