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Zeitung: Strafbefehl gegen Limburger Bischof Tebartz-van Elst?

9. Oktober 2013 in Deutschland, 48 Lesermeinungen
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Eine Zeitung berichtet ohne Nennung einer konkreten Quelle, dass ein entsprechender Bescheid der Staatanwaltschaft bereits ergangen sei - Keine Bestätigung - Bischofssprecher: "Gerüchte"


Köln (kath.net/KNA) Gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Foto) soll einem Bericht «Kölner Stadt-Anzeigers» (Donnerstag) Strafbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft ergehen. Deren Sprecherin Nana Frombach wollte diese Information auf Anfrage allerdings weder bestätigen noch dementieren. Bistumssprecher Martin Wind sagte dem «Stadt-Anzeiger», seines Wissens liege dem Bischof bislang kein Strafbefehl vor. Alles andere seien «Gerüchte». Die Zeitung berichtet ohne Nennung einer konkreten Quelle, ein entsprechender Bescheid der Staatanwaltschaft sei bereits ergangen.

Die Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst richten sich auf eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung des Bischofs im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Darauf stehen gemäß Paragraf 156 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bleibe die Strafe unter einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiere der Bischof diese Entscheidung, ist er laut «Stadt-Anzeiger» zwar nicht vorbestraft, gibt aber den Rechtsverstoß zu. Andernfalls würde ein Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.


Im Kern geht es um die Berichterstattung des Hamburger Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» und von «Spiegel online» über einen Indienflug des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Bistums Limburg hatte der Generalvikar vor allem aus seinen Bonusmeilen ein Upgrade in die Erste Klasse finanziert.

In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof, gegenüber einem «Spiegel»-Redakteur bei einer Begegnung mit diesem auf dem Limburger Domberg den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Videomitschnitt antwortet der Bischof auf den Vorhalt des Redakteurs «Aber Sie sind doch Erster Klasse geflogen» mit «Business-Class sind wir geflogen». In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige.

Führung durch das in die Diskussion geraten Diözesane Zentrum in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort


Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst über Hildegard von Bingen


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Bischof Tebartz-van Elst (c) Bistum Limburg


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