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| ![]() Berufsverband der Frauenärzte gegen Rezeptfreiheit für 'Pille danach'12. November 2013 in Deutschland, 1 Lesermeinung Verbandspräsident Albring: Betreuung und Beratung der Frauen könnten sich verschlechtern, dies könnte möglicherweise zu einer Zunahme der Abtreibungen führen Die politische Entscheidung erwuchs nicht aus der Versorgungsnotwendigkeit Berlin (kath.net/pl) Der Berufsverband der Frauenärzte äußert Bedenken gegen die Rezeptfreiheit der Pille danach, wie sie der Bundesrat am Freitag gefordert hatte. Darüber berichtete die Deutsche Apotheker Zeitung. Verbandspräsident Dr. Christian Albring sagte: Wir hoffen, dass die Einführung der Rezeptfreiheit nicht zu einer Verschlechterung der Betreuung und Beratung dieser Mädchen und Frauen und damit zu einer Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen führen wird. Auch wies er darauf hin, dass die Mädchen und Frauen ohne Beratung oft nicht wüssten, wann und wie sie das Medikament einnehmen sollen. Nach Angaben des Verbandes hat die politische Entscheidung nichts mit der Versorgungsnotwendigkeit zu tun habe, so die Deutsche Apotheker Zeitung. Denn gegenüber allen anderen Ländern sänken die Schwangerschaftsabbruchzahlen in Deutschland trotz der Levonorgestrel-Freigabe seien die Abbruchzahlen in Frankreich und England doppelt so hoch. Außerdem betonte der Verband, dass Levonorgestrel als Pille danach nicht das Mittel der ersten Wahl sei, denn innerhalb der ersten 24 Stunden könne es nur etwa ein Drittel der Schwangerschaften verhindern bei Einnahme des neuen Ulipristalacetat seien es zwei bis drei Mal mehr. Ulipristalacetat wirke sogar noch wenige Stunden vor dem Eisprung und bis zu fünf Tage nach der Einnahme. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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