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Gericht: Kein deutscher Pass für Kind von indischer Leihmutter

14. November 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Kind im rechtlichen Niemandsland: Ein von einer unbekannten Leihmutter in Indien geborenes Kind hat kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit


Köln (kath.net/KNA) Ein von einer unbekannten Leihmutter in Indien geborenes Kind hat nach einem Urteil kein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Ungeachtet der biologischen Abstammung von einem Deutschen könne nicht von einer rechtlichen Vaterschaft ausgegangen werden, heißt es in einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln. Da Identität und Personenstand der Leihmutter wegen fehlender Angaben des Vaters nicht geklärt sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass die indische Leihmutter verheiratet sei. Im Falle einer Ehe sei aber deren Ehemann der rechtliche Vater.


Der biologische Vater war laut Gericht beim Standesamt in Berlin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und lebt seit einigen Jahren in Israel. Für das Kind beantragte er einen deutschen Pass beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Dieses lehnte den Antrag ab, wogegen der Vater klagte. Laut Gericht ist nach deutschem wie nach israelischen Recht nur von einer biologischen, nicht aber von einer rechtlichen Vaterschaft auszugehen. (Az.: 10 K 2043/12)

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 willibald reichert 14. November 2013 
 

Morwen

Wenn die Politik unter Gutheißung der dem Hedonismus verfallenen Gesellschaft
nicht so abwegige Gesetze geschaffen
hätte, würde sich das ganze Problem nicht
stellen. Aber wir schaffen uns ja lieber
selber ab, anstatt das zu fördern, was
auch im Interesse der staatlichen
Gemeinschaft wirklich zukunfsverheißend
ist. Der Einfüsterer und Durcheinander-
bringer kann sich über einen Erfolg auf
ganzer Linie freuen. Wenn Gott aus dem
Staat verdrängt wird, ist halt alles
möglich!


5
 
 Morwen 14. November 2013 

@QuintusNSachs
Sehr richtig! Es sind immer die Kinder, die bei all diesem Unsinn draufzahlen! Und genau deswegen, also wegen dieser Auswirkungen auf Kinder (und aus keinem anderen Grund), sind derartige Winkelzüge, um sich ein Kind zu krallen, von der Gesellschaft zu unterbinden (anstatt die Legalisierung zu fordern und zu fördern).


13
 
 QuintusNSachs 14. November 2013 
 

Alles klar

Und wer bekommt wieder mal die A***-Karte? Das Kind. Auch wenn die ganze Erzeugung, "Produktion" des Kindes nicht gemäß der Lehre der Kirche ist, muß dieses Kind doch geschützt werden.


0
 

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