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Oberstes US-Gericht stärkt Kirche gegen Versicherungsgesetz

2. Jänner 2014 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
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Eilentscheidung: Der Oberste Gerichtshof der USA hat Teile der von Kirchen angefochtenen Gesundheitsreform wenige Stunden vor Inkrafttreten auf Eis gelegt.


Washington (kath.net/KNA) Der Oberste Gerichtshof der USA hat Teile der von Kirchen angefochtenen Gesundheitsreform wenige Stunden vor Inkrafttreten auf Eis gelegt. Die Eilentscheidung der Washingtoner Richterin Sonia Sotomayor am Dienstagabend (Ortszeit) verbietet der Regierung von US-Präsident Barack Obama die Anwendung eines Gesetzes, das kostenlose Familienplanungsmaßnahmen für Beschäftigte vorschreibt. Medienberichten zufolge räumte Sotomayor der Regierung eine Entgegnungsfrist bis Freitag ein. Das Gesetz über betriebliche Gesundheitsvorsorge sollte am 1. Januar in Kraft treten.


Ebenfalls am Dienstag bat die katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten den US-Präsidenten, religiöse Einrichtungen von einer Bestrafung vorerst auszunehmen, wenn sie die Anforderungen des neuen Versicherungsgesetzes nicht erfüllten. Der Vorsitzende der Bischöfe, Louisvilles Erzbischof Joseph E. Kurtz, verwies darauf, dass das Oberste Gericht zwei Klagen gegen das Gesetz zur Verhandlung angenommen habe. Nach Angaben der Bischofskonferenz wurden bislang mehr als 90 Klagen bei Bundesgerichten eingereicht. Die bis jetzt ergangenen Urteile seien überwiegend im Sinn der Kläger ausgefallen.

Dem Gesetz zufolge droht Einrichtungen eine Strafe von 100 Dollar (73 Euro) pro Tag und Beschäftigten, wenn sie keine Krankenversicherungen anbieten, die auch Empfängnisverhütungsmittel und Sterilisationen bezahlen. Davon sind nach Darstellung der Bischofskonferenz auch Universitäten, Krankenhäuser und Sozialdienste in kirchlicher Trägerschaft betroffen.

Die US-Regierung räumte für die Versicherungspflicht bereits mehrere Fristverlängerungen und Ausnahmen ein. So sind religiöse Einrichtungen bereits jetzt von der Versicherungspflicht im Rahmen des «Affordable Care Act» ausgenommen. Strittig ist aber, ob der Schutz der Religionsfreiheit generell Einrichtungen in religiöser Trägerschaft sowie private Unternehmer einschließt. Die US-Bischofskonferenz tritt energisch für einen weit gefassten Bekenntnisschutz ein.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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