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| ![]() Gericht: Kein deutscher Pass für Kind von indischer Leihmutter14. November 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen Kind im rechtlichen Niemandsland: Ein von einer unbekannten Leihmutter in Indien geborenes Kind hat kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit Köln (kath.net/KNA) Ein von einer unbekannten Leihmutter in Indien geborenes Kind hat nach einem Urteil kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ungeachtet der biologischen Abstammung von einem Deutschen könne nicht von einer rechtlichen Vaterschaft ausgegangen werden, heißt es in einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln. Da Identität und Personenstand der Leihmutter wegen fehlender Angaben des Vaters nicht geklärt sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass die indische Leihmutter verheiratet sei. Im Falle einer Ehe sei aber deren Ehemann der rechtliche Vater. Der biologische Vater war laut Gericht beim Standesamt in Berlin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und lebt seit einigen Jahren in Israel. Für das Kind beantragte er einen deutschen Pass beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Dieses lehnte den Antrag ab, wogegen der Vater klagte. Laut Gericht ist nach deutschem wie nach israelischen Recht nur von einer biologischen, nicht aber von einer rechtlichen Vaterschaft auszugehen. (Az.: 10 K 2043/12) (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGesellschaft
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