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Polens Oberstes Gericht erklärt Krankensalbung für rechtswidrig

29. November 2013 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen
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Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt – Der Atheist erhält möglicherweise ein Schmerzengeld von 21.000 € vom Krankenhaus


Warschau (kath.net/KNA) Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt. Wie die Tageszeitung «Rzeczpospolita» (Donnerstag) berichtet, wertete der Oberste Gerichtshof die Krankensalbung für den Atheisten als Verstoß gegen die Gewissensfreitheit. Nach dem Grundsatzurteil solle nun ein niedrigeres Gericht entscheiden, ob der Kläger von dem Stettiner Krankenhaus das von ihm geforderte Schmerzensgeld von umgerechnet 21.000 Euro erhält.


Der ehemalige Patient Jerzy R. hatte dem Bericht zufolge erst Monate nach der Entlassung aus der Klinik aus seiner medizinischen Akte erfahren, dass er von einem katholischen Priester mit dem Sakrament versehen wurde, das früher landläufig als «Letzte Ölung» bezeichnet wurde. Er wirft dem Krankenhaus vor, nicht geprüft zu haben, ob er Christ sei und eine Krankensalbung wünsche.

Im stark katholisch geprägten Polen ist es gängige Praxis, dass das Klinikpersonal bei Lebensgefahr für einen Patienten einen Priester für die Krankensalbung ruft. Bei bewusstlosen Patienten werden dabei die Angehörigen meist nicht gefragt.

Die Salbung der Hände und der Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl verleiht diesem nach katholischem Verständnis Kraft. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Faustyna-Maria 30. November 2013 
 

Ja, jetzt geht auch mein Land vor die Hunde :-(

und @myschkin

Zum einen sehe ich das wie Ester, ein echter Atheist glaubt an nischts, also kann durch ein wenig Öl auf seiner Haut ja kein Schaden entstanden sein. Der Schaden für ihn liegt also nur in seinem Hass auf die Kirche, dass es einer gewagt hat, ...

Grundsätzlich sollte man sich auch in Polen vorher informieren, ob jemand katholisch ist und auch die Sakramente gewollt hätte, aber Schmerzensgeld??? Da muss man nachweisen, welcher faktische Schmerz, welcher Schaden entstanden ist!?

und hinter vorgehaltener Hand:
Sakramente der Kirche = gut,
Riten anderer Religionen = Esotrerik, Okkultismus
auch wenn ich die Juden davon ausnehmen würde.
Klar, menschlich subjektiv hat jeder das Recht frei zu wählen, und sollte dies auch haben!, aber objektiv betrachtet, schaden tun die Sakramente nicht, im Gegensatz zu anderen Riten, bspw. Yoga (Hinduismus)


3
 
 myschkin 30. November 2013 
 

Wählen wir eine andere Perspektive:

Gesetzt den Fall, die Muslime hätten einen speziellen Ritus für Kranke: Wollte ein Katholik, nachdem er aus dem Koma erwacht ist, erfahren, dass dieser muslimische Ritus an ihm ohne sein Wissen und ohne sein Einverständnis vollzogen worden ist?


0
 
 macie 30. November 2013 
 

Geschenk Gottes

Die Krankensalbung ist ein Geschenk Gottes. Da der Patient Gott aufgrund des Geschenkes nicht verklagen kann, verklagt er halt eben das Krankenhaus. Man darf allerdings überlegen, ob die Krankensalbung geholfen hat, schließlich ist der Patient aus dem Koma aufgewacht. Was ja nicht selbstverständlich ist. (Warum hat er überhaupt in seine Krankenakte eingesehen? Habe ich noch nie gemacht.


4
 
 Linus 29. November 2013 
 

Schrecklich. Ist ja eine der schlimmsten Meldungen die ich in letzter Zeit gelesen hab. Zeigt aber auch, dass Atheismus auch ein Glaube ist. Denn wegen der längst getrockneten Ölspuren auf der Haut wird er ja wohl nicht geklagt haben. Ich hoffe nur, dass es nicht dazu führt, dass man jetzt vorsichtiger wird und anderen Koma-Patienten jetzt keine Ölung mehr gibt. Was ich mich frage ist allerdings, ob man für den Empfang des Sakramentes nicht in einem wachen Zustand sein muss, um es bewusst zu empfangen?


3
 
 Tannhäuser 29. November 2013 
 

Muss die Kirche nicht sowieso prüfen, ob bei jemandem, der im Koma liegt, überhaupt die Bereitschaft vorliegen würde, das Sakrament zu empfangen?


3
 
 friederschaefer 29. November 2013 
 

Was ist

wenn der Richter zu ihm sagt, er solle sich zum Teufel scheren?


7
 
 neri5 29. November 2013 
 

Gott sei Dank, kein Weihwasser.

Schmerzengeld bei ein bisschen Crisam oder Olivenöl. Wenn ihm bei Weihwasser ein Loch in die Stirn gebrannt worden wäre, könnte man das mit dem Schmerzensgeld verstehen......


10
 
 nobermarsch 29. November 2013 
 

sie duerfen....

Als meine Mutter im Sterben lag bekam sie von einer katholischen Nonne....die letzte Oelung....das war nach dem Kriege und sie war noch minderjaehrig....
Wenn ich sterbe nehme ich natuerlich die Krankensalbung....das ist ein Akt der Naechstenliebe...Gott wird es belohnen.


8
 
 gloria olivae 29. November 2013 

Cras tibi.

Man sollte ihm empfehlen, sich über den Tod von Voltaire zu informieren...


8
 
 GerogBer 29. November 2013 

Da hat doch

die Krankensalbung gewirkt, der Mann lebt und fällt in Undank. HERR erbarme dich trotzdem.


12
 
  29. November 2013 
 

Atheismus in Perfektion

Da kann man mal sehen, was Atheismus so alles anrichtet.
Dabei scheint er wohl 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen zu haben. Erstens bekommt der Kläger ein Haufen Kohle und zweitens wird die Kirche, weltweit gewarnt sein, Krankensalbung ohne vorherige Rückversicherung zu spenden. Sprich: Vielleicht sind ja bald die Sakramente kosstenpflichtig, weil da so einiger Bürokratismus dazu kommt, bzw. notariell beglaubigt werden muss.
Was für ein teuflischer Plan!


11
 
 AlexandraL 29. November 2013 
 

ihr werdet um meinet willen...

Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter die Wölfe; darum seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben. Hütet euch vor den Menschen; denn sie werden euch überantworten vor ihre Rathäuser und werden euch geißeln in ihren Schulen.Und man wird euch vor Fürsten und Könige führen um meinetwillen, zum Zeugnis über sie und über die Heiden.Wenn sie euch nun überantworten werden, so sorget nicht, wie oder was ihr reden sollt; denn es soll euch zu der Stunde gegeben werden, was ihr reden sollt.Denn ihr seid es nicht, die da reden, sondern eures Vaters Geist ist es, der durch euch redet.Es wird aber ein Bruder den andern zum Tod überantworten und der Vater den Sohn, und die Kinder werden sich empören wider die Eltern und ihnen zum Tode helfen.Selig wer bis zum Ende durch hällt. Amen


5
 
 SCHLEGL 29. November 2013 
 

Armer Mann

Wenn er,was ich vermute katholisch getauft wurde,konnte er gar nicht aus der Kirche austreten! Daher erfolgte die Krankensalbung zu Recht! Das Spital muss die Konfessionszugehörigkeit feststellen,wenn dies möglich ist! Dem Mann geht es NUR um Publicity und UM GELD ! Das weitere ist die Sache Gottes in der Stunde des Todes dieses Menschen,der völlig undankbar gegenüber seinem Schöpfer ist! Msgr. Franz Schlegl


15
 
 Ester 29. November 2013 
 

Naja wenn er Atheist ist

dann ist das ein bisschen Öl udn ein bisschen Öl auf die Stirn hat noch nie jemandem geschadet, insbesondere da das Crisam ja gutes Olivenöl ist.
Ergo ist der Mann kein Atheist.
Aber er muss sich keine Sorgen machen, er kann mit Sakramenten gesättigt und in einem Sarg voller Sakramentalien beerdigt werden, und hunderte von Messen können für ihn gelesen werden, wenn er pardout nicht in den Himmel will, dann braucht er da nicht hin.
Komische Entscheidung da in Polen!


14
 
 Gandalf 29. November 2013 

@confrater

Tja, und es gab Zeiten, da haben sich die Leser die Mühe gemacht, die Artikel auch genau zu lesen und festgestellt, dass dieser Artikel nicht kath.net ist sondern von der Agentur KNA. Steht immerhin 2 x im Artikel ;-) P. S. kath.net hat leider auch nicht die personellen Möglichkeiten, jede Agenturmeldung noch zusätzlich redaktionell zu bereichern.


7
 
 confrater-stefan 29. November 2013 
 

Etwas mehr Informationen bitte

Schade, dass auch kath.net nicht die Mühe macht, das genauer zu recherchieren. Es gab Zeiten, da haben Printmedien noch wenigstens das Aktenzeichen einer Gerichtsentscheidung genannt um den Lesern wenigstens die Chance zu geben, die Begründung im Original nachzulesen. In Zeiten des Internets und angesichts der Tatsache, dass viele Gerichtsurteile online verfügbar sind, wäre das noch einfacher gewesen. So aber bleiben Fragen offen. Lag der Rechtsverstoß darin, dass das Krankenhaus die Religionszugehörigkeit des Patienten nicht nachgeprüft hat? Oder wurde bewusst gegen den mutmaßlichen Willen des Patienten entschieden? Worin bestand der Schaden, der kompensiert werden soll? Gilt Religionsfreiheit also auch, wenn man sie gar nicht ausüben kann, weil man bewusstlos ist? Fragen über Fragen...


2
 
 sttn 29. November 2013 
 

Hat es ihm geschadet?

Es ist schon abartig für was Menschen vor Gericht gehen.


17
 
 dominique 29. November 2013 
 

Tja, liebe Christen, liebe Juden, liebe Muslime

und liebe alle anderen Andersreligiösen, die ihr noch nicht auf dem Schirm der Laizisten gelandet seid, zieht euch warm an.
Mehr sage ich mal noch nicht zu diesem Fall.


8
 

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