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Chinesische Verhältnisse in Großbritannien

9. Oktober 2013 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Staatsanwaltschaft: Britische Ärzte dürfen legal geschlechtsbedingte Abtreibungen durchführen – Hintergrund: Zwei Ärzte hatten in britischen Kliniken geschlechtsbedingte Abtreibungen durchgeführt, sie werden dafür nun nicht strafrechtlich verfolgt


London (kath.net/KNA) Ärzte in Großbritannien dürfen legal geschlechtsbedingte Abtreibungen durchführen. Es gebe kein explizites Gesetz, dass es verbiete, Föten aufgrund des «falschen» Geschlechts abzutreiben, zitiert die Tageszeitung «Daily Telegraph» (Dienstag) ein Gutachten des Leiters der Staatsanwaltschaft von England und Wales, Keir Starmer.

Hintergrund ist der Fall zweier Ärzte, die in britischen Kliniken geschlechtsbedingte Abtreibungen durchgeführt hatten. Die Zeitung hatte dies 2012 aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft beschloss jedoch, die betreffenden Ärzte nicht strafrechtlich zu verfolgen.


Gesundheitsminister Jeremy Hunt äußerte sich damals «besorgt» über eine mangelnde Wachsamkeit der Behörde. Die Lobbyorganisation «Christian Legal Centre» reagierte empört auf das Gutachten Starmers. Es handele sich um ein schweres Fehlurteil der Justiz, das für die meisten Engländer «abscheulich» sei. Es zeige, dass das britische Abtreibungsgesetz «nicht das Papier wert» sei, auf dem es geschrieben sei. Die Organisation kündigte rechtliche Schritte an.

Der britische Ärztebund «British Medical Association» sagte, es sei unter bestimmten Umständen rechtmäßig, einen Fötus aufgrund seines Geschlechts abzutreiben. Dennoch sei es im Allgemeinen unethisch.

Die Ärzte aus den mittelenglischen Großstädten Birmingham und Manchester waren bei einer verdeckten Ermittlung des «Telegraph» gefilmt worden. Sie hatten sich bereiterklärt, eine Schwangerschaft abzubrechen, weil die Eltern kein Mädchen haben wollten. Eine Abtreibung wurde im Ermittlungszeitraum allerdings nicht vorgenommen.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Bern2 9. Oktober 2013 
 

Um eine Sache zurechtzurücken...

Es ist in China heutzutage verboten, ein Kind wegen des Geschlechts abzutreiben. Wohl weniger aus moralischen Überlegungen, sondern weil der Staat das Geschlechter-Ungleichgewicht nicht noch verstärken will. Aber verboten ist es doch. Also keine "chinesischen Verhältnisse"...


0
 
 confrater-stefan 9. Oktober 2013 
 

Wessen Schuld?

Man beachte auch die Sprachwahl: jetzt ist also die Justiz schuld, wohl sogar der Mensch, der das Gutachten geschrieben hat. Der hat sich wenigstens Gedanken darüber gemacht, gefragt ist aber doch der Gesetzgeber! Der Staatsanwalt hat in einer unklaren Rechtslage eine Analyse durchgeführt und ich bin mir sicher, dass die Staatsanwaltschaft sich an geltendes Recht hält - auch wenn das Ergebnis anders ausgefallen wäre. Soll der Staatsanwalt jetzt zum Sündenbock für die Fehler der Volksvertreter gemacht werden? Das wäre nicht nur unmoralisch sondern wäre ein Versagen des gesamten Staates.


2
 
 Hingerl 9. Oktober 2013 

Verfall

Großbritannien, ist dass nicht jener ehemalige Rechtsstaat, in dem Richter gelegentlich auch schon mal die Sharia in Anwendung bringen wollten? - Verfall, wohin man blickt...


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 selentroester 9. Oktober 2013 

unethisch???

DAS ist nicht nur unethisch, das ist schlicht und ergreifend MORD!!!


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